Re: Frage an YCN/eTel Kunden!
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.  Re: Frage an YCN/eTel Kunden!  (mko am 29.11.2006, 10:25:15)
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Re: Frage an YCN/eTel Kunden!
mko
29.11.2006, 10:25:15
Dann würde ich dem Typen von eTel diesen Absatz vorwerfen:
3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1. Kündigungsfrist und Kündigungsverzicht
Verträge werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es ist jedoch, sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anderes vereinbart wurde, ein Kündigungsverzicht für den Zeitraum der ersten drei Monaten (Fristbeginn gemäß Pkt. 1.4) vereinbart. Danach kann der Vertrag, sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anderes vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 14-tätigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.



===============

Moment, zu deinem Vertragsabschlusszeitpunkt waren wahrscheinlich folgende AGB in Kraft:
8.������������������ Vertragsdauer und K�ndigung; Sperre

8.1.�������������� Vertragsdauer und K�ndigungsfrist

YC ist berechtigt, Vertr�ge �ber den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverh�ltnisse unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist aufzuk�ndigen.

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Vertr�ge �ber den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverh�ltnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verl�ngert sich das Vertragsverh�ltnis automatisch jeweils um die urspr�ngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche K�ndigung unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist zum jeweils Monatsletzten aufgek�ndigt werden. Verbraucher werden auf ihr K�ndigungsrecht und die im Fall der Nichtaus�bung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverl�ngerung) ausdr�cklich und rechtzeitig hingewiesen.

Die Rechte von YC bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unber�hrt.

Ist keine Vereinbarung �ber einen K�ndigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertr�ge unter Einhaltung einer dreimonatigen K�ndigungsfrist zum jeweils Monatsletzten schriftlich k�ndbar. Verbrauchern steht bei Vertr�gen, die auf unbestimmte Zeit oder f�r l�nger als ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches K�ndigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

F�r die Rechtzeitigkeit der K�ndigung ist ihr Zugang beim Erkl�rungsempf�nger ma�geblich.

Quelle: http://web.archive.org/web/20041204071045/ycn.com/agb/  (von Ende 2004...)

Die Frage ist, welche AGB hier gelten...das weiß ich nicht aber vielleicht kann dir das jemand anders sagen, wann neue AGB den Kunden betreffen und wann nicht.



29.11.2006, 10:29 Uhr - Editiert von mko, alte Version: hier
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