Komische AGB's und Datenschutzerklärung bei onetime.de
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Re(7): Komische AGB's und Datenschutzerklärung bei onetime.de
14.11.2004, 11:03:29
Ich denke, Informationen wie der Inhaber des Angebotes mit Namen und vollständige AGB's müssen einfach auf einer Händlerseite stehen, es gibt einfach ein paar Dinge, die gehören zu einem professionellen Betrieb, ob nun so groß wie Amazon oder nicht, dazu. Das hat nichts damit zu tun, ob man nun auf so ein Gesülze steht oder nicht, aber was es für einen Ärger geben kann und was es bedeutet, wenn plötzlich nach einer 1000 Euro Überweisung wochenlang nix kommt, zeigt wohl der Ärger vieler Kunden mit einer hier nicht genannten Firma mit Sitz in den Niederlanden ... oder so ..., die letztes Jahr durch ausserdordentlich viele negativen Bewertungen hier ins Rampenlicht gelangt ist. Da war der Firmensitz einmal hier, einmal dort, jeder wusste etwas anderes. Eines hatten Sie alle gemeinsam, ihr Geld war auf das Firmenkonto überwiesen und es kam keinerlei Reaktion vom Händler. Irgendwann kam dann glaub ich die Ware bei den Leuten an, aber da die auf der Internetseite angegebene Adresse wohl falsch war, konnte bis dahin keiner etwas unternehmen. Hätten diese ganzen Kunden sich vorher richtig informiert über die Firma, der sie da ihr ganzes hart verdientes Geld überwiesen haben, hätten sie sich einigen Ärger ersparen können.

Die Leute, die so AGB's wie oben verlinkt echt lustig finden und das sogar begrüßen, kann ich nicht verstehen. Das mag ja wirklich innovativ sein, aber ich hab eher das Gefühl, dass der Händler beim Lesen der Gesetze kopfweh bekommen hat und selbst nicht rafft, was das eigentlich bedeutet. Und warum gibt der Anbieter bei Onetime den Inhabernamen nicht an? Der Firmenname als Rechtsperson interessiert mich nicht, ich will da den Namen von dem Inhaber sehen, nicht irgendeinen Briefkastenaufdruck irgendwo in der Pampa mit nem Telefonanschluss!

Viele Leute glauben ja tatsächlich, dass alle Leute, die ne schöne witzige Internetseite haben, einfach nur gute Menschen sein können und das bestimmt alles ganz toll wird, wenn man dort bestellt. Ich befürchte, ein Gespräch mit einem Händler, der nicht bereit ist, einen Inhabernamen zu nennen oder keine AGB's in seiner Internetseite angibt, läuft in einem Streitfall wegen einer teuren Garantiereparatur ab wie in einer RTL Talkshow. Und am Ende bin ich der Depp, da ich vor Kaufabschluss AGB's akzeptiert habe (muss man bei Onetime während einer Bestellung), die unvollständig waren.

Kennt nun eigentlich einer die Firma, ich mags nämlich nicht, wenn ein Threat andauernd von Leuten als Klatschrunde genutzt wird. Danke!

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Re(8): Komische AGB's und Datenschutzerklärung bei onetime.de
14.11.2004, 11:45:26
Hallo! Aufwachen bitte! Dir fehlen ja wirklich alle Voraussetzungen, um einen Kauf zu tätigen! 8-O

Der Name des "Inhaber des Angebotes mit Namen" steht genau auf der HP. Ob der "Inhaber" eine Rechtsperson (AG, GmbH, KEG was weiß ich noch...), die dann keinen persönlichen "Inhaber" kennen kann, ist, tut gar nichts zur Sache. Das hat mit "Briefkastenfirma" gar nichts zu tun. Oder erwartest Du bei Amazon einen INHABER im Impressum zu finden? %-) Wenn ja, dann hast Du aber Pech gehabt.

Es sieht so aus, als wüssest Du nicht mal, dass AGs, GMBHs etc. keinen "Inhaber", so wie Du ihn meinst, kennen? Dass Du aber nötigenfalls im Handelsregister die aktuelle Zusammensetzung von Gesellschaftern (nicht bei einer AG) und Geschäftsführung nachlesen könntest, weisst Du auch nicht?

Das Statement

Der Firmenname als Rechtsperson interessiert mich nicht, ich will da den Namen von dem Inhaber sehen, nicht irgendeinen Briefkastenaufdruck irgendwo in der Pampa mit nem Telefonanschluss!

ist also nur Deiner Unwissenheit zu danken? Na, servas! Da musst Du Dich mit wenigen Ausnahmen an Firmen halten, die so klein sind wie Dein Risiko groß ist, dass diese Ein-Mann/Frau-Betriebe schneller wieder von der Bildfläche verschwunden sind, als Du "Buh!" sagen kannst.

AGB (noch immer ohne "'s") sind nur erforderlich, wenn es strittige Punkte ergänzend zum Gesetzestext geben sollte. Der Wahn, jeder müsse dort ein paar Seiten reinstellen, damit unser Skaibl was zu lesen hat, ist strikter Unsinn. Dafür gibt es Zeitschriften.

GrummelGrumpf
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Re(12): Komische AGB's und Datenschutzerklärung bei onetime.de
17.11.2004, 13:59:34
Überraschung! Du hast zumindest für Deutschland mittlerweile recht:

Zulässig sind seit 1.1.1981 nach Umsetzung einer EU - Richtlinie auch Einmann-GmbHs. Die Gesellschaft verfügt hier nur über einen Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist. Aus Gründen des Gläubigerschutzes bestehen allerdings im Vergleich zur klassischen GmbH einige Sonderregelungen. So muss beispielsweise die Stammeinlage nach der Beurkundung der Satzung und vor der Eintragung ins Handelsregister voll erbracht sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG) oder es muss zumindest für den über 50% hinausgehenden Teil der Bareinlage eine Sicherheit bestellt werden. Nach § 35 Abs. 4 gilt darüber hinaus ein sog. Selbstkontrahierungsverbot. Das ist ein Verbot an die Adresse des Gesellschafter-Geschäftsführers, nicht mit sich selbst als Privatmann Verträge zu schließen. Die Haftung für nicht bezahlte Einlagen gleich derjenigen für nicht bezahlte Kommanditanteile.

In Österreich ist das mittlerweile "seit mehr als 5 Jahren" auch so (O-Ton WK).

Um aber auf den Sinn er "Inhaber"-Veröffentlichung zurückzukommen: Es ist nicht so, dass GmbHs grundsätzlich nur einen Gesellschafter aufweisen; das ist noch immer eher die Minderzahl.

Bei der "beanstandeten" Firma handelt es sich übrigens um eine "GbR" (Inhaber fand ich jetzt dort überraschenderweise angegeben).

GrummelGrumpf
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