Überstunden auszahlen lassen
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Re(4): Überstunden auszahlen lassen
21.10.2006, 14:45:01
Man sagt das pfunziwunzifunztatatut astrein.

mag sein, wenn es nicht zu viele Überstunden sind und/oder du nicht sehr viel verdienst. Du kannst nicht unbegrenzt Km-Geld verrechnen, sondern max. irgendwas bei 20.000km/Jahr. Das sind ca 7500,- Bei 300 Überstunden + Zuschlägen wird sich das nicht ausgehen.
Und nachher der Steuerprüfer nicht anständig schaut. Weil wo ist die Begründung, der wirtschaftliche Anlaß, usw. Von einem fahrtenbuch mal ganz zu reden.
Und mit den §57a_Prüfberichten heb ich dir ganz schnell aus, daß du keine 20.000km beruflich gefahren bist. Und dann bist du dran.


isses ja kein Betrug,

stimmt. Aber vorsätzliche Abgabenverkürzung. Auch das ist strafbar.
Du bescheiBt die Steuer, die Krankenkassa, die Pensionsversicherung, die AL-vers. usw.
Und das mögen die nicht so besonders.
bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld schaust dafür durch die Finger

Das tust du sowieso, denn die Sonderzahlungen gehen immer vom Grundbezug weg. Nur wenn du eine Überstundenpauschale hast, bekommst sie 14x.

Unterschied gibts bei der Abfertigung (alt wie neu) und ev. später bei einer Arbeitslosen: weil da zählen ÜStd sehr wohl für die bemessungsgrundlage, km-Geld aber nicht.
Gleiches gilt für Unterhalt/Alimente.

mfg
AVS

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Wo die Liebe beginnt, hört die Gewalt auf. (Leonardo da Vinci)
Wo die Liebe aufhört, beginnt die Grausamkeit (AVS)
21.10.2006, 14:51 Uhr - Editiert von AVS, alte Version: hier
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