Re(2): Frage zu Vertragsklausel
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Frage zu Vertragsklausel
14.05.2006, 23:06:58
Sorry, wusste nicht in welches Forum damit.

Kurze Frage:

Folgender Absatz in einem Vertrag:

"Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung dieses Vertrages ist unter jeweiliger Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zu jedem weiteren halben Jahr möglich. Im Rahmen dieser Eröffnungsaktion wird für Gerät x und für die Benutzung von Gerät y eine außerordentliche Kündigung innerhalb der ersten vier Monate ab Beginn dieses Vertrages vereinbart".

Macht der letzte Satz einen Sinn?

Es geht darum, daß dieser Satz wohl bedeuten soll, daß man die "außerordentlich vereinbarte" Möglichkeit hat, die Benutzung dieser Geräte innerhalb der ersten 4 Monate ab Vertragsbeginn zu kündigen. Denn im Normalfall dürfte man den Vertrag grundsätzlich erst nach 1 Jahr kündigen (laut dem zweiten Satz im Absatz).

Nun ist es aber so, daß dem Betroffenen nicht klar war, oder einfach vergessen wurde innerhalb der ersten 4 Monate zu kündigen, es ist ein halbes Jahr vorüber, und somit ist jetzt eine Rechnung über ein weiteres halbes Jahr angefallen (die Zahlung für die zwei Geräte fällt halbjährlich an).

Meiner Meinung nach ist der Satz in dem Vertrag aber nicht eindeutig, denn eine "Kündigung vereinbaren" heißt doch normalerweise daß eben eine Kündigung selbst vollzogen wird, und nicht daß bloß das Recht dazu vereinbart wurde. Denn sonst müsste im Satz doch "ein KündigungsRECHT wird vereinbart" vorkommen.

Hat es einen Sinn da irgendwas anzufechten, und sich zu weigern die Geräte für ein weiteres halbes Jahr zu bezahlen/zu nutzen?

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.  Re: Frage zu Vertragsklausel  (redseven am 14.05.2006, 23:59:53)
..  Re(2): Frage zu Vertragsklausel  (Chups am 15.05.2006, 01:35:18)
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.  Re: Frage zu Vertragsklausel  (GrummelGrumpf am 15.05.2006, 16:21:04)
..
Re(2): Frage zu Vertragsklausel
15.05.2006, 18:20:58
Hi GrummelGrumpf,

ok, ich seh schon ich hätte die Sache doch lieber nicht so allgemein formulieren sollen. ;-)

Also genaugenommen handelt es sich um einen Vertrag in einem Fitnessstudio. Es ist ein eher kleines Studio mit gerade mal 1 oder 2 Filialen, also keines der größeren bekannten.

Bei der Leistung xy handelt es sich mehr oder weniger um die Jahresmitgliedschaft, wodurch man berechtigt ist das Fitnessstudio zu besuchen, und die dortigen Geräte zu nutzen.

Mit Ausnahme der Geräte x und dem Gerät y, diese besonderen Geräte sind extra zu zahlen, und in diesem Eröffnungsangebot gings darum daß man 1 Jahr Fitness für nur 80 Euro bekommt, aber nicht nur das, sondern sogar 1/2 Jahr Gerät x und 1/2 Jahr Gerät y nutzen kann. Bei diesem Angebot wurde das alles aber nicht so formuliert wie etwa daß man: "das erste halbe Jahr gratis dazubekommt" (und den Rest selbst bezahlen muß), sondern es wurde so hingestellt daß man annehmen muß eben "ein halbes Jahr Gerät x und Gerät y mitnutzen zu dürfen". Alleine im Vertrag steht dann als letztes dieser dubiose Satz, den ich gepostet habe.

Genaugenommen hat die betroffene Person das Fitnesscenter seit Anfang 2006 garnicht mehr aufgesucht, und der Vertrag begann glaube ich im Oktober oder November 2005. Also wirklich genutzt wurde das ganze Angebot sowieso nur die ersten 2 bis maximal 3 Monate. Da sie also weder im "Besitz" der Geräte war (die stehen ja im Fitnessstudio), noch die Geräte über die 4 Monate hinaus genutzt hat, wäre die Ausgangssituation also nicht so, wie von dir angenommen.
Glaubst du ändert das etwas an den "Chancen" das Ganze anzufechten?

15.05.2006, 18:30 Uhr - Editiert von Chups, alte Version: hier
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..  Re(2): Frage zu Vertragsklausel  (Chups am 15.05.2006, 18:20:58)
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