Widerruf - wie weit darf "Prüfung" der Sache gehen?
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Re: Widerruf - wie weit darf "Prüfung" der Sache gehen?
07.06.2005, 16:58:30
Anscheinend ist es aber nicht die Version mit dem SX2 Lüfter von Noiseblocker. Dummerweise hab ich mich vorher nicht informiert, ob es da auch eine andere
Version gibt - hab eben auf Geizhals vertraut.


Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn da zwei verschiedene Produkte(!) im Listing vermischt wurden, aber nixfürungut:
Die billigsten Anbieter haben definitiv KEIN "Noiseblocker xyz", sondern nur das ganz stinknormale "Fortron xyz" auf ihrer Shoppage. Du konntest also nicht gut ...

folgendes Netzteil bei einem Shop


... bestellen, wenn der Shop es gar nicht im Sortiment hat. Dass da nirgendwo mehr "Noiseblocker" in der Artikelbezeichnung stand, musstest du spätestens auf der Shop-Page beim Bestellvorgang gemerkt haben.

Du fragst nach der Rechtslage mit Begriffen ("Prüfung der Sache"), als hättest du durchaus Ahnung. Bei den gelisteten Händlern zu deinem Wunsch-Produkt nun finden sich einige der GH-forums-prominentesten "Kandidaten" ... ;-);-);-) .... zum Thema: Kulanz-Unwillig.

Kommt dir der Shop nicht mit Kulanz entgegen, sondern verrechnet einen Preisabschlag wegen "Zerstörung des Originalverpackungszustandes" (soll heissen: der Shop kann das NT nun nicht mehr als originalverpackt verkaufen), dann ist die Rechtslage eine Sache, und eine andere Sache ist, wie weit du zu gehen bereit bist, wenn du dich mit dem Shop um diese vermutlich € 15,- am Rechtsweg streiten musst.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(9): Widerruf - wie weit darf "Prüfung" der Sache gehen?
08.06.2005, 13:19:11
Doch, das mit dem Öffnen der Verschweissung klappt immer - zumindest bei mir. Allerdings war ich dann soweit, dass ich die Ware eigentlich auch kaufen wollte bzw. das zumindest so gesagt habe ;-) .
Da ich bereits einmal eine verschweisste CD gekauft habe und nach dem Öffnen feststellen mußte, dass sich keine CD in der Hülle befand, mache ich das grundsätzlich so - vor dem Kauf! Kannst Dir ja vorstellen, was die mir im Geschäft gesagt haben, als ich mit der leeren Hülle ankam und sagte, da sei keine CD drin gewesen...
Die Verkäufer nehmen die Verpackung dann zurück und backen da ein MM-Siegel drauf oder verpacken das mit diesen komischen breiten Plastikbändern. Das bedeutet dann, das die Ware geprüft wurde und vollständig ist. Eine Wertminderung erfährt die Ware (zumindest bei MM) dadurch in keinster Weise und die so behandelte Ware wird auch nicht vergünstigt verkauft. Als Käufer hast Du sogar (so kann man es sehen) den Vorteil, dass Deine Verpackung auf Vollständigkeit geprüft wurde.
Deine obige Folge mit "eingeschweißte Folie aufgerissen - Wertminderung" gilt also in keinster Weise. Zumindest ist mir das noch nie untergekommen. Habe auch schon Leute gesehen, die bei z.B. Saturn handeln wollten, weil die Ware nicht mehr OVP war: "Die Ware ist neu und ungebraucht und vollständig - wenn Ihnen der Preis nicht passt, dann können Sie gerne woanders kaufen." <- Orginalzitat Saturn-Mitarbeiter.

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