DVB-T für wiener noch nicht wichtig
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Re(5): DVB-T für wiener noch nicht wichtig
19.12.2006, 19:14:27
Vielleicht sollte man die richtigen Quellen lesen, denn das bildet mehr.

12. September 2006
Besteht mit Einführung des digitalen Fernsehens in Österreich weiterhin Gebührenpflicht?
Die Antwort ist einfach: prinzipiell ja.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG).
Dort heißt es: „Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung ... . in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.”

Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden.
Gebührenpflicht besteht bei empfangsbereiten Geräten
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde” erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.

Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.

Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.

Bitte beachten Sie: Die definitive Umstellung auf digitalen Empfang erfolgt erst ab dem Frühjahr 2007 - bis dahin ändert sich für Rundfunkteilnehmer überhaupt nichts.

http://www.orf-gis.at/?artikel=7


lg
Gott ;-)






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Re(2): DVB-T für wiener noch nicht wichtig
19.12.2006, 15:51:40
Hi

Du wolltest sicher Aussagen: "Wenn ich so ein Kastel habe, dann ist GIS-Gebühr fällig" - das stimmt auch perfekt.

Diverse Märchen von der GIS-Gebühr halten sich wirklich hartnäckig, keiner gibt an, was von der GIS-Gebühr abhängig ist. Bitte nicht verallgemeinern, da gibt es so viele Nebenbedingungen, die über GIS oder nicht_GIS entscheiden. Deine Aussage ist darum gut missinterpretierbar......

Die GIS ist (vordergründig sichtbar) mal mit dem Gutschein verbandelt, mit dem die in Deutschland übriggebliebenen mhp-Boxen um teures Geld verkauft werden sollen. Wenn Du einen der billigen DVB-T-Receiver oder USB-Sticks beim Händler um die Ecke kaufst, kannst Du ohne Wissen der GIS schwarzsehen wie bisher auch schon - Du darfst es aber nicht, wie bisher auch schon.

Es ändert sich aber deutlich die Modalität in Richtung "empfangsbereites Gerät". Wenn kein Hauch von DVB-T-Empfänger oder Kabelempfangseinrichtung oder SAT-Empfänger in der Nähe ist, wird der bisherige TV-Apparat zum Monitor für den DVD-Spieler und ist damit Gebührenbefreit. Ist aber ein DVD-Recorder mit DVB-T Tuner in der Nähe, ist es schon wieder vorbei mit Befreiung. Ich glaube, das ist aber schon oft genug durchgekaut worden.

Daher bitte solche kurzen Sätze nicht allein "im Regen stehen" lassen.

Gruß und *zirp*
GriLLe
--
i´m not a complete idiot, some parts are missing
Nachtrag: Wärend ich schrub, ist oberhalb genau die Diskussion entstanden, die ich vermeiden wollte :-(

19.12.2006, 15:53 Uhr - Editiert von GriLLe, alte Version: hier
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Re(6): DVB-T für wiener noch nicht wichtig
20.12.2006, 07:21:44
Hi
Es hat aber keinen Sinn, Dir etwas erklären zu wollen, wenn Du auf Deiner Meinung beharrst, auch wenn zum Beispiel im hier laufenden Fall verschiedene Personen der selben Stelle im Internet und in einer Zeitung verschiedene Meinungen von sich geben. Liest man bei jedem zweiten Posting "Der hat aber gesagt", dann ist es für Erwachsene frustrierend, Dir die andere Meinung zu Kenntnis bringen zu wollen. Du zwingst oder besser willst bei jeder Diskussion allen Anderen Deine oft alleinstehende Meinung als einzige, richtige aufzwingen.
Da das nicht die erste Diskussion ist, bei der ich Dein Verhalten beobachte kommt von mir keine Widerholung jener Meinung, die Dir andere ebenfalls schon klarzulegen versuchen. Ich plonke Dich zwar nicht, aber bitte lass Deiner Umgebung (endlich) ihre Meinung, wie die Umgebung Dir Deine läßt.
Auch habe ich kein "Spezialgebiet". Ich bin blos durch meinen Job gezwungen, genau zu messen, zu beobachten und zu Analysieren und mit diesen Beobachtungen meinen Vorgesetzten die Entscheidungen zu erleichtern.
Ende der Darlegungen meinerseits an Dich, sowohl zum Thema "DVB-T und GIS" als auch zum Thema "Wie diskutiert man".
Gruß und *zirp*
GriLLe
--
i´m not a complete idiot, some parts are missing
NTR/Korr.: Wie ich gerade lese, macht sogar die selbe Person verschiedene Aussagen? Könnte es sein, dass Deine "Standard"-Aussage aus dem Zusammenhang gerissen ist, dass da im Zusammenhang ein paar Zeilen oberhalb von einem Kabelanschluss oder einem SAT-Receiver die Rede war?

20.12.2006, 07:39 Uhr - Editiert von GriLLe, alte Version: hier
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