FernabsatzG auch bei selbstabholung ?
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » FernabsatzG auch bei selbstabholung ? (56 Beiträge, 684 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: FernabsatzG auch bei selbstabholung ?
01.10.2005, 20:05:53
Schließt Du einen Kaufvertrag über das Internet ab, hast Du einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz geschlossen, und auch das gesetzl. Rückgaberecht, wenn Du die Ware selbst abholst.

Das Rückgaberecht bezieht sich allerdings nur auf ungebrauchte Ware, und sogar mit Ausnahmen. Du darfst keine Bohrmaschine bestellen, damit arbeiten, und danach die Maschine zurückgeben.
Ähnliche Ausnahmen gibt es für Software, Bücher und Tonträger. Falls diese Dinge entsiegelt sind, gibts auch keine Rückgabe.

Wenn Du anrufst, und danach abholst, hast Du zweifelsfrei im Laden gekauft, und kannst Dich nicht auf das Fernabsatzgesetz berufen.

Wer selbst abholt, sollte auch vor Ort die Ware soweit möglich prüfen. Da selbstverständlich auch verdeckte Mängel vorhanden sein können, hat der Käufer immer ein Recht auf Nachbesserung. Allerdings aufgrund der Gewährleistung und nicht nach den FAG.

Man sollte Ware aber auch im Internet nur mit fester Kaufabsicht bestellen, und nur bei Enttäuschung oder Irrtum zurückgeben. Schließlich entstehen dem Händler Kosten und Aufwand, den er über die Preise an die anderen Kunden weitergeben muß. Es ist eine Unsitte, z.B. Kinderkleidung in verschiedenen Größen und Farben im Fernhandel zu bestellen, um dann ein Teil in Größe und Farbe auszusuchen, und die anderen Teile zurückzusenden. Damit schädigt man den Händler, und so ist das Fernabsatzgesetz auch nicht gedacht.

Arno




Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung