Digitrend Gewährleistung
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Re(2): Digitrend Gewährleistung
04.05.2005, 15:42:46
Aber vielleicht denkt Digitrend, dass man jemanden, der den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennt, auch problemlos um 300 Euro abzocken kann.  >:-(

Hast Du mitbekommen, was die Reparatur kosten soll? Hast Du unter diesem Aspekt vielleicht auch mal in Erwägung gezogen, dass vier Monate nach Kauf bei einer Kamera der Objektivschutz wegen eines Sturzschadens nicht zugehen könnte? Weil da scheinbar weit mehr als nur der Objektivschutz repariert werden muss? Hast Du in Deiner Unterstellung, der Händler wolle "abzocken" (wie ich diese Piefchinesenüvbersetzung hasse!) berücksichtigt, das unter solchen Umständen weder Gewährleistung noch Garantie greifen?

Händler lügen immer, Konsumenten nie. Schon gar nicht, wenn sie uns wichtige Daten (Begründung der Ablehnung) vorenthalten. Ja, da gehört aber jetzt auch ein Smiley dazu: :-/

Jo, so, jetzt habe ich erst weitergelesen. Für mich bleibt die Frage: Der Thread-Eröffner hat TELEFONISCH von der Ablehnung der Garantie erfahren - und nicht gefragt, warum? Scherz?

Im übrigen können Sturzschäden durchaus auch ohne außen sichtbare Schäden zu Verzug oder anderen Beschädugungen im Inneren führen. Die zweite Anmerkung: Ich habe bislang noch nie den äußeren Zustand einer zur Reparatur gegebenen Kamera auf dem Reparaturschein ausgewiesen gesehen. Und meine Kameras haben alle vor und nach jeder Reparatur mehr als nur starke Gebrauchsspuren, einige auch Dellen, wie sie im professionellen Betrieb eben vorkommen. Der angestrebte Umkehrschluss hätte daher für mich nicht mal Lachwert.

GrummelGrumpf
04.05.2005, 15:54 Uhr - Editiert von GrummelGrumpf, alte Version: hier
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Re(10): Digitrend Gewährleistung
05.05.2005, 02:25:19
So ist es aber.

Vielleicht bei dir, aber nicht bei uns und Kunden hast du mit deiner Ansicht auch keine
mehr.


Von wem? Wenn das der Kunde macht, dann ist es keine Gewährleistung, sondern ein Garantiefall. Wenn das der Händler macht, wird er oft nicht in den üblichen Fristen für Tausch oder Verbesserung bleiben können.

Na vom Händler natürlich. Das zweite stimmt allerdings und der Kunde rennt gleich
zur AK, die ja ohnehin nix ausrichten kann.


Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Welchen Eingriff? Und was hat die Herstellergarantie mit der Gewährleistung zu tun?

Ich starte selber einen Reparaturversuch bzw. versuche ich die Fehlerursache herauszu
finden, weil ich denke es handelt sich nur um eine Kleinigkeit welche ich selber beheben
kann um so dem Kunden das Einschicken zu ersparen.


Und? Nach sechs Monaten muß ohnedies der Kunde beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Und da sich kaum ein Kunde für ein Gerät der Unterhaltungselektronik einen Sachverständigen leisten wird und auch der Hersteller unter diesen Umständen eher nicht auf Seite des Kunden stehen wird, greift die Gewährleistung üblicherweise nur die ersten sechs Monate.

Welcher Händler geht mit seinen Kunden so um und vor allem in diesen Zeiten??? Das
scheint mir doch ziemlich bei den Haaren herbeigezogen zu sein.

Kannst du deinen Standpunkt mit einem Präzedenzfall untermauern?

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Re(12): Digitrend Gewährleistung
05.05.2005, 15:13:45
-Verstehe ich das richtig. Du gibst eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausreichende Gewährleistung? Welcher Art und wie lange?

Das bedeutet lediglich, dass ich es nicht darauf ankommen lasse, ob der Kunde einen
Sachverständigen bemüht oder nicht und solange die Lieferanten und Hersteller
auch nach Ablauf der Garantiezeit "mitspielen" habe ich auch kein Problem mit dieser
Vorgangsweise und werde das auch weiterhin so handeln und ist im Zuge einer
Kundenbindung sicherlich der richtige Weg. Die paar Euro Transportspesen frisst man
als Händler eben bzw. hat sich bis jetzt immer eine für beide Seiten zufriedenstellende
Lösung gefunden.

Sehr kulant ist da zB das Acer Service in Wien.

-Üblicherweise wird der Kunde einen Austausch fordern. Also nix mit Reparatur!

Genau und das defekte Teil schick ich auf RMA und verkaufe es dem nächsten Kunden
dann als neu oder wie(Ohne Handbuch ohne nix, mit zig Gebrauchsspuren drauf?? Und
bei den Produktlebenszyklen ist es auch unwahrscheinlich dass du nach fünf Monaten
das Ding noch da hast.)?

Bei bestimmten Produkten geht das, aber eben nicht bei allen.
Einen Austausch kann der Kunde schon fordern, wenn ich Vorort feststellen kann, ob
es sich um Gewährleistung handelt, bei der diesem Threat zugrundenliegenden Kamera
wäre das eher schwierig außer beim Inspizieren der Kamera rinnt aus allen Ritzen
Wasser heraus.

- wendet er sich bei aufrechter Garantie meistens ohnedies direkt an den Hersteller(vertreter).

Aha, vor allem da alle Hersteller eine direkte Abwicklung anbieten?! Meine Erfahrungen
sind hier natürlich anders. Die meisten Kunden kommen bei Problemen zum Händler, da
sie ja großteils Anwender sind und gerade noch so wissen wo der Ein- und Ausschalt-
knopf ist.

-Kannst du deinen Standpunkt mit einem Präzedenzfall untermauern?

Mit Präzendenzfall war kein Posting von irgendeinem Forumuser gemeint sondern
rechtsgültige Gerichtsurteile.

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