Re(4): unterschiedliche Garabtie bei gleichem Produkt A/D
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Re(4): unterschiedliche Garabtie bei gleichem Produkt A/D
26.08.2006, 01:35:57
das klingt zwar plausibel was du sagst, nur gebe ich zu bedenken dass wir in einem gemeinsamen eu markt leben und es deshalb so nicht sein kann bzw. darf!

das thema auto war ein guter hinweis um der sache auf den grund zu gehen. es war wohl so dass die vertragshändler nicht an ausländer verkaufen durften weil es ihnen der konzern verboten hat. vw hat deshalb eine milliardenstrafe bezahlen müssen.

dann hat man begonnen die kundschaft mit garantieansprüchen zu schikanieren. auch das ist illegal. letztlich blieb nur das oft kostenlose erste service was tatsächlich nur vom händler der verkauft hat durchgeführt wird.

....Etwas günstiger ist naturgemäß die Situation bei Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union, wo die Hersteller und Importeure gehalten sind, sicherzustellen, dass der Verbraucher eventuelle Garantien europaweit in Anspruch nehmen kann. Dies allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich im gemeinsamen Markt von einem Unternehmen des Vertriebsnetzes, also letztlich von einem Fabrikatshändler innerhalb Europas geliefert wurde, was im Zweifel der Verbraucher zu beweisen hat.

ich denke daher, dass es unerheblich ist ob man ein auto oder ein notebbok kauft, die garantieansprüche müssen beim selben produkt innerhalb der eu gleich sein.

quelle: http://www.vdik.de/index.php?FE_SESSION_KEY=a3f6de8a54-905f19b919e617596098424f6cc6718e&id=66203
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