unterschiedliche Garabtie bei gleichem Produkt A/D
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Re(4): unterschiedliche Garabtie bei gleichem Produkt A/D
26.08.2006, 01:35:57
das klingt zwar plausibel was du sagst, nur gebe ich zu bedenken dass wir in einem gemeinsamen eu markt leben und es deshalb so nicht sein kann bzw. darf!

das thema auto war ein guter hinweis um der sache auf den grund zu gehen. es war wohl so dass die vertragshändler nicht an ausländer verkaufen durften weil es ihnen der konzern verboten hat. vw hat deshalb eine milliardenstrafe bezahlen müssen.

dann hat man begonnen die kundschaft mit garantieansprüchen zu schikanieren. auch das ist illegal. letztlich blieb nur das oft kostenlose erste service was tatsächlich nur vom händler der verkauft hat durchgeführt wird.

....Etwas günstiger ist naturgemäß die Situation bei Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union, wo die Hersteller und Importeure gehalten sind, sicherzustellen, dass der Verbraucher eventuelle Garantien europaweit in Anspruch nehmen kann. Dies allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich im gemeinsamen Markt von einem Unternehmen des Vertriebsnetzes, also letztlich von einem Fabrikatshändler innerhalb Europas geliefert wurde, was im Zweifel der Verbraucher zu beweisen hat.

ich denke daher, dass es unerheblich ist ob man ein auto oder ein notebbok kauft, die garantieansprüche müssen beim selben produkt innerhalb der eu gleich sein, egal aus welchem land der käufer kommt.

quelle: http://www.vdik.de/index.php?FE_SESSION_KEY=a3f6de8a54-905f19b919e617596098424f6cc6718e&id=66203
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


26.08.2006, 01:36 Uhr - Editiert von ufo12, alte Version: hier
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Re(7): unterschiedliche Garantie bei gleichem Produkt A/D
30.08.2006, 15:30:15
Naja, im Prinzip kann man sich die Gewährleistung so wie sie jetzt geregelt
ist, nach 6 Monate in die Haare schmieren. Bei Defekten nach 6 Monaten  kannst
du nur auf Kulanz des Händlers hoffen. Wenn er sich querlegt und weigert
kannst du als normaler Verbraucher praktisch nichts machen, weil die
Beweispflicht bei dir liegt und du beweisen musst dass der Defekt schon zum
Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Wenn das Gerät 6 Monate anstandslos
funktioniert hat, wird es wohl schwierig werden.Hingegen hast du bei Garantie
dieses Problem nicht. Außerdem gibt es bei der Garantie ja noch so Schmankerl
wie Vor-Ort-Service, Pickup-And-Return Service, Ersatzgerät usw.


woher hast du deine informationen?

bei der gewährleistung ist alles gesetzlich geregelt .. was ein händler meint tun und lassen wollen zu müssen kann dir als konsument powidel sein, er hat sich schlicht und einfach an das gesetz zu halten .. sonst gibts immernoch die konsumentenschützer bei der AK ...

fakt ist auf jeden fall dass eine garantie vom hersteller und händler beliebig formuliert werden darf (solang sie nicht gegen das gesetz verstößt) .. binnen der ersten 2 jahre (der gewährleistungsfrist) gibts auf jeden fall keine beweispflicht zu lasten des kunden.. (ausgenommen sind zB akkus, auf die gilt nur n halbes jahr gw pflicht)

ich beziehe mich auf die letzte ausgabe des stiftung warentest magazins .. (deutsches äquivalent zur österreichischen "konsument")


same shit, different day
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