Ebay -TEEBAUM85- bezahlter Artikel wird nicht geliefert.. was nun??
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Re(2): Ebay -TEEBAUM85- bezahlter Artikel wird nicht geliefert.. was nun??
20.06.2006, 19:44:37
Das ist so definitiv falsch!

siehe http://www.zahlungsverkehrsfragen.de
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Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
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Das Geld ist dem Empfängerkonto schon längst gutgeschrieben worden. Damit ist es unwiederbringlich (bis auf Zivilrecht) verloren.

Eine Rückführungspflicht besteht nur bei nicht eindeutigen Empfängerangaben (wie z.Bsp. Empfängername passt nicht zu Kontonummer). Was aber hier anscheinend nicht der Fall ist.

Lediglich die Rückgabe einer Lastschrift ist in der Regel bis 6 Wochen (im begründeten Einzelfall auch noch nach Monaten) nach Buchungstag möglich.

mfg
Zytec


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