MEDIA-MARKT KÄMPFT GEGEN DIE KLEINEN -Welle von Abmahnungen
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » MEDIA-MARKT KÄMPFT GEGEN DIE KLEINEN -Welle von Abmahnungen (85 Beiträge, 2601 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): MEDIA-MARKT KÄMPFT GEGEN DIE KLEINEN -Welle von Abmahnungen
05.11.2006, 15:12:20
Dazu sollte man den verlinkten FAZ Artikel lesen.Denn es geht mit nichten nicht nur um die Versandkosten, sondern um wirklich klitze kleine Fehler, die bei Online-Shops schonmal auftreten können, und zumeist überhaupt nichts zu sagen haben. Bestes Beispiel steht ganz zuletzt im FAZ Artikel:

"Der "rabiate Einsatz" der Marktmacht ist es auch, der Unternehmern wie Manfred Schnabel Furcht einflößt. Sein Geschäft existiert seit 1886 in Mannheim. In juristischen Zwist geriet er, als er einen zweiten Markt eröffnet hat, keinen Kilometer Luftlinie von einem Media-Markt entfernt. "Dann ging es los." Seither hat er eine sechsstellige Summe für Anwälte ausgegeben - viel Holz für einen Familienbetrieb mit zwei Filialen und rund 85 Angestellten.

Ein Beispiel für Schnabels angebliche Vergehen: Auf seiner Homepage war bei der Werbung für ein Siemens-Telefon ein Spiegelstrich bei der Auflistung der Produkteigenschaften falsch gesetzt. Eine Irreführung der Verbraucher, argumentiert die Gegenseite. Streitwert: 51 000 Euro. Im Streit, ob er eine Digitalkamera im Internet korrekt abgebildet hat, weigerte er sich, Steinhöfels Abmahnung zu akzeptieren. Der strengte daraufhin in Hamburg eine einstweilige Verfügung an, reichte in Berlin Klage ein. "In erster Instanz haben wir jeweils recht bekommen", berichtet Schnabel - ohne Hoffnung, den Konflikt damit ausgestanden zu haben. "Steinhöfel geht in der Regel immer in Berufung.""
----------------------------------
Macht heißt, den Schein zu wahren.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: MEDIA-MARKT KÄMPFT GEGEN DIE KLEINEN -Welle von Abmahnungen
07.11.2006, 18:10:53
Ich bin auch Betroffener von dieser Abmahnung und versuche mal so emotionslos wie es mir möglich ist klarzustellen um was es geht.

Wir haben vom Rechtsanwalt (Dr. Steinhoefel) im Auftrag von Media Markt Berlin eine Abmahnung erhalten da in unserem Onlineshop http://www.waltersoftware.de  die Versandkosten nicht in "unmittelbarer Nähe" zum Preis angegeben waren.
Fakt war: Wir haben die Versandkosten auf jeder Seite unter dem Link: "Liefer- und Zahlungsbedingungen" angegeben. Sobald eine Position in den Warenkorb gelegt wird, werden die Versandkosten angezeigt. So wie das eigentlich überall üblich ist.
Dies reicht aber lt. einem deutschen Gercihtsurteil nicht, denn die Versandkosten müssen bei jedem Preis in "unmittelbarer Nähe"  angezeigt werden.


Es war eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt. Wenn wir diese unterschreiben, werde keine Klage eingereicht.
Hört sich gut an: Ändern, Unterlassung unterschreiben, Fertig.
Aber *TRÖT* ist, dass in der Unterlassungserklärung auch steht, dass ich mit Unterschrift bestätige dass ich das Honorar des Anwalts übernehme. Weiters steht drinn, dass der Streitwert EUR 75.000,- beträgt.
Somit müsste man ein Anwaltshonorar für einen Streitwert von 75.000,- bezahlen.
Macht ca. 3000,- Honorkosten.

Ich habe dann unseren Anwalt kontaktiert. Der meinte, dass ich bei einer Gegenklage eine Chance von max. 50% habe, die Kosten aber ca. 20.000 betragen werden (Sachverständige, Honorarkosten meines Anwaltes, etc) Ausserdem müsse ich mind. 3 mal nach Berlin aufs Gericht und viel Zeit und Nerven einrechnen.
Er hat mir dann folgendes vorgeschlagen:
Wir ändern die Angabe der Versandkosten (siehe Beispiel hier: http://www.waltersoftware.de/shop/index.php?artid=1351 )
, unterschreiben eine abgeänderte Unterlassungserklärung mit Streitwertangabe von 5.000,- und Hinweis, dass nur nachgewiesene Aufwendungen des Mandanten bezahlt werden.

Das haben wir dann auch gemacht. Status nach nunmehr 3 Monaten:

Die Unterlassungserklärung wurde angenommen, der Streitwert ist aber heute noch ein Streitpunkt. Der Anwalt vom MediaMarkt besteht nun auf ein Honorar für einen Streitwert von mindestens 15.000. Wir haben das abgelehnt und vorgeschlagen dass wir das staatlich festgesetzte Honorar für einen Streitwert von 5000,- bezahlen.
Der Anwalt von Mediamarkt hat nun Klage eingebracht um sein Honorar für 15.000,- Streitwert zu bekommen.
Dass der Streitwert von 75.000,- realitätsfremd ist, hat sogar er eingesehen und ist sofort auf 15.000,- runter als er merkte dass wir "nicht blöd" sind!
Wir haben nun Klagsabweisung beantragt da nicht nachvollziehbar ist, dass seinem Mandanten überhaupt Kosten entstanden sind.
Das ist der Stand von Heute.

Es geht also NUR ums generieren von Anwaltshonorar. Ob sich das der Anwalt mit seinem Mandanten teilt weiss ich nicht, kann ich auch nicht abschätzen.
Ich Frage mich aber " Hat das der MediaMarkt nötig???!"

Walter Rhomberg

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung