Zahlungsaufforderung (wo kommt die denn plötzlich her)
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Zahlungsaufforderung (wo kommt die denn plötzlich her)
08.01.2007, 19:52:16
Gut, also ich habe neulich nach Briefvorlagen etc. im Netz gesucht und mich bei ner Site registriert wo es hiess das eine Registrierung notwendig sei um die Vorlagen auch nutzen zu können, dort stand aber nichts wo ersichtlich war das dies acu kostenpflichtig sei.
Und plötzlich bekomme ich folgende Mail:


ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxxxxxxxxxxx,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von Vorlagen-Archiv.com.
Seit Ihrer Anmeldung ist nunmehr ein Monat verstrichen, ohne dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.

Kundennummer: xxxxxxxx
Rechnungsnummer: xxxxxxxx


3 - Monatszugang Vorlagen-Archiv.com - 39,95 Euro
-----------------------------------------------------


Ihr Zugang zum Datenbankangebot ist noch bis zum 07.03.2007 freigeschaltet. Der hier aufgeführte Rechnungsbetrag umfasst den gesamten Nutzungszeitraum bis zu diesem Datum; insbesondere entstehen Ihnen keine weiteren, wiederkehrenden Kosten für die Inanspruchnahme des hier aufgeführten Dienstleistungsangebots.

Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unsere Datenbank:
http://www.vorlagen-archiv.com/members/

(Sie haben Ihre persönlichen Zugangsdaten bei Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten.)
  
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes bis zum 18.01.2007 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.

Inhaber: NETCONTENT Ltd.
Kontonummer: 1576879100
Bank: SEB AG
BLZ: 50010111
IBAN: DE46 5001 0111 1576 8791 00
BIC: ESSEDE5F
Verwendungszweck: 01-BTFSOB-126831-WXKZDW-10

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter +49-180-3471133-057 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder info@vorlagen-Archiv.com zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.  
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html  

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Vorlagen-Archiv.com - Team
  
*************************************************************  
Supportanfragen senden Sie bitte an info@vorlagen-Archiv.com
Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-3471133-057*
* = Werktags 9:00 bis 17:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )

Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt wünschen,
schreiben Sie bitte eine E-Mail an  - mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer.
*************************************************************

[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 05887343 -- Director: Michael Burat ]
[ Steuernummer: 047/240/10998 ]



Ist ne komische Sache, nicht das es mir wirklich um die paar Euro geht, aber dürfen die das bzw. ist das rechtens einfach so eine Mail mit Zahlungsauforderungen zu versenden?
Man hört ja immer wieder das da so abzocker unterwegs sind.

Mfg.

Einbeiniger


08.01.2007, 19:55 Uhr - Editiert von Einbeiniger, alte Version: hier
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Re(2): Zahlungsaufforderung (wo kommt die denn plötzlich her)
09.01.2007, 14:21:46
Jaja...ich hatte auch mal so eine nette Geschichte mit den Gebrüdern Schmidtlein aus Deutschland.

Wende dich an den Konsumentenschutz oder an den Internetombudsmann und zahl vorläufig mal gar nix....

die sollen das mal prüfen ob das nicht gegen die guten Sitten verstößt...zahlen kannst immer no.

oder such mal im netz nach dieser firma bzw dem Inhaber, kann sein dass da schon artikel existieren die darauf hinweisen das der Kerl Schmutz unter den Nägeln hat.


Hab schnell mal nach der Fa. gegoogelt
Guckst du :
http://www.gegenjustizunrecht.vu/adressbetrug/6-Online/Trickbetrug-weitere/Liste-trickbetrug_andere.html

Nur ned zahlen, auf keinen Fall, auch wenn Mahnungen kommen und Drohbriefe von Anwälten. Geh zum Konsumentenschutz und schreib dem Internetombudsmann einen netten Brief.
Heb alle Unterlagen auf. Dir sollte eigentlich nix passieren. Der Junge hat einige solche Seiten laufen und alle arbeiten mit dem gleichen Trick.

Meine Gschicht is mittlerweile eingeschlafen, weils sie in Österreich keine Handhabe für die Dinge haben und bekannt is dass die Sache krumm ist. Ergo wirds auch da so sein.

_________________________________________________________________________________
Der Partner wenn es um Unterhaltung geht:
http://www.das-leben-spielt.at
Von Feuerwerkskörpern bis hin zur Kinderanimation.
09.01.2007, 14:27 Uhr - Editiert von Manderl, alte Version: hier
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Re(2): Zahlungsaufforderung (wo kommt die denn plötzlich her)
09.01.2007, 15:32:00
So, ich hab in meinem mail-account mein Retourmail gefunden.
Vielleicht etwas übertrieben, weil ich gleich aufgrund mehrfacher Vertragsbestandteile vom Vertrag zurücktreten will, aber wie gesagt, habe ich das selbst als "Vorlagen" im Netz gefunden und ich dachte mir hat, sicher ist sicher.
Das ganze ist übrigens auf deutsches Recht optimiert im Bezug auf Gesetzesblätter, da die betreffende Firma den Unternehmenssitz in Deutschland hat.

Im nachhinein glaube ich, dass das Endresulat das gleiche gewesen wäre, wenn ich kein seitenlanges mail an die Betreiber der Seite geschickt hätte - sie hätten auch so nichts gegen mich unternommen

Hoffe, es kann trotzdem wer brauchen...:-)


An
xxxx
D-60313 Frankfurt (Main)

Kunden Nr.: xxxx
Mahnungs Nr.:xxxx

Wien, den 17. August 2006

Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 31. Juli 2006 angeführten
Vertrag. Der Umstand, daß auf http://www.xxxxxxxx.de  der Hinweis auf die
Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen -
zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im
Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist
als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich
durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den
Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der
deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht
erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.
Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten
irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt
abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an,
da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre.
Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und
verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in
mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht
Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem
Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt
auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach
von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem
geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die
gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt
haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma
ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den
Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch
berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in
Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des
Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert
sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate
nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGBs weder
wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch
entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf
hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage
2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1
S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das
Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen
Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich
eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den
Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf
folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters
untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge
nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die
Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges
erstatten.

___________________________________________________________
Wenn man immer nur tut, was man schon kann,
bleibt man immer das, was man ist!
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