Preissortierung brutto incl. Versandkosten
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Preissortierung brutto incl. Versandkosten
25.08.2005, 11:47:10
Hallo,

ich warte hier ja dauernd drauf, dass Geizhals irgendwann die ueberfaellige Option einbaut, dass man auf Wunsch die angegebenen Versandkosten gleich auf den Produktpreis aufsummiert bekommt (z.B. Sortierung nach Preis, Versandoption Nachnahme, Vorkasse oder netto). Ich hasse diese Abzocker, die sich in der Rangliste durch niedrige Netto-Preise weit nach oben schleichen und dann ueberhoehte Versandkosten aufschlagen.

Heise erwaehnte heute die Klage der hiesigen Bloedmaerkte gegen Versender ohne Angabe der Versandpreise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63185

Der Klaeger interpretiert die Preisangabenverordnung so, als muessten bei der Preisangabe auch gleich alle anderen Kosten unmittelbar angzeigt werden:
http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#1

§ 1
Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

   1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

   2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

Fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
[...]
(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.


Mal sehen, ob der Klaeger damit Erfolg hat. Klingt aber auch nach einem guten Verhandlungsargument, welche Daten Geizhals von den Anbietern bekommen muesste.

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