Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen.. (61 Beiträge, 2101 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
18.03.2006, 14:56:57
Hallo,

ich habe bei notebookparadies.de ein Notebook bestellt (Acer 5652) und dazu eine Pixelfehlerüberprüfung gewünscht. Als ich jedoch das Notebook bekam war ein dicker blauer Pixelfehler mittem im Display. Dieser stört im normalen Windows Betrieb nicht, doch wenn es ein wenig dunkler im Raum ist und man einen Film anschaut nervt dieses blaue Ding schon gewaltig.

Habe natürlich sofort bei notebookparadies angerufen und dort sagte man mir das Sie die Überprüfung durchgeführt haben. Darauf sagte ich das ich das nicht nachvollziehen kann da ich ja einen habe. Darauf hin bot er mir 20 € an. Ich verneinte und sagte das ich ein einwandfreies Display bestellt habe und dieses auch bekommen möchte. Er meinte: Umtausch ausgeschlossen. Dann diskutierte ich noch ein wenig hin und her mit dem Shop, dass es nicht sein kann das man eine Pixelfehlerüberprüfung mitbestellt aber diese dann nicht vollständig oder meiner Vermutung nach garnicht durchgeführt worden ist. Den so einen Fehler übersieht man nicht. Der Händler schob es dann letztenendes auf den Versand...

Als ich dann mehrere Male mit ihm versucht habe per Telefon in Kontak zu treten legte er einfach auf. Auch war er nicht damit einverstanden das man die Freisprecheinrichtung während dem Telefongespräch anschaltet... irgendwie stimmt da doch was nicht. Zudem hört sich der Geschäftsführer nicht gerade sehr komepetent an.

Was kann ich jetzt rechtlich unternehmen? Ich habe das Notebook nämlich über die Firma meines Vaters bestellt. Zudem wurde ausversehen der Originalkarton weggeworfen.

Wie kann ich weiter vorgehen? Ich überleg am Montag dann direkt bei Acer anzurufen, vielleicht sind die ja so nett und tauschen mir das Book aus.

MFG Airshark



Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
21.04.2006, 21:49:46
Ersteres klingt auch nicht gerade nach "nachweisbar".

Hätte ich deutlicher schreiben sollen: Ich ging von einer nachweisbaren Pixelfehlerüberprüfung aus (z.B. Vermerk auf Rechnung, Bestell-/Auftragsbestätigung oder Homepage, Hinweis auf die Pixelfehlerüberprüfung in der Antwortmail auf die Beschwerde).

In diesem Fall liegt eindeutig ein Mangel vor, da der Kunde nach einer Pixelfehlerüberprüfung von einem Display ohne Pixelfehler ausgehen kann. Ob die Überprüfung etwas gekostet hat oder nicht ist dabei völlig unerheblich.

Weiters sei zu bemerken, dass der einzige Weg, rechtskonform den Rücktritt zum Kauf zu erklären (weil Fernabsatz und Versand), einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes voraussetzt.

Falsch, siehe §437 und §440 BGB. Die Besonderhieten des Verbrauchsgüterkaufes werden erst ab §474 geregelt.

Hier geht es um einen deutschen Händler und einen gewerblichen Kunden, damit ist meines Wissens deutsches Recht anzuwenden (auch wenn der Kunde aus dem Ausland käme). Somit ist der Begriff "Konsumentenschutzgesetz" hier eher fehl am Platze, ein solches Gesetz gibt es in Deutschland nicht.

Falls ich mich mit der Vermutung über den Gerichtsstand täuschen sollte und es sich zudem um einen österreichischen Kunden handelt: Ich bin mir recht sicher daß nahezu identische Regelungen auch im österreichischen Recht existieren. Oder muß man in Österreich als gewerblicher Kunde mangelhafte Ware behalten, wenn der Händler nicht nachbessern will? Kann ich mir jetzt wirklich nicht vorstellen.

Gruß, Jogy

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
21.04.2006, 22:07:17
Hätte ich deutlicher schreiben sollen: Ich ging von einer nachweisbaren
Pixelfehlerüberprüfung aus (z.B. Vermerk auf Rechnung,
Bestell-/Auftragsbestätigung oder Homepage, Hinweis auf die
Pixelfehlerüberprüfung in der Antwortmail auf die Beschwerde).

Genau den Fall haben wir hier nicht. Ich hätte DARAUF vielleicht deutlicher hinweisen sollen. ;)

Oder muß man in Österreich als gewerblicher Kunde mangelhafte Ware behalten,
wenn der Händler nicht nachbessern will? Kann ich mir jetzt wirklich nicht
vorstellen.

Es liegt gar KEIN MANGEL vor, sonst würde das in Österreich wie in Deutschland unter Gewährleistung fallen. Auch bei Vollkaufleuten.

Ist das wirkllich so schwierig, zu begreifen, dass 1) der Nachweis einer PixelfehlerGARANTIE hier nicht erbracht wird und 2) ein defektes Pixel/Subpixel etc. NUR bei Fehlerklasse 1 (die ist nicht nur sehr viel teurer als die übliche Klasse 2 und vor allem kaum zu bekommen) als Mangel zu werten wäre. Das ist mal in Deutschland nicht anders als in Österreich. Nachdem der Kunde nur dort gekauft hat, weil eine (ominöse) Fehlerpixelprüfung KOSTENLOS war, nehme ikch an, er hat den Preis für Klasse 1 nicht bezahlen wollen - dann wäre schließlich auch eine Prüfung durch den Händler unnötig gewesen, weil eine Reklamation beim ersten Pixel als Mangelfeststellung zu werten gesesen wäre.

Einfach nochmal oben nachlesen. Danke.

Informationen zu den definierten Fehlerklassen: http://www.notebooks.at/shop/data/Pixelfehlerklassen%20nach%20ISO%2013406.pdf

GrummelGrumpf
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
22.04.2006, 01:09:49
Genau den Fall haben wir hier nicht. Ich hätte DARAUF vielleicht deutlicher hinweisen sollen.

Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

Ist das wirkllich so schwierig, zu begreifen, dass 1) der Nachweis einer
PixelfehlerGARANTIE hier nicht erbracht wird und 2) ein defektes
Pixel/Subpixel etc. NUR bei Fehlerklasse 1 (die ist nicht nur sehr viel teurer
als die übliche Klasse 2 und vor allem kaum zu bekommen) als Mangel zu werten
wäre.

Ja, ist es.

zu 1. Ich kann aus den bisherigen Postings nicht herauslesen daß eine Pixelfehlerüberprüfung nicht nachweisbar ist, dazu hat sich Airschark bislang schlichtweg nicht geäußert. Und wieso denn bitteschön plötzlich Pixelfehlergarantie? Hier geht es um die Pixelfehlerfreiheit des Geräts bei Lieferung, das muß auch eine Pixelfehlerüberprüfung gewährleisten (egal ob kostenfrei oder nicht).

zu 2. Das ist korrekt solange keine Pixelfehlerüberprüfung nachweisbar mitbestellt wurde. Ist sie nachweisbar kann das Ding auch Klasse 4 haben, dennoch wäre ein einzelner Pixelfehler schon ein Mangel. Welchen Sinn sollte sonst eine Pixelfehlerüberprüfung haben (und damit sind wir dann bei §242 BGB)?

Und danke für den Link zu den Pixelfehlerklassen, die sind mir aber durchaus bekannt. Nur ist es so schwer zu begreifen, daß diese unter der Voraussetzung daß die Darstellung des Threadstarters korrekt ist und tatsächlich eine Pixelfehlerüberprüfung bestellt wurde keine Rolle spielen?

Gruß, Jogy

Nachtrag: Mit ein wenig Googlen findet man durchaus Hinweise darauf, daß betreffender Shop in betreffendem Zeitraum eine kostenlose Pixelfehlerüberprüfung angeboten hat.
z.B. http://www.blaster-foren.de/showthread.php?t=23686&page=6

22.04.2006, 01:15 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(8): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
23.04.2006, 11:07:56
Und, jetzt überleg mal, auf welchem Standpunkt der Verkäufer in diesem Fall wohl beharrt. Und dazu braucht er sich derzeit nicht mal einen Richter suchen.

Stimmt, weil er ihm sein Anwalt gleich sagen würde, daß der Richter ihn bei der Argumentation auslacht.

Nochmal: §242 BGB
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

So, jetzt überleg Du mal was der Terminus "Pixelfehlerüberprüfung" beim Kunden suggeriert und in welcher Bedeutung er von Online-Shops für gewöhnlich benutzt wird. Und das ist klipp und klar "wir überprüfen das Display vor Versand auf Pixelfehler und liefern eines, das keine hat".

Diesen Paragraphen gibt es nicht umsonst, der ist genau für solche Fälle da in denen sich ein Vertragspartner mit der einer nicht ganz eindeutigen Formulierung herausreden will - es gilt eben nicht, was die Formulierung in Ihrem exakten Wortlaut bedeutet, sondern das, wie sie für gewöhnlich zu verstehen ist. Und er gilt übrigens nicht nur für Geschäfte im Sinn des §474 BGB.

Was die Nachweisbarkeit betrifft, hat sich Airschark allerdings so deutlich herumgedrückt und betont, dass er für die Prüfung nichts bezahlt hätte, dass
der Schluss, er könnte diese Vereinbarung nicht nachweisen, ein sehr naheliegender ist.

Warum? Auch kostenlose Leistungen werden in aller Regel irgendwo aufgeführt und wenn sich diese dem Warenkorb hinzufügen ließ, so dürfte sie zumindest auf der Bestellbestätigung auftauchen. Das reicht vollkommen aus, denn redet sich der Händler darauf heraus, daß diese nicht durchgeführt worden wäre, dann entspräche die Lieferung nicht dem Kaufangebot des Kunden, wodurch gar kein gültiger Kaufvertrag vorläge.

Gruß, Jogy

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
24.04.2006, 20:53:41
DU hast sehr merkwürdige Vorstellungen wenn du glaubst das die Händler gegen
einen lächerlichen Aufpreis Geräte tauschen und diese zum Hersteller
zurückschicken (der sie nicht zurücknimmt - weil sie lt. Hersteller keinen
"Fehler" haben!)

Die Pixelfehlertests kosten in aller Regel um die 20-30€. Du zeigst hier deutlich daß Du keinerlei Ahnung von den Margen im Hardware-Geschäft hast, wenn Du ~10% als lächerlichen Aufpreis bezeichnest. Vor allem da in der Praxis wohl nichts getestet wird, sondern der Händler die 10% einstreicht und im Zweifelsfall einfach umtauscht (und das Display an den nächsten Kunden verkauft, der keinen Test mitbestellt). So selten wie Pixelfehler mittlerweile sind, ist das ein durchaus lohnendes Geschäft.

Es ist Faktum, das dir keiner mehr (es gab welche die es gemacht haben) einen z.B. TFT verkauft und dir einen Pixelfehlertest macht und wenn sie einen
finden, dir das Display tauschen. Wie soll das auch gehen?


Wenn ein Händler einen Pixelfehlertest anbietet, so hat er auch dafür geradezustehen daß man ein Display ohne Fehler erhält. Wenn er das nicht will, so soll er keinen anbieten - niemand zwingt ihn dazu.

Der Pixelfehlertest bringt aber sehrwohl etwas: Nämlich das wenn nicht
herstellerkonforme Pixelfehler auftreten -s. verbindliche Definition des
Herstellers ("Pixelfehlerklasse") SOFORT ausgetauscht werden. Und du eben
nichtmal ein defektes Gerät mit nach Hause bringst.
Dieser Testaufwand wird in Rechnung gestellt.

Dafür soll irgendjemand 30€ auf den Tisch legen? Damit er die Leistung erhält die ihm von Rechts wegen zusteht? Ja, auch der sofortige Umtausch, das dürfte bei einem DOA unter §440BGB fallen und bei vernünftigen Händler gibt es da auch keinerlei Probleme. Vor allem weil ein Privatkunde ja ein Problem hat einen Widerruf nach FAG durchzuführen.

Leb Du ruhig weiter in Deiner eigenen kleinen Welt.

Gruß, Jogy

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung