Nocd- Patches illegal???
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Re(2): Nocd- Patches illegal???
21.01.2005, 14:33:33
ob die benutzung illegal ist haengt davon ab ob man einen nocd-crack als umgehung eines kopierschutzes ansieht (was illegal waere). schwer zu sagen, allerdings neige ich eher zu der auffassung dass hier kein kopierschutz umgangen wird weil ja - sofern das original verwendet wird - nicht kopiert wird.

parallel gibt's weiter ein recht auf private kopie. darueber wie man zu diesem recht der privaten kopie kommt wenn das werk einen kopierschutz besitzt (den man ja an sich nicht knacken darf) schweigt das gesetz...

wie ein gesetz zu interpretieren ist entscheidet sich letztlich beim vfgh - vorausgesetzt es passiert jeweils der unwahrscheinliche fall dass sich wegen eines nocd cracks die beteiligten parteien nicht in frueheren instanzen einigen koennen. so lange es kein vfgh urteil gibt kann keine halbwegs brauchbare einschaetzung gegeben werden, weil es eben davon abhaengt ob letztlich das recht auf private kopie oder das verbot des umgehens von kopierschutz als hoeher einzuschaetzen ist.

ganz sicher NICHT illegal ist ein verstoss gegen die nutzungsbedingungen des herstellers. dass der dich dann eventuell von seinen servern bannt ist eine ganz andere sache und hat nichts mit legal/illegal zu tun. im gegentum ist nicht 100%ig klar ob etwaige diesbezuegliche punkte in den nutzungsbedingungen des herstellers nicht selbst illegal sind, wodurch sie natuerlich kraftlos werden. der serverzugang waere dann eventuell einklagbar.

im uebrigen gilt wie immer wenn's um's prozessieren geht: auf hoher see und vor gericht ist man in gottes hand. ;-)

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Re(4): Nocd- Patches illegal???
21.01.2005, 17:04:53
Nun, lässt sich ein Game ohne eingelegte Original-CD nicht starten, dann steht
IMHO ausser Frage, der Hersteller will damit verhindern, dass mit einer CD
beliebig viele, auf X PCs parallel lauffähige Installationen vorgenommen
werden können.


ich halte diese rechtsmeinung fuer legitim, halte gleichzeitig aber auch an der legitimitaet meiner rechtsmeinung fest (ich liebe es in dieser verkorksten sprache zu dilettieren ;-) ).

Wir vergessen da aber nicht vielleicht, dass der User im Rahmen der
Gameinstallation den Nutzungsbedingungen mit einer schlüssigen Handlung
zugestimmt hat?


noe, vergess' ich nicht. die nutzungsbedinungen nicht einzuhalten ist vielleicht nicht empfehlenswert, aber keinesfalls ILLEGAL, weil illegal = strafrechtlich relevant. es handelt sich hier schlimmstenfalls um einen vertragsbruch (sofern die nicht eingehaltenen punkte nicht sittenwidrig sind), und das ist in diesem fall zivilrechtlich relevant (unterlassungsklage, evtl. schadenersatz) aber nicht strafrechtlich (geldstrafe, haefen).

im oesterreichischen recht gilt ein klick auf "ich stimme zu" oder das beruehmte "with breaking this seal" auch nicht automatisch als zustimmung zu dem was da steht. AFAIK ist das auch ausjudiziert.

Die Gültigkeit einzelner Punkte anzuzweifeln ... jo mei, da beginnst du nun
aber, einen Gerichtsfilm zu drehen.


wieder noe - denk an sittenwidrige bestimmungen in AGBs, auf die der konsumentenschutz immer wieder hinweist und nahezu ausnahmslos erfolgreich dagegen prozessiert, auch wenn der kaeufer diesen AGBs beim kauf durch eine schluessige handlung zugestimmt hat. ein EULA ist letzten endes auch nur eine form von AGB.

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