Gesetzestexte zum Bundesheer?
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Gesetzestexte zum Bundesheer?
10.09.2005, 19:16:11
Hallo!

So, die 2. Woche ist angebrochen und das Heer erscheint mir wieder ganz anderst. Nach einigen Schulungen und Einweisungen muss ich ehrlich sagen, sehe ich jetzt (erst) einen Sinn an der Sache.
Wie sich zeigt, ist das Heer gar nicht so übel, wie es zu Beginn scheinen mag. Truppen- und Kraftübungen haben sich nach einigem Nachdenken für mich jetzt doch als eine wichtige Sache erwiesen. Die am Anfang sehr anstrengenden Übungen steigern Kraft, Ausdauer und Koordination, sodass sie einem schon nach wenigen Tagen doch nicht mehr so anstrengend vorkommen.
Wie sich auch schon bei der Hochwasserkatastrophe zeigte, haben sie ja eine wichtige Bedeutung. Da ist nämlich Power gefragt :-)

Aber auch ansonsten muss ich mich noch etwas korrigieren. Meine Vorgesetzten sind in Wirklichkeit ja garnicht so schlimm. Nur in der ersten Woche kam es mir aufgrund der vielen großen Änderungen in meiner gewohnten Lebensweise sehr hart vor. Es ist für viele nämlich sehr schwer, auf alte Gewohnheiten zu verzichten und sich dem neuen System anzupassen. Auch lernt man seine Ausbilder besser einzuschätzen. Was von ihnen eigentlich als Spaß gemeint war, war mir leider nicht immer ganz klar. *schäm*

Auch die "Bestrafungen", wie ich sie fälschlich erwähnt habe, kommen so nicht vor. Wie ich bereits erwähnte, habe ich da vielleicht "etwas" übertrieben *gg*. Dass manchmal ein etwas rauher Ton eingeschlagen werden muss, ist klar, denn sonst würde Chaos herrschen. Aber das ist halb so wild. Wie ich festgestellt habe, ist das ja nicht böse gemeint. Ebenfalls ist der zu Beginn frühe Zapfenstreich keine "Strafe". Er ist notwendig, damit wir am nächsten Tag fit sind, denn manche Übungen fordern einem schon so manches ab.

Abschließend kann ich jetzt nur noch sagen, dass das Heer eigentlich eine tolle Sache ist. Es hat zwar bei mir etwas gedauert, aber ich erkenne, dass man als Soldat einen wichtigen Beitrag an der Gesellschaft leisten kann, was auch geschätzt wird. Auch hat sich durch die Reihen eine doch ziemlich gute Kammeradschaft entwickelt, die ich nicht missen möchte.

In diesem Sinne frohe Grüße vom Heer B-)


17.09.2005, 17:00 Uhr - Editiert von mitgliederclub, alte Version: hier
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Re(2): Gesetzestexte zum Bundesheer? - Teil2
mko
10.09.2005, 19:42:08
- 4 Paar Wollsocken für 6 Diensttage in dicken Stiefeln. Diese Socken sind
verpflichtend zu   tragen und dürfen nicht durch private ergänzt werden.
(mmhh...)

Jo mei...wasch halt im Waschbecken oder hängs auf...dann geht des scho, was willst? Kannst ja notfalls unter denen andere anziehen.

- 4 Unterhemden. In der ganzen Montur in der Sonne ackern, verursacht sehr
sehr viel Schweiß. Mmhh.. Am nächsten Tag diese nochmals tragen...

Siehe oben...wobei ich drunter kein anderes anziehen würde |-D Ich hab übrigens während der Grundausbildung kein einziges Mal so ein Unterhemd anghabt (außer beim Sport...da aber nur das).

- Die tägliche, obligatorische Rasur hat mit einer Blutung im Gesicht zu
enden, da man ansonsten vergeworfen bekommt, diese nicht durchgeführt zu
haben.

%-)
Wenns glatt is, is glatt, da kann er mich mal.

- Dienstvorschriften, Rangabzeichen, "Propaganda-Marschgesänge" und andere
Abläufe müssen binnen kürzester Zeit auswendig gekonnt werden, da Teste
durchgeführt werden. Diese müssen zwangsläufig positiv abgeschnitten werden,
da ansonsten "Nachschulungen" am Wochenende (in der Zeit wo man seine 4 Paar
Socken und Unterhosen waschen könnte) anstehen.

Is ja wohl klar...wobei wir zum Glück keine Gesänge hatten.

- Strafen bzw. Vorfälle, die am Wochenende bzw. nach Dienstschluss Zuhause
passieren und wegen denen man bestraft wird, werden doppelt "vergütet". 1. Vom
"normalen" Gericht und 2. vom Bundesheer. Der selbe Vorfall wird doppelt
bestraft.

Zum Beispiel? Bist a Krimineller?

(Ausserdem: Wer angetrunken in der Kaserne laut wird, hat mit einer Haftstrafe
im Keller zu rechnen.

Jo, wennst dich länger deppat aufführst is ka Wunder. Zumindest zum Ausnüchtern.

Wer sich dagegen zur Wehr setzt, müsse damit rechnen, vom Offizier vom Tag
angeschossen zu werden...

Gschichtl...dann geht er in den Bau.

So zumindest ein Ausbilder, der sich nicht gerne mit Zugskommandant ansprechen
lassen will, sondern Herr "Oberstabswachtmeister" bevorzugt und diese
Präferenz auch gerne durchsetzt.

Regeln sind Regeln sind Regeln.



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Re(2): Gesetzestexte zum Bundesheer? - Teil2
MG
10.09.2005, 20:51:29
- 4 Paar Wollsocken für 6 Diensttage in dicken Stiefeln. Diese Socken sind
verpflichtend zu   tragen und dürfen nicht durch private ergänzt werden.
(mmhh...)

- 4 Unterhemden. In der ganzen Montur in der Sonne ackern, verursacht sehr
sehr viel Schweiß. Mmhh.. Am nächsten Tag diese nochmals tragen...


Waschen ist aber nicht verboten. Also kein Grund zur Aufregung.

- Die Putzdienste müssen mit alten, verdreckten Lappen durchgeführt werden.
Reinigungsmittel gibt es keine (nur am WC). Alles muss rein mit Wasser
"gesäubert" werden. Hygiene wird leider doch nur "klein" geschrieben.


Ja und? Wasser reicht zur Reinigung ja aus. Und was kümmert es dich, dass es lange dauert. Du leistest einen gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsdienst, und hast daher keinerlei Autonomie über die Effizienz der dir anbefohlenen Arbeiten.
Hirn ausschalten und durch.

- Die tägliche, obligatorische Rasur hat mit einer Blutung im Gesicht zu
enden, da man ansonsten vergeworfen bekommt, diese nicht durchgeführt zu
haben.


Wer sagt das? Wenn sich ein Vorgesetzter blöde Bemerkungen erlaubt, meldest du dich zum Rapport, und teilst ihm in aller Form mit, dass er sich ehrenrühriger Äusserungen zu enthalten hat. Wesentlich ist dabei nur, die Einhaltung der strengen militärischen Formalitäten.

- Dienstvorschriften, Rangabzeichen, "Propaganda-Marschgesänge" und andere
Abläufe müssen binnen kürzester Zeit auswendig gekonnt werden, da Teste
durchgeführt werden. Diese müssen zwangsläufig positiv abgeschnitten werden,
da ansonsten "Nachschulungen" am Wochenende (in der Zeit wo man seine 4 Paar
Socken und Unterhosen waschen könnte) anstehen.


Ja und? Das hast du zu lernen. Und mit normaler Intelligenz sollte das auch kein roblem sein.

- Strafen bzw. Vorfälle, die am Wochenende bzw. nach Dienstschluss Zuhause
passieren und wegen denen man bestraft wird, werden doppelt "vergütet". 1. Vom
"normalen" Gericht und 2. vom Bundesheer. Der selbe Vorfall wird doppelt
bestraft.


Na selbstverständlich. Blos weil du einem Disziplinarrecht unterliegst, hebt das das Recht der Republik ja nicht auf. Ein Disziplinarrecht ist nichts spezielles beim Militär. Alle Beamten haben ein solches.

So zumindest ein Ausbilder, der sich nicht gerne mit Zugskommandant ansprechen lassen will, sondern Herr "Oberstabswachtmeister" bevorzugt und diese
Präferenz auch gerne durchsetzt.)


Na klar! Das ist sein Rang! Und wie kannst du erwarten korrekt behandelt zu werden, wenn du es als Zumutung interpretierst, einen Vorgesetzten korrekt anzusprechen.

Lerne diese Dienstvorschriften! Halte dich peinlichst an die Formalismen! Dann kann dich niemand schikanieren. Weil du meldest dich gegebenenfalls auf der Stelle als aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig. Womit dich der Vorgesetzte ins Lazaret schicken muss.

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Re: Gesetzestexte zum Bundesheer?
10.09.2005, 21:17:05
a.) Lies die ADV und nutze diese (Minimum an Pausenzeit usw. ist dort festgehalten ebenso wie das minimale Schlafpensum, welches jeder Soldat haben muss.. sind zwar nur 4 Stunden am Stück, aber es erspart dir, dass man alle zwei Minuten mit einem lächerlichen Alarm etc. aus dem Bett geschmissen wird) siehe §28

b.) sollte an euch ein Merkblatt mit der Telefonnummer einer Ansprechstelle ausgeteilt worden sein, wenn nicht findest auf bmlv.gv.at die Nummer der "blauen Buss" Truppe ;)

c.)
5.30 heißt es Tagwache bis 21.00 dann Dienstende und 22.00 Zapfenstreich (also
Licht aus).


Und? ist eh noch harmlos, bei uns wars die ersten Wochen von 05:45 bis 23 bzw. Mitternacht zum Dienstende (Feld bis 1-2 Uhr). Schließlich bist noch in der ABA, da heissts einfach durchbeißen, bleibt ja max. 5-6 Wochen so

Ärztliche Atteste bezüglich Tragebeschränkungen wegen Problemen mit dem Kreuz
werden ebenfalls im Gefechtsdienst nicht berücksichtigt.


Wenn du einen solchen rosa Zettel mithast bzw. eine temporäre Einschränkung welche schriftlich (im Kompaniebücherl oder wie das Ding heisst) vorliegt, dann hat diese eingehalten so zu werden, ansonsten -> siehe b.)

Laut Zugskommandanten sei alles Rechtens, da er uns bis zum Zusammenbruch
belasten dürfe. Ausdrücke, wie "Ich kann nicht mehr", seien für ihn nicht von
Bedeutung, da man dann erst 50% seiner Kräfte zur Verfügung bereit gestellt
habe.


Hat er nicht so unrecht, denn gejammert wird nunmal - bis man sich damit abfindet, dass mans eh nicht ändern kann - viel

Bei Abweichungen wird mit Befehls-Rapport, Verkürzung der Esszeiten,
Geldstrafen, Gehaltseinbußen und Kolletivstrafen gedroht (und auch
durchgesetzt).


solangst keine direkte Befehlsverweigerung (also keine unerlaubte Abwesenheit bzw. vorsätzliche Beschädigung von Gerät und/oder dasst jemanden erschiesst etc.) begehst kann dir - soweit ich es noch in Erinnerung habe - max. eine Geldstrafe in der Höhe von x Tagessätzen (kriegst aber eh max. AV), alles andere ist reines Geschwätz und Kürzung von dir zustehnden Essenspausen darf nicht sein.. also immer förmlich korrekt bleiben (anmelden, abmelden, Hand zum Kappenrand, keine Beleidigungen) und ein Rapport ist nichts wovor man auch nur in geringstem eine Scheu haben müsste. (sobalds Handgreiflich wird, gehst erstens sofort zum Arzt und zweitens zur Beschwerdestelle sprich ERGänzungs-Abteilung) ADV §12



Wie wir seither täglich erfahren dürfen, dürfen wir Rekruten bis zum
Zusammenbruch gequält werden *gg*.


ADV §4

Ich durfte beispielsweise erst nach rund 18h fast durchgehendem Nasenbluten
den Arzt aufsuchen, weil ich erst nach 7.00 aus unbekannten Gründen dieses
bekommen habe.


ADV §10 Abs. 4

pong


EDV-Systeme verarbeiten, womit sie gefüttert werden.
Kommt Mist rein, kommt Mist raus


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Re: Gesetzestexte zum Bundesheer?
HKI
10.09.2005, 21:56:24
Da erzählt jemand recht viel Blödsinn. ;-)

Ich durfte beispielsweise erst nach rund 18h fast durchgehendem Nasenbluten
den Arzt aufsuchen, weil ich erst nach 7.00 aus unbekannten Gründen dieses
bekommen habe.


Erzähl das deiner Oma.
Wenn du Nasenbluten bekommst und nach einer halben Stunde immer noch blutest, wird dich ein jeder Vorgesetzter sofort Richtung Krankenrevier schicken. Die wissen ganz genau, wo die Grenzen der Quälerei liegen; ein gutes Beispiel hierfür ist Asthma: Die Androhung "Herr Wochtmasta, i muaß bremsn sunst kriag i an Anfall" reicht aus, und schon war Bremsen angesagt...
Vielleicht meinst du aber auch nur jede Stunde einen Tropfen, auf Grund einer kleinen Wunde wegen Nasenbohrens.

Täglich fährt die Rettung (teils in Begleitung von Notarzt) mit Blaulicht in
die Kaserne um einen Kameraden mit Kreislaufkollaps oder Atemstillstand zu
holen.


Wieder mal: Erzähl das deiner Oma.

Es gibt die Adv, es gibt die Möglichkeit, die Klappe auf zu machen.
Die von dir erwähnten Quälereien können nur gelogen sein...
...und wenns wirklich so sein sollt: Gehst du zum KpKdt.

Edit: Wegen der Putzgschicht und dem Kleidungsnotstand:
Das ist ganz normal ;-)
Gwöhn dich dran, dass in der Kasern alles mit ein und demselben Fetzn geputzt wird und gestunken weil das Gwand stinkt, wird sowieso immer. Meine Güte, man ist ja auf keinen Ball. :-P


10.09.2005, 21:59 Uhr - Editiert von HKI, alte Version: hier
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