Re(5): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
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Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
18.03.2006, 14:56:57
Hallo,

ich habe bei notebookparadies.de ein Notebook bestellt (Acer 5652) und dazu eine Pixelfehlerüberprüfung gewünscht. Als ich jedoch das Notebook bekam war ein dicker blauer Pixelfehler mittem im Display. Dieser stört im normalen Windows Betrieb nicht, doch wenn es ein wenig dunkler im Raum ist und man einen Film anschaut nervt dieses blaue Ding schon gewaltig.

Habe natürlich sofort bei notebookparadies angerufen und dort sagte man mir das Sie die Überprüfung durchgeführt haben. Darauf sagte ich das ich das nicht nachvollziehen kann da ich ja einen habe. Darauf hin bot er mir 20 € an. Ich verneinte und sagte das ich ein einwandfreies Display bestellt habe und dieses auch bekommen möchte. Er meinte: Umtausch ausgeschlossen. Dann diskutierte ich noch ein wenig hin und her mit dem Shop, dass es nicht sein kann das man eine Pixelfehlerüberprüfung mitbestellt aber diese dann nicht vollständig oder meiner Vermutung nach garnicht durchgeführt worden ist. Den so einen Fehler übersieht man nicht. Der Händler schob es dann letztenendes auf den Versand...

Als ich dann mehrere Male mit ihm versucht habe per Telefon in Kontak zu treten legte er einfach auf. Auch war er nicht damit einverstanden das man die Freisprecheinrichtung während dem Telefongespräch anschaltet... irgendwie stimmt da doch was nicht. Zudem hört sich der Geschäftsführer nicht gerade sehr komepetent an.

Was kann ich jetzt rechtlich unternehmen? Ich habe das Notebook nämlich über die Firma meines Vaters bestellt. Zudem wurde ausversehen der Originalkarton weggeworfen.

Wie kann ich weiter vorgehen? Ich überleg am Montag dann direkt bei Acer anzurufen, vielleicht sind die ja so nett und tauschen mir das Book aus.

MFG Airshark



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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 18.03.2006, 16:33:40)
.....
Re(5): Notebookparadies sagt Umtausch ausgeschlossen..
21.04.2006, 22:07:17
Hätte ich deutlicher schreiben sollen: Ich ging von einer nachweisbaren
Pixelfehlerüberprüfung aus (z.B. Vermerk auf Rechnung,
Bestell-/Auftragsbestätigung oder Homepage, Hinweis auf die
Pixelfehlerüberprüfung in der Antwortmail auf die Beschwerde).

Genau den Fall haben wir hier nicht. Ich hätte DARAUF vielleicht deutlicher hinweisen sollen. ;)

Oder muß man in Österreich als gewerblicher Kunde mangelhafte Ware behalten,
wenn der Händler nicht nachbessern will? Kann ich mir jetzt wirklich nicht
vorstellen.

Es liegt gar KEIN MANGEL vor, sonst würde das in Österreich wie in Deutschland unter Gewährleistung fallen. Auch bei Vollkaufleuten.

Ist das wirkllich so schwierig, zu begreifen, dass 1) der Nachweis einer PixelfehlerGARANTIE hier nicht erbracht wird und 2) ein defektes Pixel/Subpixel etc. NUR bei Fehlerklasse 1 (die ist nicht nur sehr viel teurer als die übliche Klasse 2 und vor allem kaum zu bekommen) als Mangel zu werten wäre. Das ist mal in Deutschland nicht anders als in Österreich. Nachdem der Kunde nur dort gekauft hat, weil eine (ominöse) Fehlerpixelprüfung KOSTENLOS war, nehme ikch an, er hat den Preis für Klasse 1 nicht bezahlen wollen - dann wäre schließlich auch eine Prüfung durch den Händler unnötig gewesen, weil eine Reklamation beim ersten Pixel als Mangelfeststellung zu werten gesesen wäre.

Einfach nochmal oben nachlesen. Danke.

Informationen zu den definierten Fehlerklassen: http://www.notebooks.at/shop/data/Pixelfehlerklassen%20nach%20ISO%2013406.pdf

GrummelGrumpf
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