Hat jemand Erfahrungen mit HighTechBroker.com??
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Re(3): Hat jemand Erfahrungen mit HighTechBroker.com??
11.02.2005, 02:15:15
Nein, das hast du nicht richtig mitbekommen. Natürlich müssen Unternehmer mit Sitz außerhalb Österreichs genauso Umsatzsteuer für Lieferungen nach Österreich entrichten, wie "heimische"Unternehmer. Entscheidend ist der Ort der Leistung, und das ist Österreich.

Bestell mal was bei einem Händlöer in Hongkong, dort gibt es keine Umsatzsteuer. In der Regel fängt das die Zollbehörde am Postamt ab und gibt die Ware erst heraus, wenn du die Einfuhrumsatzsteuer bezahlst hast. Dies gilt selbst für Unternehmer - die kriegen die USt ggf. als Vorsteuer später zurück.

Bei Warenlieferungen innerhalb des EWR greift die Zollbehörde nicht. Also muss der Lieferant an ein bestimmtes Finanzamt in seinem Sitzland die USt abliefern, welches das Geld an das Zielland weiterleitet. (zB wenn ein Unternehmer von Österreich nach Deutschland liefert, muss er die deutsche USt an das Grazer Finanzamt zahlen). Man kann aber auch einen Finanz-Vertreter im Zielland bestimmen und das Geld direkt dort abliefern.

Nur Unternehmen mit geringen Waren-Umsätzen in einem bestimmten anderen EU-Land dürfern der Einfachheit halber ihre nationalen Umsatzsteuzersätze anwenden. Diese Grenze ist aber nicht sehr hoch. Außerdem gibt es eine Kleinunternehmerregelung - wer unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt (in Österreich irgendwo um 300.000 alte Schilling) muss gar keine USt bezahlen, wenn er nicht will (darf das dann auch auf keine Rechnungen schreiben und profitiert natürlich nicht vom Vorsteuerabzug). Wenn er aber am 31. 12. eines Jahres über die Grenze kommt, muss er für das gesamte Jahr die USt nachzahlen. (Es gibt da IIRC noch eine Ausnahmeregelung, wenn man nur einmal in X Jahren knapp über die Grenze kommt - aber das hier soll ja nicht in eine Finazrechtsvorlesung ausarten. :-) )

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Re(6): Hat jemand Erfahrungen mit HighTechBroker.com??
12.02.2005, 15:36:01
Das Problem ist, dass nirgends steht, wie hoch die angeblich inkludierte USt ist - und was die EU-Finanzminister da angeblich wundertolles unterschrieben haben. Auf der Website der ZEC ist nichts in der Richtung zu finden. (Sehr wohl gibt es Ersparnisse bei anderen Steuern (zB Körperschaftssteuer), aber nicht bei der Umsatzsteuer für Exporte aus der ZEC.) Außerdem ist die ZEC nur für bestimmte Arten von Betrieben zu gelassen, dein Einzelhandel mit Hard- und Software habe ich in der Liste nicht gefunden. (Vielleicht ist hightechbroker aber auch vorwiegend im Großhandel tätig, was ich mir bei den Lieferzeiten aber nicht vorstellen kann).

Hat schon jemand eine Rechnung bekommen, auf der ein USt-Betrag ausgewiesen wurde?

Und wenn ein Unternehmen schon in den AGB mir die Last der Nachversteuerung androht, dann werde ich *sehr* vorsichtig. Da steht nämlich

"Der Kunde hat zu beachten, dass die Steuergesetze seines Landes eingehalten werden, falls das zuständiges Finanzministerium zum Beispiel die Mehrwertsteuer der Sonderzone(entgegen der unterzeichneten EU-Gesetzeslage) nicht anerkennt, so obliegt es dem Kunden die Nachversteuerung bei dessen Finanzamt vorzunehmen.

!!! Wir bieten die Ware zu dem von uns angebotenem Preis an. Auch Lieferungen erfolgen zum auf diesem Shop gennanten Betrag. Falls später Folgekosten entstehen sollten tragen wir diese natürlich nicht !!!!"

Ob so eine Klausel vor Gericht gegenüber Konsumenten stand hält, ist eine andere Frage. Aber Zorres sind nicht auszuschließen.

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