Re(3): Frage zu Vertragsklausel
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Frage zu Vertragsklausel (11 Beiträge, 268 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Frage zu Vertragsklausel
14.05.2006, 23:06:58
Sorry, wusste nicht in welches Forum damit.

Kurze Frage:

Folgender Absatz in einem Vertrag:

"Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung dieses Vertrages ist unter jeweiliger Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zu jedem weiteren halben Jahr möglich. Im Rahmen dieser Eröffnungsaktion wird für Gerät x und für die Benutzung von Gerät y eine außerordentliche Kündigung innerhalb der ersten vier Monate ab Beginn dieses Vertrages vereinbart".

Macht der letzte Satz einen Sinn?

Es geht darum, daß dieser Satz wohl bedeuten soll, daß man die "außerordentlich vereinbarte" Möglichkeit hat, die Benutzung dieser Geräte innerhalb der ersten 4 Monate ab Vertragsbeginn zu kündigen. Denn im Normalfall dürfte man den Vertrag grundsätzlich erst nach 1 Jahr kündigen (laut dem zweiten Satz im Absatz).

Nun ist es aber so, daß dem Betroffenen nicht klar war, oder einfach vergessen wurde innerhalb der ersten 4 Monate zu kündigen, es ist ein halbes Jahr vorüber, und somit ist jetzt eine Rechnung über ein weiteres halbes Jahr angefallen (die Zahlung für die zwei Geräte fällt halbjährlich an).

Meiner Meinung nach ist der Satz in dem Vertrag aber nicht eindeutig, denn eine "Kündigung vereinbaren" heißt doch normalerweise daß eben eine Kündigung selbst vollzogen wird, und nicht daß bloß das Recht dazu vereinbart wurde. Denn sonst müsste im Satz doch "ein KündigungsRECHT wird vereinbart" vorkommen.

Hat es einen Sinn da irgendwas anzufechten, und sich zu weigern die Geräte für ein weiteres halbes Jahr zu bezahlen/zu nutzen?

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Frage zu Vertragsklausel  (redseven am 14.05.2006, 23:59:53)
..  Re(2): Frage zu Vertragsklausel  (Chups am 15.05.2006, 01:35:18)
...
Re(3): Frage zu Vertragsklausel
15.05.2006, 11:38:27
das ist halt anscheinend so ein typischer "eineleger-vertrag", wo am anfang mit günstigen konditionen und verbilligungen geworben wird, aber wenn man nicht rechtzeitig aussteigt, zahlt man alles nach, weil der preis so hoch wird.

nur, ausgangsbasis ist, dass ein vertrag besteht, weil er nicht innerhalb der ersten 4 monate gekündigt worden ist. da kommst net drumherum.

jetzt kannst entweder nach ablauf eines jahres ordentlich kündigen (am besten gleich und sofort die kündigung eingeschrieben wegschicken, damit die 2-monatige kündigungsfrist nicht versäumt wird), oder......

Die betroffene Person hat das Eröffnungsangebot damals in dem Glauben
angenommen, für 1 Jahr nur 80 Euro bezahlen zu müssen, was das Angebot ja auch
suggerieren sollte.


... vertrag gerichtlich wegen irrtums anfechten (mittels klage), oder.....

Weil die betroffene Person nie bereit gewesen wäre soviel Geld für die
genannten Leistungen zu zahlen (da nutzt sie es lieber garnicht)


... vertrag wegen verkürzung über die hälfte anfechten, und zwar ebenfalls gerichtlich mit klage (funktioniert dann, wenn die erhaltene leistung weniger als die hälfte des bezahlten preises wert ist).

bei variante 2 und 3 würd ich mich halt vorher mit einem rechtsanwalt zusammensetzen, damit er das beurteilt mitsamt dem ganzen vertrag. vielleicht hast ja eine RS-versicherung.

Nur im allerletzten Satz steht eben etwas von einer "außerordentlichen
Kündigung" für Gerät x und y innerhalb der ersten 4 Monate. Und der ist eben zusätzlich noch so eigenartig formuliert. Wenn ich also davon ausgehen würde, daß das automatisch gekündigt wird, weil ja bereits von "Kündigung" die Rede ist, dann müsste theoretisch schon noch irgendein Vertrag weiterexistieren, nämlich der über 1 Jahr Leistung xy.


das sind einfach nur teilkündigungen hinsichtlich der geräte, die fallen dann aus dem vertrag raus, und der vertrag läuft dann nur noch hinsichtlich der grundleistung weiter.

was vielleicht noch eine überlegung wäre: ich würde denen einfach mal zurückschreiben, dass du davon ausgehst, dass wegen diesem einen letzten satz der vertrag automatisch nach 4 monaten außerordentlich gekündigt war, ohne dass es einer gesonderten kündigung durch dich bedurft hat. und du bist jetzt völlig verwundert, wieso eine rechnung bekommen hast, weil ja im vertrag drinsteht, dass "eine außerordentliche kündigung vereinbart" war.
stell dich halt erstmal doof und leg alles zu deinen gunsten aus, und dann wart ab, wie sie drauf reagieren.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: Frage zu Vertragsklausel  (GrummelGrumpf am 15.05.2006, 16:21:04)
..  Re(2): Frage zu Vertragsklausel  (Chups am 15.05.2006, 18:20:58)
...  Re(3): Frage zu Vertragsklausel  (GrummelGrumpf am 15.05.2006, 18:47:29)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung