wohnbeihilfe u.ä.
Geizhals » Forum » Haushalt » wohnbeihilfe u.ä. (23 Beiträge, 634 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
wohnbeihilfe u.ä.
15.02.2005, 17:59:06
hallo,
hab jetzt schon einige websites durchforstet und keine klare antwort gefunden. hoffentlich weiss einer von euch rat.
ich bin studentin und würde gerne mit einer freundin zusammenziehen weil ich mir alleine keine wohnung leisten kann und ich für mein studium daheim in unserer 60qm wohnung für 4personen keinen platz habe (studiere architektur und muss massig riesenmodelle bauen)ausserdem muss sie bis sommer aus der wohnung sein weil der eigentümer die wohnung verkaufen will.
jetzt ist das problem dass ich beihilfen beziehe. stimmt es dass wenn ich mit jemanden zusammen wohne sein einkommen zu meinem geld gezählt wird? dann würde man mir meine beihilfen wohl kürzen weil meine kollegin sich ihr studium ganz alleine verdient und deshalb ein einkommen( als freier ma hat).
wegen wohnbeihilfe hat man mir bei der mieterservicehotline gesagt dass ich zuerst ein einkommen als angestellter mit 13. und 14. gehalt haben muss. was mir auch irgendwie unverständlich ist.
ich hab vor jahren gerüchteweise gehört dass man in derselben wohnung wohnen kann aber mit separaten kühlschrank und separaten mietverträgen( zb. ich miete als hauptmieter ein zimmer und sie rest) weiss irgendwer von euch so etwas?
die öh hat im moment leider "urlaub" bzw. ist wie immer nicht erreichbar und ich bin knapp vorm verzweifeln mit wohnungssuche und beihilfenkram etc.
wäre dankbar für jeden tipp.
ach ja wenn jemand von euch nen tipp hat wo man günstige wohnungen findet wäre ich auch dankbar, ich hab heute den immobazar um 1316 ergattert und dachte um 1439 ich krieg ne krise. ist es sehr verträumt eine ~55qm grosse wohnung um höchstens 450€ inkl.BK zu suchen?
bitte um tipps und aufmunterungen aller art*snif*
danke im *TRÖT*

Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: wohnbeihilfe u.ä.
15.02.2005, 19:14:50
wegen wohnbeihilfe ... dass ich zuerst ein ... gehalt haben muss. was
mir auch irgendwie unverständlich ist.


Mit Verlaub: Für mich klingt das äusserst plausibel. Eine Wohnbeihilfe soll verhindern, dass du "unter der Brücke schlafen musst", falls dein Einkommen für "ein Leben UND eine Wohnung" nicht ausreichen würde. Das setzt freilich voraus, du hast zumindest irgendein Einkommen, um deinen Lebensunterhalt autonom zu bestreiten.
Nun scheint dein belegbares Einkommen nur aus Kinderbeihilfe zu bestehen (... plus "Taschengeld", das allerdings nicht offiziell belegbaren Status besitzt).

vor jahren gerüchteweise gehört dass man in derselben wohnung wohnen kann aber mit separaten kühlschrank und separaten mietverträgen( zb. ich miete als
hauptmieter ein zimmer und sie rest) weiss irgendwer von euch so etwas?


Sollte mich sehr wundern, wenn du eine Hausverwaltung findest, die ein-und-dieselbe Wohnung stückchenweise an mehrere Mieter vergibt.

hab jetzt schon einige websites durchforstet und keine klare antwort gefunden.


http://www.wien.gv.at/ma50st/wohnbeihilfe/
Das wäre "der Schmid", alle anderen sind nur "die Schmidl". ;-)

Ggf. tust du dir schwer, klare Antworten zu finden, weil die Wohnbeihilfe klare Situationen beim Antragsteller voraussetzt. Sprich: eine konkrete Wohnung mit einem konkreten Mietvertrag.

Wie soll ich's nun diplomatisch formulieren?: Auf Wohnungssuche zu gehen, im festen Bewusstsein, sich eine Wohnung mit eigenen Mitteln bzw. zur Verfügung stehenden Mitteln (Taschengeld etc.) gar nicht erst leisten zu können ... und dabei "fix einzuplanen", es werde schon irgendwer - zusätzlich zu Mama&Papa - Mama&Papa spielen und einem finanzspritzend unter die Arme greifen ... das hat eine unsympatische Optik.
Und es würde mich nicht wundern, wenn die Wohnbeihilfe grundsätzlich nicht vorsieht, jemandem existenziell auf die Beine zu helfen, der eigentlich bis dato noch überhaupt nie auf eigenen Beinen gestanden ist.

Nicht falsch verstehen: Auch für solche Fälle gibt es Hilfestellung, aber die hiesse wohl eher -> Gemeindewohnung beantragen. Das geht halt nicht ganz so schnell, aber sorry: du bist ja wohl auch nicht konkret von Obdachlosigkeit bedroht. ;-)
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): wohnbeihilfe u.ä.
15.02.2005, 20:22:19
ich arbeite sehr wohl neben dem studium, nur da ich vollzeit studiere und halbwaise bin habe ich natürlich keinen job als fix angestellte mit nem 13. und 14. gehalt.
ich arbeite auf honorarnoten und werkvertragsbasis und schaffe es so mir meine 500 bis 1000 pro monat zu verdienen bei einem durchschnittl. stundenlohn von 6,7 darfst du rechnen wieviel ich arbeite, neben meinen 35 wochenstunden an der uni. nur zählt das angeblich nicht als einkommen und das finde ich nicht so plausibel da ich mit verträgen und dem schreibsel von der buchhaltung der firma belegen kann dass ich genug verdiene.

ad
"Und es würde mich nicht wundern, wenn die Wohnbeihilfe grundsätzlich nicht vorsieht, jemandem existenziell auf die Beine zu helfen, der eigentlich bis dato noch überhaupt nie auf eigenen Beinen gestanden ist."

antwort:ich bin auf dieses geld nicht angewiesen, wenn ich umziehen würde würde ich das geld meiner mutter geben weil das nämlich das geld ist mit dem sie die miete bezahlt. sie bekommt nämlich monatlich nur 680 pension und darf keinen cent dazuverdienen weil dieselbe summe von ihrer mindestpension abgezogen werden würde. (frag nach das ist so bei MINDESTpensionen.)
es wäre bloss nett wenn meine mutter durch meinen umzug nicht plötzlich mit zuwenig geld dastünde. ich habe noch zwei geschwister die noch nicht arbeiten können.
es gibt noch leute die sich trotz ihres jungen alters sehr um die familie kümmern.

dh. im klartext ich will nur wissen ob es wirklich so ist das mein stipendium und die familienbeihilfe gekürzt werden würde wenn ich in eine wg ziehe.
keine angst, ich werde nicht väterchen staat ausnutzen mir alles zu zahlen ich will nur das stipendium dass ich verdient habe und die familienbeihilfe die jeder bekommt behalten.

ad "Sollte mich sehr wundern, wenn du eine Hausverwaltung findest, die ein-und-dieselbe Wohnung stückchenweise an mehrere Mieter vergibt."
antwort:
ich hab gelesen dass zwei leute als hauptmieter eintreten können und dann rechtlich gleichgestellt sind. und dazu wüsste ich halt gerne ob die dann auch als zwei haushalte gelten können. weil das geld der eltern meines wgpartners mir ja nicht zugute kommt also wieso sollte es dann zu meinem einkommen gerechnet werden.

lg

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung