[BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
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[BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
14.03.2006, 19:18:57
So ich möchte hier auch meinen Eindruck bezüglich Kundenservice und UMTAUSCH von ECOTEC schildern. Ich habe mir am 08 .3.2006 eine Grafikkarte bei Ecotec direkt im Linz Shop gekauft, diese wollte ich nach 6 Tagen Betriebsdauer, am 14.3.06, wegen eines Defekts UMTAUSCHEN. Ich habe mich über die rechtliche Lage bezüglich Umtausch und Reparatur prädisponierend über den Sachverhalt erkundigt.

Lt. Fa. Ecotec ist ein Austausch nicht möglich, da zuerst ein HAUSEIGENER Techniker die Karte in der Hauptzentrale überprüfen müsse. Hier kann ich mich nur fragen wie genau überprüft der Firmeninterne Techniker die Grafikkarte --> bezüglich Dauer und Belastungstest??? Die Firma bot mir eine Gutschrift an, die ich aber lt. Aussage des Mitarbeiters nur dann bekomme wenn bei der alten Grafikkarte ein Defekt nachgewiesen wird. Ein weiteres Angebot machte mir die Firma auch, nämlich eine NEUE Grafikkarte zu kaufen, aber nicht von der Gutschrift der alten Karte, die ich ja nur bekomme wenn das Gerät wirklich defekt ist. Diese neu gekaufte Grafikkarte könnte ich dann wieder zurückgeben gegen erhalt einer ZWEITEN Gutschrift.
Das würde für MICH in Summe heißen, dass ich im besten Fall 2 Gutschriften , einzulösen bei der Fa. Ecotec, hätte. Dies lehnte ich jedoch sehr Dankend ab, weil die Fa. ja so 500 € Gewinn machen würde und ich ja eigentlich nur EINE FUNKTIONIERENDE Grafikkarte haben wollte. Ich sprach also den Verkäufer darauf an, dass im ABGB mir eine Entscheidung zwischen Austausch bzw. Reparatur zustünde, wenn der Austausch bzw. die Reparatur nicht zum Nachteil einer der Parteien wäre. Daraufhin holte der Mitarbeiter einen netten Herrn, gekleidet in einem sehr eleganten Anzug, aus dem Lager, dem ich das ganze wiederholte. Dieser meinte jedoch, dass dies in der Fa. Ecotec ANDERS gehandhabt würde --> wie ANDERS???? das ABGB gilt BUNDESWEIT!!! Er fragte mich lediglich nach dem Paragraphen, in dem das ganze stünde, was ich ihm auch mitteilte.

Laut § 932 ABGB Absatz 1
(1)
Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die „Verbesserung“
(Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache,
eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die
Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

Ich ging zur Fa. und forderte den Austausch, jedoch wurde in erster Instanz der Fehler auf MICH geschoben --> ich hätte BIOS Probleme --> Grafikkarte übertaktet usw. Hier kann ich aber nur sagen, das lt. Gesetz die Beweislast in den ersten 6 Monaten ( bei beweglichen Sachen ) beim VERKÄUFER und nicht beim KÄUFER liegt--> d.h. der Verkäufer muss beweisen das der Mangel nicht schon bei Übergabe des Gerätes bestanden hat. Es wurde mir auch gesagt, dass der Umtausch nicht möglich sei, weil viele Leute eben die GPUS übertakten würden oder falsche Grafikkarten in die Verpackung gelegt haben. Zu dem kann ich nur sagen, das man als Kunde der Fa. Ecotec doch damit rechnen kann von Fachpersonal bedient zu werden und ich doch wohl hoffe , dass diese Mitarbeiter eine Grafikkarte identifizieren können anhand der Seriennummer und der dazugehörigen Verpackung--> dies ist für mich kein Grund NICHT umzutauschen, man kennt einige Firmen wie PELUGA, die den Umtausch ohne Beanstandung durchführen und falls sie das Gerät nicht lagernd, haben man aufzahlen kann auf ein höherwertigeres Gerät. Gerade sollte man bei der Fa. ECOTEC erwarten können, dass das Fachpersonal Graffikkarten den dazugehörigen Verpackungen zuordnen kann da sich die Fa. selbst immer mit der neuen Zertifizierung rühmt

Auszug Fa. Ecotec Geschäftsführung:

Als kleine Anmerkung an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir im
Herbst eine ISO 9001 Zertifizierung abschließen werden.Damit ist sichergestellt, dass wir in allen Unternehmensbereichen wirkliche Qualität liefern.

Und ich erwarte mir auch Qualität !!!!!! Nur scheint dies beim Kundenservice zu kurz zu kommen !!!
Und nun zum ABGB --> Meine unten angeführten Punkte beziehen sich alle auf den § 932 des ABGS. ( Am Ende des Textes angeführt )
Ich möchte auch sagen, dass ich EINDEUTIG laut ABGB den Nachteil bei MIR ( Übernehmer ) sehe und zwar aus folgenden Gründen:

1.)Kein vernünftiges Ersatzangebot --> ZWEI Gutschriften einzulösen bei einer Fa., obwohl man nur eine funktionierende Grafikkarte haben will, sehe ich als nicht akzeptabel an.

2.)Ich wohne nicht in Linz und fahre nicht zig mal zur Fa. Ecotec --> Das kostet Zeit und Geld, welches ich nicht von der Fa. ersetzt bekomme.

3.)Während des Zeitraumes der Reparatur kann ich NICHT mit dem PC arbeiten

Nun frage ich mich was für ein Problem es gewesen wäre, die Grafikkarte einfach Auszutauschen??? Was für Nachteile hätte ECOTEC gehabt, was mit einem "unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre(Absatz 2 )", wie es im ABGB steht? Eher sehe ich das aus einem ganz anderen Blickwinkel die Fa. hat MEHR Aufwand als wenn sie mir einfach die Karte austauschen würde. Die Fa. muss die Karte zum Zentrallager mitnehmen dort einen Techniker bezahlen, der die Karte einbaut, überprüft, wieder ausbaut und dann wieder retour nach Linz sendet, falls die Grafikkarte nicht defekt ist.

Also sehe ich eindeutig, dass der Aufwand die Karte einfach auszutauschen, sehr gering im Verhältnis zur anderen Lösung ist. Die Fa. hatte sogar die KARTE LAGERND, das Ganze wäre in 10 Minuten erledigt gewesen und ein zufriedener Kunde mehr, darum frage ich mich:
WARUM also das GANZE ???

Für mich steht auf jeden Fall Fest --> Nie mehr ECOTEC !!!

Zusatz: Link zum Paragraph 932 des ABGBS
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&q=++und+%28ABGB*%29%3AKTIT%2CABK++++++und+%2820060314%3E%3DIDAT+und+20060314%3C%3DADAT%29+&e=BND.193385.91&Markierte+Dokumente+anzeigen.x=129&Markierte+Dokumente+anzeigen.y=8


Eine Stellungnahme der Geschäftsführung dies bezüglich wäre sehr wünschenswert !

14.03.2006, 19:40 Uhr - Editiert von prearios, alte Version: hier
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Re(2): [BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
15.03.2006, 10:32:54
was heisst hier langatmige und selber nicht verstandener ABGB ? --> so stehts halt drin im ABGB und is nicht FALSCH verstanden jedoch is bis jetzt keine richterliche entscheidung zu so einem fall bekannt weil sich bis jetzt keine firma auf so einen prozess eingelassen hat !

ausserdem is das nicht blauäuig wenn ma was umtauscht , wenn dann is blauäuig von der firma zu sagen : da wurden schon andere grafikkarten hineingelegt --> das sollte ein fachkraft doch wohl erkennen und wenn nicht dann anhand der seriennummer identifizieren !


zitat:

Bloß auf Kundenangaben und blaue Augen hin wird kein Händler "ung'schauter" etwas austauschen - um danach, wenn der Kunde sich aus dem Staub gemacht hat, festzustellen, dass der angebliche Fehler erst gar nicht vorhanden war oder vom Kunden (Stichwort: Übertakten) verursacht wurde. http://www.dau-alarm.de/whythat.html

was heisst ausm staub gemacht ? --> die haben meine addresse und tel.nr und wenns dem net vertrauen müssens halt ausweis kopieren

ich weiß nicht was du alles über dich ergehen lässt is auch DEINE sache wenn du so mit dir verfahren lässt

aber ICH find das unfreundlich gleich einem kunden an den kopf zu werfen das mas übertaktet hat usw... die grafikkarte is 6 tage alt und ich weiß net wie lang ich auf des teil jetzt warten muss und OHNE grafikkarte bin ...

und die blauäugigkeit einfach umzutauschen nehmen schließlich auch andere firmen in kauf das für mich als kundenfreundlich oder kulanz gilt !



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Re: [BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
15.03.2006, 21:55:14
stellungnahme eines jahrelangen ecotec kunden:


du bist nicht zufällig ein einzelkind zweier geschiedener ärzte die den zeitmangel mit geld bei deiner erziehung kompensiert haben ?

ein paar kleinigkeiten :
Dies lehnte ich jedoch sehr Dankend ab, weil die Fa. ja so 500 € Gewinn machen
würde


aha Ecotec macht also am verkauf 2 er grafikkarten 500 euro gewinn ?

gewinn = umsatz = ertrag = verdienst....... träum weiter.
sein gewinn war bereits bei den gesprächen mit dir wieder weg



Er fragte mich lediglich nach dem Paragraphen, in dem das ganze stünde, was
ich ihm auch mitteilte


genau, ich geh zum händler um was umzutauschen, und zitire das bürgerliche gesetzbuch (ist hier net das kschg zuständig?, aber egal)

solche wie du gehören sofort des geschäftes verwiesen.

warum ?

ganz einfach:

du hast die Karte nämlich NICHT in einem Ladengeschäft gekauft, sondern im internet bestellt, und dann bei einer abholstelle abgeholt.

das wusstest du auch bei der abholung, ausser du kannst nicht lesen.

diese abholstelle, die ecotec für besonders eilige kunden in linz eingerichtet hat, hat keine technikabteilung, oder reklamationsstelle oder sonstwas.

also wenn die dort schon so freundlich sind deinen ubertakteten dreck anzunehmen, dann brauchts du doch nicht ernsthaft annehmen, daß sie dir ohne mit der wimper zu zucken noch eine karte in den rachen schmeissen.....

und dass du dich für den nabel der welt hältst, der keinesfalls ohne neuer karte ein paar tage existieren kann ist zwar offensichtlich, jedoch sicher nicht verständlich.

wenns so dringend gewesen wäre ab ins auto, in 30 min bist in VB, da testet ecotec deine karte vor ort, und dann kriegst gleich eine neue wenn die alte kaputt ist.


ich kann dir auch sagen warum ich mich hier etwas mehr engagiere als sonst, ich hatte grade ein erlebniss mit ecotec, allerdings genau umgekehrt.

bürorechner, bei ihnen gekauft, nach ca 8 monaten unerklärliche abstürze.
der techniker hat sich 2 ! tage damit gespielt, bis er draufgekommen ist daß meine version von G_Data sich nicht mit dem servicepack vertragen hat.

kostenpunkt ? naja ich hab ne nette versicherung für diese fälle, also wars mir wurst..... und was kam raus ?? 19.- euro......

klar kaufe ich relativ oft dort, und empfehle die firma gerne weiter, aber ich bin dort noch NIE schlecht behandelt worden, und der herr den du da ansprichst,( wird wohl der GF, der Herr Kuhn sein) ist extrem nett, wenn man ihn nicht dumm anquatscht.

in diesem sinne.... sei froh daß du nicht zu meinen kunden zählst, weil nach 5 min hätte ich einfach den hund von der leine gelassen.

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Was kümmert's die Eiche, wenn sich die Schweine daran reiben
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Re: [BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
16.03.2006, 14:47:07
Nur mal so aus neugier....2 gutschriften????...du kaufs die neue karte..ok dann ist deine alte gar nicht kaputt....meines wissens nimmt die ecotec dann auch zurück...im schlimmstenfall gegen einen abschlag vom Kaufpreis wenns nicht mehr im verkaufsfähigen zustand ist....also nicht bestenfalls 2 gutschriften sonderen schlechtenstenfalls eine gutschrift....und wenn du schon eine ersatzgerät bei ihnen gekauft hast gibts oft auch eine Direktgutschrift...sprich geld zurück...

dies setz natürlich voraus, dass man die Mitarbeiter nicht von der Seite anlässt.....

versteh mich nicht falsch...ich versteh, dass du in dem moment natürlich frustriert und sauer warst aber deine Reaktion (und das schließt diesen Post mit ein) war alles andere als zielführend...

Wenn man von einem Händler etwas will (sprich Kulanz) ist es wenig zielführend mit dem Gesetzbuch zu wedeln, das kann der auch... und wenn man über angemessenheit zu diskutieren beginnt wirds echt schmutzig und man zieht als kunde oft den kürzeren....ausser man will klagen....und selbst da ist dir ein erfolg nicht gewiss, den ich glaube dass sich ecotec in diesem fall im rechtlichen rahmen bewegt hat...

die ecotec crew in linz ist normalerweise recht bemüht, aber ihre Möglichkeiten sind ohne technikabteilung dann doch eher beschränkt....

noch ein letzter Kommentar zum Gesetz: $932 (3) ABGB spricht eindeutig von einer angemessen Frist, da steht nix von sofort....also wenn man mit dem gesetz arbeitet nciht nur die Rosinen rauspicken....es gibt rechtsmeinungen die hier dem Händler bis zu 6 wochen zugestehen....

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Re: [BEWERTUNG] Ecotec / UMTAUSCH --> Unmöglich ?
17.03.2006, 22:21:14
Ich würd mir, wenn der PC so notwendig ist so schnell wie möglich eine Sparefroh Grakka kaufen. €20-25 inkl.

Tauschen muß beim 1. Defekt niemand was.
Die defekte Ware wird bei den großen Distris meistens gutgeschrieben.
Nur das Problem, wie auf der Daum Seite gut beschrieben ist, das 70-80% nicht defekt sind.Und dann bekommt man das gute Stück zum Verkaufen zurück.

Leider haben viele Kunden alles nur erdenkliche probiert, EDV Spezialisten waren bei ihnen welche z.B: hauptberuflich Fleischhacker sind, von denen keine Rechnungen vorlegen können,der sich oft nicht auskennt und den Laien auch noch aufstachelt.

Und wenn ich dann für ein jedes Gerät, welches keine Fehler hat, rechtens eine Prüfpauschale verrechnen würde, müßte ich mir den ganzen Tag "Warum" anhören.

Leider kommst du wahrscheinlich zum "Handkuss",da die Karte vermutlich wirklich defekt ist.

zu deinem Auszug:

Laut § 932 ABGB Absatz 1
(1)
Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die „Verbesserung“
(Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache,
eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die
Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.



Fordern kann man, aber beim ersten tatsächlich gerechtfertigten Reklamationsfall entscheidet der Händler was Sache ist-und da kann man drüber streiten was man will, aber so stehts im Gesetz und nicht nur in in irgend einer AGB.

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