Frage zu Vertragsklausel
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Frage zu Vertragsklausel
14.05.2006, 23:06:58
Sorry, wusste nicht in welches Forum damit.

Kurze Frage:

Folgender Absatz in einem Vertrag:

"Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung dieses Vertrages ist unter jeweiliger Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zu jedem weiteren halben Jahr möglich. Im Rahmen dieser Eröffnungsaktion wird für Gerät x und für die Benutzung von Gerät y eine außerordentliche Kündigung innerhalb der ersten vier Monate ab Beginn dieses Vertrages vereinbart".

Macht der letzte Satz einen Sinn?

Es geht darum, daß dieser Satz wohl bedeuten soll, daß man die "außerordentlich vereinbarte" Möglichkeit hat, die Benutzung dieser Geräte innerhalb der ersten 4 Monate ab Vertragsbeginn zu kündigen. Denn im Normalfall dürfte man den Vertrag grundsätzlich erst nach 1 Jahr kündigen (laut dem zweiten Satz im Absatz).

Nun ist es aber so, daß dem Betroffenen nicht klar war, oder einfach vergessen wurde innerhalb der ersten 4 Monate zu kündigen, es ist ein halbes Jahr vorüber, und somit ist jetzt eine Rechnung über ein weiteres halbes Jahr angefallen (die Zahlung für die zwei Geräte fällt halbjährlich an).

Meiner Meinung nach ist der Satz in dem Vertrag aber nicht eindeutig, denn eine "Kündigung vereinbaren" heißt doch normalerweise daß eben eine Kündigung selbst vollzogen wird, und nicht daß bloß das Recht dazu vereinbart wurde. Denn sonst müsste im Satz doch "ein KündigungsRECHT wird vereinbart" vorkommen.

Hat es einen Sinn da irgendwas anzufechten, und sich zu weigern die Geräte für ein weiteres halbes Jahr zu bezahlen/zu nutzen?

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Re(2): Frage zu Vertragsklausel
15.05.2006, 01:35:18
Meiner Ansicht nach haben die es zumindest darauf angelegt ein paar Leute zu "fangen", die den letzten Satz entweder falsch verstehen oder überhaupt einfach drauf vergessen.

Es gab da vor einem halben Jahr eine Postwurfsendung, in der sie für eine Eröffnungsaktion geworben haben, fettgedruckt und riesengroß "nur 80 Euro blabla".

Genauer stand:

Leistung xy 1 Jahr  ..... 190 Euro
Gerät x 1/2 Jahr     ..... 120 Euro
Gerät y 1/2 Jahr     ..... 160 Euro

alles zusammen um nur 80 Euro statt 470, für 1 Jahr Leistung xy, 1/2 Jahr Gerät x und ein 1/2 Jahr Gerät y.

Man denkt also erst mal, "Hey super, tolles Angebot, nur 80 Euro für 1 Jahr Leistung xy, und zusätzlich darf ich sogar noch 1/2 Jahr Gerät x und Gerät y mitnutzen".
Und genau darauf zielen die ja auch hauptsächlich ab. Daß man mal geblendet ist von dem tollen Angebot und gleich mal den Vertrag unterschreiben kommt. Denn schließlich nimmt man beim Lesen dieses Angebots nicht an, daß man in diesem Jahr, in dem man die angebotene Leistung für "sagenhafte 80 Euro" bekommt, irgendwann plötzlich noch eine Rechnung von 280 Euro zugeschickt bekommt.

Gut, im Vertrag steht dann als letztes dieser komische Satz. Mir ist schon klar, daß man den Satz "theoretisch" richtig auslegen müsste, weil wie du gesagt hast von keinem ZeitPUNKT die Rede ist, sondern von einer ZeitSPANNE. Aber es ist eben nun passiert, daß diese besagten 4 Monate um sind und eine Rechnung von 280 Euro offen ist. Die betroffene Person hat das Eröffnungsangebot damals in dem Glauben angenommen, für 1 Jahr nur 80 Euro bezahlen zu müssen, was das Angebot ja auch suggerieren sollte. Natürlich ist es in gewisser Weise auch ihre Schuld, denn sie hätte eben einfach genauer nachfragen müssen und dann dafür Sorgen daß sie die Nutzung der 2 besagten Geräte rechtzeitig kündigt.

Aber ich finds eben irgendwie auch link von dieser Firma, denn die Kunden nehmen ja in erster Linie mal die "Leistung xy" in Anspruch, welche eben normalerweise 190 Euro für 1 Jahr kosten würde. Hat man diese Leistung erstmal erworben, kann man zusätzlich auch Gerät x und Gerät y nutzen wenn man will (und extra dafür zahlt). In dem Angebot wurde damit geworben, daß man die Leistung xy 1 Jahr für nur 80 Euro bekommt, und dabei sogar zusätzlich ein halbes Jahr Gerät x und Gerät inkludiert ist. Man freut sich also darüber, daß man Leistung xy so billig bekommt, und zusätzlich noch die 2 Geräte für ein halbes Jahr mitnutzen kann. Und wenn man dann aus irgendeinem Grund vergisst, oder diesen Satz im Vertrag nicht richtig versteht, dann haben die genau das erreicht was sie wollten: die 2 Zusatzgeräte, die recht teuer sind, und wegen denen man in erster Linie ja garnicht den Vertrag abgeschlossen hat, sind nach einem halben Jahr erneut fällig, und somit "dürfen" sie dann fürs zweite halbe Jahr 280 Euro kassieren.

Weil die betroffene Person nie bereit gewesen wäre soviel Geld für die genannten Leistungen zu zahlen (da nutzt sie es lieber garnicht), und weil ich die Art und Weise wie diese Firma die Kunden quasi "linkt" unmöglich finde, möcht ich halt jetzt versuchen ob man aus dem Vertrag irgendwie rauskommen kann, und da ist mir die komische Formulierung des letzten Satzes ins Auge gestochen.

Das Problem mit dem "gekündigten Vertrag, den man ja nicht mehr anfechten könnte weil es ihn nicht mehr gibt" ist ja auch so eine Sache:

Ich verstehe den Vertrag dieser Firma immer weniger. Denn:

Es gibt EINEN Vertrag. In diesem ist festgehalten, daß die Leistung xy jährlich 190 kostet, und die 2 Geräte halbjährlich 160 bzw. 120 Euro. Die 190 sind am Anfang jedes Jahres, die 160 und 120 Euro am Anfang jedes Halbjahres fällig.
Man schließt also einen einzigen Vertrag über 3 Dinge ab, dessen jeweilige Gebühren aber zu unterschiedlichen Zeiten fällig sind, was in meinen Augen schonmal komisch ist. Denn was ist, wenn ich in der Mitte des Jahres, bevor ich die 160+120 Euro erneut zahlen müsste kündigen will, dann würde ich ja den gesamten Vertrag kündigen (denn es gibt ja nur den einen), und hätte aber die 190 für das volle Jahr Leistung xy schon bezahlt, wo ich ja dann um ein halbes Jahr umfallen würde.
Im ganzen Vertrag steht sonst nirgends etwas davon, daß man überhaupt jemals das Gerät x und Gerät y unabhängig von Leistung xy kündigen könnte, denn es ist immer nur von der Kündigung "des Vertrages" die Rede, und der inkludiert ja alle 3 Dinge.
Nur im allerletzten Satz steht eben etwas von einer "außerordentlichen Kündigung" für Gerät x und y innerhalb der ersten 4 Monate. Und der ist eben zusätzlich noch so eigenartig formuliert. Wenn ich also davon ausgehen würde, daß das automatisch gekündigt wird, weil ja bereits von "Kündigung" die Rede ist, dann müsste theoretisch schon noch irgendein Vertrag weiterexistieren, nämlich der über 1 Jahr Leistung xy. Der Vertrag ist also wirklich sehr eigenartig und undurchsichtig, und ich bin mir einfach nicht sicher ob das alles rechtens ist.

15.05.2006, 01:38 Uhr - Editiert von Chups, alte Version: hier
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Re(3): Frage zu Vertragsklausel
15.05.2006, 11:38:27
das ist halt anscheinend so ein typischer "eineleger-vertrag", wo am anfang mit günstigen konditionen und verbilligungen geworben wird, aber wenn man nicht rechtzeitig aussteigt, zahlt man alles nach, weil der preis so hoch wird.

nur, ausgangsbasis ist, dass ein vertrag besteht, weil er nicht innerhalb der ersten 4 monate gekündigt worden ist. da kommst net drumherum.

jetzt kannst entweder nach ablauf eines jahres ordentlich kündigen (am besten gleich und sofort die kündigung eingeschrieben wegschicken, damit die 2-monatige kündigungsfrist nicht versäumt wird), oder......

Die betroffene Person hat das Eröffnungsangebot damals in dem Glauben
angenommen, für 1 Jahr nur 80 Euro bezahlen zu müssen, was das Angebot ja auch
suggerieren sollte.


... vertrag gerichtlich wegen irrtums anfechten (mittels klage), oder.....

Weil die betroffene Person nie bereit gewesen wäre soviel Geld für die
genannten Leistungen zu zahlen (da nutzt sie es lieber garnicht)


... vertrag wegen verkürzung über die hälfte anfechten, und zwar ebenfalls gerichtlich mit klage (funktioniert dann, wenn die erhaltene leistung weniger als die hälfte des bezahlten preises wert ist).

bei variante 2 und 3 würd ich mich halt vorher mit einem rechtsanwalt zusammensetzen, damit er das beurteilt mitsamt dem ganzen vertrag. vielleicht hast ja eine RS-versicherung.

Nur im allerletzten Satz steht eben etwas von einer "außerordentlichen
Kündigung" für Gerät x und y innerhalb der ersten 4 Monate. Und der ist eben zusätzlich noch so eigenartig formuliert. Wenn ich also davon ausgehen würde, daß das automatisch gekündigt wird, weil ja bereits von "Kündigung" die Rede ist, dann müsste theoretisch schon noch irgendein Vertrag weiterexistieren, nämlich der über 1 Jahr Leistung xy.


das sind einfach nur teilkündigungen hinsichtlich der geräte, die fallen dann aus dem vertrag raus, und der vertrag läuft dann nur noch hinsichtlich der grundleistung weiter.

was vielleicht noch eine überlegung wäre: ich würde denen einfach mal zurückschreiben, dass du davon ausgehst, dass wegen diesem einen letzten satz der vertrag automatisch nach 4 monaten außerordentlich gekündigt war, ohne dass es einer gesonderten kündigung durch dich bedurft hat. und du bist jetzt völlig verwundert, wieso eine rechnung bekommen hast, weil ja im vertrag drinsteht, dass "eine außerordentliche kündigung vereinbart" war.
stell dich halt erstmal doof und leg alles zu deinen gunsten aus, und dann wart ab, wie sie drauf reagieren.

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Re(2): Frage zu Vertragsklausel
15.05.2006, 18:20:58
Hi GrummelGrumpf,

ok, ich seh schon ich hätte die Sache doch lieber nicht so allgemein formulieren sollen. ;-)

Also genaugenommen handelt es sich um einen Vertrag in einem Fitnessstudio. Es ist ein eher kleines Studio mit gerade mal 1 oder 2 Filialen, also keines der größeren bekannten.

Bei der Leistung xy handelt es sich mehr oder weniger um die Jahresmitgliedschaft, wodurch man berechtigt ist das Fitnessstudio zu besuchen, und die dortigen Geräte zu nutzen.

Mit Ausnahme der Geräte x und dem Gerät y, diese besonderen Geräte sind extra zu zahlen, und in diesem Eröffnungsangebot gings darum daß man 1 Jahr Fitness für nur 80 Euro bekommt, aber nicht nur das, sondern sogar 1/2 Jahr Gerät x und 1/2 Jahr Gerät y nutzen kann. Bei diesem Angebot wurde das alles aber nicht so formuliert wie etwa daß man: "das erste halbe Jahr gratis dazubekommt" (und den Rest selbst bezahlen muß), sondern es wurde so hingestellt daß man annehmen muß eben "ein halbes Jahr Gerät x und Gerät y mitnutzen zu dürfen" (und das zweite halbe Jahr eben nicht mehr). Alleine im Vertrag steht dann als letztes dieser dubiose Satz, den ich gepostet habe.

Genaugenommen hat die betroffene Person das Fitnesscenter seit Anfang 2006 garnicht mehr aufgesucht, und der Vertrag begann glaube ich im Oktober oder November 2005. Also wirklich genutzt wurde das ganze Angebot sowieso nur die ersten 2 bis maximal 3 Monate. Da sie also weder im "Besitz" der Geräte war (die stehen ja im Fitnessstudio), noch die Geräte über die 4 Monate hinaus genutzt hat, wäre die Ausgangssituation also nicht so, wie von dir angenommen.
Glaubst du ändert das etwas an den "Chancen" das Ganze anzufechten?

15.05.2006, 18:31 Uhr - Editiert von Chups, alte Version: hier
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