COMDATshop.at
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COMDATshop.at
03.01.2007, 15:23:34
hallo,

also wenn ihr vorhabt bei dem oben gennanten COMDATshop.at oder auch COMDAT GRAZ  zu bestellen dann passt bitte sorgfälltig auf.ich erzähle euch mal unser "problemchen".


ich habe mir im august 2006 einen "D-Link AirPlus G DI-524UP Router/Printserver, 54Mbps" bei der firma COMDATshop.at bestellt und bei der firma COMDAT GRAZ abgeholt.ich war glücklich darüber das alles so super funktioniert hatte und fuhr nachhause.leider war dannach die schule ein bischen streßig und habe das gerät erst nach 1monat oda so getestet.
tja die große enttäuschung war das das gerät die verbindung alle 5min abgebrochen hat. Es war auch die empfangsstärke derart mieß.Ich hab das daneben mit einem älteren NetGear accesspoint ausprobiert und es funktionierte alles perfekt. Also bin ich dann dorthin gegangen und meinte das das gerät nicht funktioniert. ich wollte ein ersatz gerät/austausch oder das geld zurück haben aber er meinte das das mit dem geld zurück n nicht geht weil es schon länger als 14 tage her ist das ich das gerät gekauft habe und solange nur die umtausch frist wäre.ich wär auch schon mit einem ersatz gerät zufrieden gewesen aber er meinte das er es nur einschicken könnte. schlussendlich war es mir leid zu streiten und ich ließ ihm das gerät einschicken. also ging ich leicht angefressen aus dem geschäfft.
so nach circa 3 wochen hatte ich wieder das gerät in meinen händen. es war original verpackt.also hab ich ein niegel nagel neues gerät bekommen.endlich war ich glücklich.dachte ich mir zumindestens. zuhause angekommen, sofort ausgetestet.
schon wieder der selbe fehler.ich voll generft fahr dorthin und sage das ich das gerät jetzt endgültig zurückgeben will weil es nicht funktioniert.und der fehler bei d-link liegt und sie den fehlern anscheinend noch nicht endeckt haben.er meinte das der fehler natürlich bei mir liegt obwohl ich das führ ausgeschlossen halte weil ich das mit einem anderen PC auch probierte.bei dem ging es auch nicht und ich testete das ganze mit meinem bruder der in einer namenhaften firma bei der IT arbeitet.und beim anderen accesspoint von netgear hat es funktioniert.somit glaube ich das es an D-Link liegt. der verkäufer erzählte mir wieder das er das gerät nich zurücknehmen kann kann sondern nur einschicken. ich konnte ihn nicht überzeugen und somit nahm ich mein gerät wieder mit.
gestreßt verließ ich das geschäft.ich rief sofort die arbeiterkammer an und sie erzählte mir das ich völlig im recht bin durch den paragraph "so und so".
durch diesen anruf fühlte ich mich wieder gestärkt und fuhr auf ein neues hin, mit meinem vater, der schon öfters mit anwälten zutun hatte und sich selber schon verdammt gut auskannte. der verkäufer erzählte uns schon wieder das selbe das er das gerät nicht zurücknehmen kann sondern nur einschicken. ich erzählte ihn von meinem gespräch mit der arbeiterkammer. darauf sagter er uns das er eigentlich nicht die firma"COMDATshop.at" ist sondern nur der auslieferer"COMDAT GRAZ" ist.(ich hatte bei comdatshop.da bestellt. und es bei comdat graz abgeholt)nur das interessante ist das die beiden firmen die ja laut seiner aussage soooo unter schiedlich sind die gleiche firmenbuchnummer haben. der verkäufer(ich glaube sogar das war der cheff, er wollte uns es aba nicht sagen wie der name des cheffes ist.) erzählte uns auch noch das wir das per mail klären sollten.

AUFPASSEN!!!!
jetzt kommts leute!!!

also schrieb mein vater eine mail in dem wir alles noch einmal ausführlichst schilderten.

als antwort kam dann das es ihm wirklich leid tut das wir mit dem gerät unzufrieden sind und das er es gerne wieder einschickt oder das wir das gerät auch zurückgeben können.

ALLERDINGS

hat das gerät jetzt eine wertminderung durch uns erlitten und wir bekommen nur mehr die hälfte der rund 70€ zurück.also nur mehr 35€.obwohl ich das gerät mit samthandschuhen angegriffen habe und er es noch nicht einmal zu gesicht bekommen hat wie sein zustand ist.

wir haben die sache jetzt einem anwalt übergeben weil so etwas total unseriös ist und wir uns nicht vereppeln lassen.

hatte echt bis jetzt noch mit keinem shop solche problem.die sind alle viel kullanter und netter.aber bei so einem trara was der macht musste ich einfach mal meine meinung abgeben

der langen rede kurzer sinn:

solange ein gerät funktioniert ist es kein problem bei dem shop zu kaufen.nur aufpassen wenn das gerät probleme macht dann kauft am besten gleich ein neues bei einem anderen shop;)


Mfg Ley

P.s.: ich hoffe das ich gewissen leuten die zeit der streiterei erspart habe;)



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Re: COMDATshop.at
04.01.2007, 11:10:47
1. wenn Du das Gerät hast, auf der D-Link Seite nachschauen ob es ein Firmware-Update gibt (ja, das muß man auch bei Routern machen), das könnte die Probleme mit dem Gerät möglicherweise lösen.
2. wenn 1. nichts bring und die Gewährleistung nicht erfüllt werden kann, muß der Händler den kompletten Kaufpreis zurückerstatten, das ist gesetzlich so geregelt.


Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

                           Gewährleistung

  § 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch
verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
  1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der
     Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland
     gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an
     die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher
     verlangt
  2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern
     dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht
     überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren
     Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist,
     besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau
     unbeweglich geworden ist.
  (2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn
es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat
jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.
  (3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der
Unternehmer zu tragen.

ABGB:

           Rechte aus der Gewährleistung

  § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
  (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
  (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
  (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.

lg,

Eliot

"640kb ought to be enough for anyone."
"We will never make a 32-bit operating system, but I'll always love IBM."
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