Moderne Parkraumbewirtschaftung...
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Moderne Parkraumbewirtschaftung...
23.11.2006, 14:26:41
...oder: "Gestern habe ich wieder etwas gelernt"

Und zwar: In Wien gibt es Parkstreifen die im Privatbesitz sind.

Den den ich mir gestern am Abend (20:40 - 22:50) am Schmerlingplatz (ggü Justizpalast) ausgesucht hab gehört der APCOA. Das haben sie mir auch ziemlich unmißverständlich durch ein freundschaftliches Schreiben klargemacht indem sie sich 60 EUR erwarten um eine Besitzstörungsklage abzuwenden. Was mir umsomehr wehtut weil ich nichtmal wusste das ich da widerrechtlich parke, da das dort ein ~70m Parkstreifen ist wo am Anfang und am Ende jeweils ein "Halten und Parken Verboten"-Schild steht, und ich relativ mittig stehen geblieben bin.

Zahlt sichs aus da zu pokern oder ist die Situation hier rechtlich so wasserdicht dass es sinnlos ist?


Das Schreiben im Wortlaut:


Sehr geehrter Fahrzeuglenker!
Sie parken das Fahrzeug mit dem Kennzeichen W-YADDA42
widerrechtlich auf dem Busparkplatz Schmerlingplatz, der
Besitz der APCOA Parking Austria AG ist.


Aus diesem Grund werden wir Besitzstörungsklage gegen sie erheben. Sie haben jedoch die Möglichkeit durch prompte Überweisung einer Abstandszahlung in Höhe von € 60,-- auf das Konto bei der Bank Austria, Blz.... etc.. pp.., lautend auf APCOA Parking Austria AG, diese Klage abzuwenden. Bitte vergessen Sie bei der Einzahlung nicht Ihren Namen und das Kennzeichen anzuführen, da diese sonst nicht zugeordnet werden kann.
Im Falle von Unklarheiten wenden Sie sich an den zuständigen Betriebsleiter, Herrn xyzzy, unter der Mailadresse xyzzy@apcoa.at.
Datum/Uhrzeit 22/11/06 2045 Dienstnummer 450


haben sie schon mal blumen im garten angepflanzt, sie kranker tötungs-technik-freak, sie?

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mirror - random crap - slackware mirror
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Re: Moderne Parkraumbewirtschaftung...
28.11.2006, 13:49:53
Das ist typisch diese Firma:
APCOA Parking Austria AG


Die haben ja auch - illegal - bei der Reichsbrücke abgeschleppt, weil sie der Meinung waren, dass die Zufahrten zu "ihrem" Parkplatz auch ihnen gehören.


Also in Deinem Fall: Der zitierte Brief dürfte bereits ein Standardschreiben sein, weil sie das wohl schon sehr oft angewendet haben. Also typisch für dieses Unternehmen mit Mafia-Methoden.


Allerdings:
ein ~70m Parkstreifen ist wo am Anfang und am Ende jeweils ein "Halten und
Parken Verboten"-Schild steht, und ich relativ mittig stehen geblieben bin.

Und Strassenverkehrsordnung meint dazu:


§ 52. Die Vorschriftszeichen
  13b. "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
  (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)
  Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "ANFANG" den Beginn und
mit der Zusatztafel "ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in
dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf
die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet.
  Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN ZUSTELLDIENSTE"
zeigt an, daß das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom
Halteverbot ausgenommen ist.
  Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT"
zeigt eine Ladezone an.
  Hinsichtlich weiterer Zusatztafeln gelten die Bestimmungen der
Z. 13a sinngemäß.


Es war offensichtlich kein allgemeiner "Parkstreifen", sondern ist sicher mit einer Zusatztafel gekennzeichnet.
Falls keine Zusatztafeln dabei sein sollten und Du öfter dort vorkeikommst, könntest ja mal die Polizei oder "die Blauen" ein wenig unterstützen und sie darauf hinweisen, dass da jemand im Halteverbot steht. ;-)
Ach ja: Und mit den Beweisfotos und Rechtschutzversicherung auf eine Klage freuen... :-)

Lg
Da Horstl   

In Anlehung an §9 GlBG beziehen sich meine Texte sowohl auf Frauen als auch an Männer gleichermassen. Ich verzichte daher auf diese "neudeutschen" Ausdrücke mit dem Zusatz "...Innen" %-)
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