Frage an YCN/eTel Kunden!
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Re: Frage an YCN/eTel Kunden!
mko
29.11.2006, 10:25:15
Dann würde ich dem Typen von eTel diesen Absatz vorwerfen:
deleted


===============

Moment, zu deinem Vertragsabschlusszeitpunkt waren wahrscheinlich folgende AGB in Kraft:
8.������������������ Vertragsdauer und K�ndigung; Sperre

8.1.�������������� Vertragsdauer und K�ndigungsfrist

YC ist berechtigt, Vertr�ge �ber den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverh�ltnisse unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist aufzuk�ndigen.

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Vertr�ge �ber den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverh�ltnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verl�ngert sich das Vertragsverh�ltnis automatisch jeweils um die urspr�ngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche K�ndigung unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist zum jeweils Monatsletzten aufgek�ndigt werden. Verbraucher werden auf ihr K�ndigungsrecht und die im Fall der Nichtaus�bung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverl�ngerung) ausdr�cklich und rechtzeitig hingewiesen.

Die Rechte von YC bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unber�hrt.

Ist keine Vereinbarung �ber einen K�ndigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertr�ge unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist zum jeweils Monatsletzten schriftlich k�ndbar. Verbrauchern steht bei Vertr�gen, die auf unbestimmte Zeit oder f�r l�nger als ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches K�ndigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

F�r die Rechtzeitigkeit der K�ndigung ist ihr Zugang beim Erkl�rungsempf�nger ma�geblich.

Quelle: http://web.archive.org/web/20041204071045/ycn.com/agb/  (von Ende 2004...)

Die Frage ist, welche AGB hier gelten...das weiß ich nicht aber vielleicht kann dir das jemand anders sagen, wann neue AGB den Kunden betreffen und wann nicht.



29.11.2006, 10:29 Uhr - Editiert von mko, alte Version: hier
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......
Re(6): Frage an YCN/eTel Kunden!
30.11.2006, 11:54:47
Aus den AGB der eTel:
1.2. Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung
Änderungen der AGB, allfälliger Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können von eTel vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website http://www.etel.at  abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird gem § 25 Abs 2 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003) eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird eTel Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. eTel wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie gem § 25 Abs 3 TKG 2003 berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.


Das heißt, bei gröberen Änderungen, oder bei Änderungen, die zum Nachteil des Kunden sind oder sein könnten, hast Du von der Verständigung in der Rechnung bis zum Inkrafttreten der neuen AGB Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Wäre Interessant, ob das durch den Kauf von ycn als Nachteilig für den Kunden gewertet wird. Eine "gröbere Änderung" ist es allemal...

Interessant ist hier auch, dass keine Dauer der Frist verzeichnet ist. Erhalte ich die Rechnung etwa am 29. November und die Änderung wird mit 1. Dezember gültig, habe ich also ganze 2 Tage Zeit, mir einen anderen Provider zu suchen.


Aber jetzt kommts:

eTel behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. eTel wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.

Das heißt, habe ich dann einen Provider gefunden und bei dem bereits unterschrieben, kann noch eTel herkommen und sagen: "Nein, Du bleibst bei uns zu den alten Bedingungen"! %-)

Also: Kündigst Du, weil Du als alter YCN-Hase nicht den AGB von eTel zustimmst und dann sagt eTel innerhalb von 2 Wochen: Gut, dann lebst halt weiter zu Deinem YCN-Vertrag.

Lg
Da Horstl   

In Anlehung an §9 GlBG beziehen sich meine Texte sowohl auf Frauen als auch an Männer gleichermassen. Ich verzichte daher auf diese "neudeutschen" Ausdrücke mit dem Zusatz "...Innen" %-)
30.11.2006, 11:56 Uhr - Editiert von Da Horstl, alte Version: hier
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