Re: Widerruf - wie weit darf "Prüfung" der Sache gehen?
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Re: Widerruf - wie weit darf "Prüfung" der Sache gehen?
07.06.2005, 16:58:30
Anscheinend ist es aber nicht die Version mit dem SX2 Lüfter von Noiseblocker. Dummerweise hab ich mich vorher nicht informiert, ob es da auch eine andere
Version gibt - hab eben auf Geizhals vertraut.


Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn da zwei verschiedene Produkte(!) im Listing vermischt wurden, aber nixfürungut:
Die billigsten Anbieter haben definitiv KEIN "Noiseblocker xyz", sondern nur das ganz stinknormale "Fortron xyz" auf ihrer Shoppage. Du konntest also nicht gut ...

folgendes Netzteil bei einem Shop


... bestellen, wenn der Shop es gar nicht im Sortiment hat. Dass da nirgendwo mehr "Noiseblocker" in der Artikelbezeichnung stand, musstest du spätestens auf der Shop-Page beim Bestellvorgang gemerkt haben.

Du fragst nach der Rechtslage mit Begriffen ("Prüfung der Sache"), als hättest du durchaus Ahnung. Bei den gelisteten Händlern zu deinem Wunsch-Produkt nun finden sich einige der GH-forums-prominentesten "Kandidaten" ... ;-);-);-) .... zum Thema: Kulanz-Unwillig.

Kommt dir der Shop nicht mit Kulanz entgegen, sondern verrechnet einen Preisabschlag wegen "Zerstörung des Originalverpackungszustandes" (soll heissen: der Shop kann das NT nun nicht mehr als originalverpackt verkaufen), dann ist die Rechtslage eine Sache, und eine andere Sache ist, wie weit du zu gehen bereit bist, wenn du dich mit dem Shop um diese vermutlich € 15,- am Rechtsweg streiten musst.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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