Re(9): Ist sowas Glaubwürdig ???
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Re(9): Ist sowas Glaubwürdig ???
26.09.2004, 14:25:44
Sag mal, bist Du so irgnorant oder tust Du nur so?

Ich nehme mir mal die Freiheit und zitiere aus einem anderen Posting, nämlich Deinem:

"die UStID brauchst du nur wenn du innerhalb der eu handel treiben willst(mal einfach gesagt)" http://forum.geizhals.at/t278778,1792829.html#1792829

Was steht nun aber in §6 TDG unter Ziffer 6?

"in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer."

Was steht in §27a UmstG I?
"(1) Das Bundesamt für Finanzen erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für Finanzen Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Satz 2 gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, entsprechend. Im Falle der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 4 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben."

Da es um die Informationspflichten innerhalb eines Impressums ging, würde ich gerne wissen, was Du mir mit Deiner Steuernummer sagen willst? Daß Du den Unterschied nicht recht verstanden hast, ergibt sich auch aus §22d UmstG.

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