DITech.at - Klarstellung
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DITech.at - Klarstellung
27.01.2006, 17:35:48
Stellungnahme zum Thread: http://forum.geizhals.at/t394052.html

Nachdem dieser Thread ja nun bereits eine gewisse Eigendynamik entwickelt hat, die mit den tatsächlichen Vorgängen wenig zu tun hat, habe ich mir erlaubt, die Fakten zu diesem "Fall" zusammenzusuchen:

Es begann am 17.11.2005 mit einer Anfrage "Hallo, ich bin auf der Suche nach einer neuen Grafikkarte..." (hatte mit OS oder Software nichts zu tun) und dem Anbot über vier verschiedene Karten, die die den Wünschen des Kunden nahekamen.

Am 21.11. kam die Antwort mit der Frage, ob wir auch Quake4 im Programm hätten.

Am 27.11. (Sonntag) traf eine Bestellung(!) ein, die eine Grafikkarte, Symantec Norton Antivirus 2006, Windows XP Pro 64 Bit enthielt. In welcher Kombination welche Produkte auf welchen Rechnern eingesetzt werden sollten. Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Kundenhistory innerhalb einiger Monate einige verschiedene Mainbaords und mehrere verschiedene Netzteile (auch in einer einzigen Rechnung) auftauchen. Es ist also zu erwarten, dass der Kunde mehrere Rechner betreibt.

In diesem Mail sind die einzigen XP64-spezifische Frage der gesamten Korrespondenz enthalten: ""Is da ein Unterschied merkbar, wenn ein 64Bit Prozessor verbaut ist? Gibt's Unterschiede bei der Installation?"

Die Antwort folgte als Zusatz in der schriftlichen Auftragsbestätigung: "Optimal ausgenützt wird dieses Betriebssystem mit einer 64Bit CPU." Eine CPU-Bestellung folgte.

Danach ging es um Verteilung der Portokosten auf verschiedene Rechnungen etc. und Bemerkungen wie "...wenn das nicht möglich ist, kaufe ich alles wo das eben möglich ist..." u. ä. Das war am 29.11.2005. Uhrzeit 20:00.

Am 30.11.2005 traf ein neues Mail ein: "Hier mit storniere ich meine Bestellung!" (in Fettdruck), weil wir den o.a. Vorschlag wegen Überlastung unseres Verkaufs nicht sofort beantworten konnten.

Der Rest in Kürze: Der Auftrag wurde den folgenden Mails entsprechend dann doch ausgeführt. Bis dahin gab es keinerlei Telefonkontakt zum Kunden in dieser Sache.

Tage später dann der Anruf, der an unsere RMA weitergeleitet wurde. Bei diesem Anruf wurde die Behauptung aufgestellt, dass im Mailverkehr, der bei uns physisch belegbar ist, dass präzise nach Kompatibilität und mehr gefragt wurde. Das war - lückenlos belegbar - nicht der Fall.

Dass entsiegelte Software nicht zurückgenommen werden kann, ist sogar im Fernabsatzgesetz begründet. Dass man dem Kunden gerne auch den Hinweis von Symantec, wie er Symantec Norton AV unter Windows XP Pro 64 Bit installieren könne, nähergegracht hätte, ist eine Tatsache, die jetzt natürlich schwer zu belegen ist. Dass das aber nicht möglich war, weil der Kunde unseren RMA-Mitarbeiter (übuchstäblich "niedergeredet" hat, ist durch zwei Mitarbeiter, die beim Gespräch anwesend waren, belegt.


Damian Izdebski

Geschäftsführer
DITech GmbH

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Re(2): DITech.at - Klarstellung
30.01.2006, 16:22:19
also das is mal mehr als eine unterstellung. natürlich könnte es sein. muß aber nicht. vielleicht hat er ja für nen freund was gekauft oder sonstiges. da könnte es 100erte gründe dafür geben.

Hast aber nicht wirklich mitbekommen, worum es geht, gell? ;) Der Kunde mag verschiedene Rechner für sich, für Freunde, für den Wachhund betreiben - alles egal. Da hat auch niemand jemandem irgendetwas "unterstellt" (wie willst überhaupt einem Anonymen(!) etwas unterstellen?). Es könnte hunderte Gründe geben, genau. Und darauf alleine kommt es an.

Wichtig ist in diesem Fall nämlich nur, dass er für verschiedene Rechner einkauft. Weil es - ich glaube, weiter oben findest Du ohnehin dazu ein Statement - nur darum geht, dass man in einem solchen Fall einem (namentlich angesprochenen) Händler unterstellen (und jetzt ist das Wort richtig angewendet) kann, dass er gewusst haben müsste, das alles, was dieser Kunde einkauft, gemeinsam auf einem Rechner verwendet werden würde.

Kundendaten entstehen übrigens schon beim ersten Angebot, bzw. beim ersten Kundenkontakt. Früher wurden diese Daten auf Zettel geschrieben und danach abgelegt, heute werden sie meist in einem Computersystem gespeichert. Jede Rechnung muss von Gesetzes wegen zumindest 7 Jahre lang aufgehoben werden. Uns jetzt wollen Du und ein paar Andere einem Händler verwehren, die Rechnungen eines Kunden auch mal anzusehen? Ja, sag mal?!

Und, ganz frech, schaut doch der Händler noch die Korrespondenz anlässlich einer Reklamation durch. Also wirklich eine Frechheit! Dann kommt er beim Durchsehen noch drauf, dass die laute Reklamation auf - ich sag's jetzt mal ganz freundlich - ziemlich zu Gunsten des Reklamierenden zurechtgebogen wurde. Und traut sich der Händler auch noch, die Fakten zu posten! Sauerei, das schlägt doch dem Fass den Boden aus!

Ein Händler (oder wer auch immer) dürfte sich z.B. nicht mal vermerken, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt? Damit er beim nächsten Mal gleich wieder reinfällt?

Er dürfte auch keine Autos wegen sicherheitsrelevanter Mängel zurückrufen, weil das ginge überhaupt nur mehr bei computerunterstützer Datenbank mit Vernetzung der Daten? Sollen sie doch am Bremsversagen verrecken. Hauptsache anonym.

Er dürfte bei Bekanntwerden eines kritischen Fehlers (irrtümlich E605 anstelle von Wundalkohol ausgefolgt) seine betroffenen Kunden nicht mehr warnen?

Wirklich interessant, wie panisch hier einige User immer dann werden, wenn sich ein Händler nicht willig abschlachten lässt. Da interessiert also gar nicht die Wahrheit, sondern einzig der Sensationsgehalt der öffentlichen Prügelei. Pfui Teufel!

GrummelGrumpf
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