Re(3): Uniqa Versicherung! Ist dies sittenwidrig?
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Uniqa Versicherung! Ist dies sittenwidrig?
20.04.2005, 18:22:39
Bin zwar nicht ganz neu im Forum, lese es aber schon seit über zwei Jahren und weis auch daher, dass viele
helle Köpfe immer wieder gute Ratschläge geben können.

Diesmal hätte ich eine Frage.

Abfindungserklärung der UNIQA Versicherung!

Vorfall Ostern 2005.. Verschuldensfrage 100% klar der Unfallgegner, Schaden an meinem Auto über 2000 Euro
Schmerzengeld für 20 Tage Krankenstand durch Frontalunfall mit 30 km/h
3Tage schwere Schmerzen
6 Tage mittlere Schmerzen
11 Tage leichte Schmerzen
lt. Arztbestätigung.

Zu bezahlen hätte ich an die BVA Krankenversicherung für 4 Behandlungen noch zusätzlich meinen Selbstbehalt von 20%

Absoluter Wortlaut der Abfindungserklärung von Uniqa:

Abfindungserklärung

Ich/Wir erklären, nach Erhalt des Betrages von EUR 1.200.- bezüglich aller Ansprüche aus diesem Schadenfall gegenüber jedermann vollständig und endgültig abgefunden zu sein und zwar auch dann, wenn dieser Vorfall in der Zukunft derzeit nicht bekannte, nicht erkennbare oder nicht voraussehbare Folgen nach sich ziehen sollte.

Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich dabei um von mir/uns nicht vorhersehbare künftige Folgen von außergewöhnlichem Umfang handelt, die zu einem krassen Missverhältnis zwischen Schaden und Abfindungssumme führen.

Was ist im außergewöhnlichen Umfang?

Was ist ein krasses Missverhältnis zwischen Schaden und Abfindungssumme?

Ist dieseAbfindung angemessen?

Da ich erst 19 werde habe ich mit solchen Dingen keine Erfahrung.

Vielleicht hat wer schon Erfahrung?

Eure Meinung?

..nennt mich einfach die lustige Spinnerin.
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. PLONKED von [Eliot]: keine strafrechtlichen unterstellungen...   (nico am 20.04.2005, 18:36:36)
 

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