Bei Gelb über die Ampel - Polizei hinter mir
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Bei Gelb über die Ampel - Polizei hinter mir (286 Beiträge, 2175 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.......
Re(7): Bei Gelb über die Ampel - Polizei hinter mir
22.06.2005, 20:53:23
es ist grundsätzlich nicht erlaubt, bei gelbem nicht blinkendem licht noch in die kreuzung einzufahren, es sei den (siehe abs 2) ein sicheres anhalten ist nicht mehr möglich



§ 38. Bedeutung der Lichtzeichen.

(1) Gelbes nicht blinkendes Licht gilt unbeschadet der Vorschriften des § 53 Z. 10a über das Einbiegen der Straßenbahn bei gelbem Licht als Zeichen für "Halt". Bei diesem Zeichen haben die Lenker herannahender Fahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 7 anzuhalten:
a) wenn eine Haltelinie vorhanden ist, vor der Haltelinie;
b) wenn ein Schutzweg oder eine Radfahrerüberfahrt ohne Haltelinie vorhanden ist, vor der ersten Querungshilfe (Schutzweg, Radfahrerüberfahrt) aus der Sicht des ankommenden Verkehrs;
c) wenn eine Kreuzung ohne Schutzweg und ohne Haltelinie vorhanden ist, vor der Kreuzung,
d) ansonsten vor dem Lichtzeichen.

(2) Fahrzeuglenker, die sich bei gelbem nicht blinkendem Licht bereits auf der Kreuzung befinden, haben diese so rasch wie ihnen dies möglich und erlaubt ist zu verlassen. Fahrzeuglenker, denen ein sicheres Anhalten nach Abs. 1 nicht mehr möglich ist, haben weiterzufahren. Beim Einbiegen nach links ist den entgegekommenden geradeausfahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.


___________________________________________________________________________________
Heimkino: Teufel System 5 “Cinema 5.1", Denon 3805, Hitachi Illumina PJ-TX 100, Philips DVD Player

<img src="http://forum.geizhals.net/files/87987/BikerGruss.JPG"
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(11): Bei Gelb über die Ampel - Polizei hinter mir
23.06.2005, 08:58:32
ob das DER hinter mir auch noch kann


genau deshalb gibst ja das blinkende grünlicht, daß kein autofahrer in der regel abbrupt abbremsen muß (in der regel)

ok, dann spielen wir es weiter und ob der der hinter dem und der dahinter und dahinter - dann brauch ich keine ampeln mehr

im übrigen muß der hinter dir fahrende eine gewissen abstand halten


außerdem gibt es noch den  § 18. Hintereinanderfahren:

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Und Grünblinken heisst zwar Achtung, aber nicht dass ich stehenbleiben muss


das sag ich ja auch nicht, das grünblinken ist ja dafür da, das sich der autofahrer rechtzeitig darauf einstellen kann, daß die ampel dann auf gelb und rot schaltet,

wenn die ampel zu blinken beginnt und du sagen wir noch 20 meter davor bist und mit einer geschwindigkeit von ca. 50km/h fährst, wirst kaum noch stehen bleiben, sondern drüberfahren, ist ja ok und soll auch so sein, aber wennst zb 40 meter weiter weg bist,dann wirst doch sicher anhalten können oder ?
___________________________________________________________________________________
Heimkino: Teufel System 5 “Cinema 5.1", Denon 3805, Hitachi Illumina PJ-TX 100, Philips DVD Player

<img src="http://forum.geizhals.net/files/87987/BikerGruss.JPG"
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung