Interessante Neuerung zum Verkehrsdelikt-Vormerksystem
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Re(9): Interessante Neuerung zum Verkehrsdelikt-Vormerksystem
04.02.2007, 18:26:42
Soda, ist soweit, die Theorie wird getestet, nachdem heute ein Radar auf der von mir zu befahrenden Strecke per Antenne Steiermark gemeldet wurde bin ich mit Strich 130 durchgefahren und auch geblitzt worden - war auch so beabsichtigt. Ich hoffe nur dass das Bild auch brauchbar ist, nachdem auf allen Spuren reger Verkehr geherrscht hat (da gibts ja was das Bilder mit mehreren Autos drauf nicht verwertet werden).

Sollte tatsächlich eine Anzeige kommen werde ich sie wie oben angeführt beeinspruchen. Von der ersten Instanz erwarte ich mir da keine Klärung da ja die Frage der Notwendigkeit der StVO konformen Verordnung eines Landesgesetzes zu klären ist. Wobei ich aber der Meinung bin dass hier Bundesrecht über Landesrecht Vorrang hat. Das baue ich auf den § hier auf:

§ 20. Fahrgeschwindigkeit

(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.  

Eine korrekte Verordnung nach §43 Stvo ist hier nicht gegeben da die Aufstellung der Tafeln der Geschwindigkeitsbegrenzung wie oben angeführt den §48 (2) widerspricht (notwendig wäre beidseitige Anbringung, Tafeln stehen nur rechts).

Jetzt sind noch 2 Fragen zu klären:

Übersteuert das Landesrecht der Feinstaubverordnung das Bundesrecht StVo? Meiner Meinung nach Nein.

Wird die Feinstaubverordnung aufgrund der Tatsache, dass sie als Folge des IG-L (Bundesrecht) erlassen wurde zu Bundesrecht? Meiner Meinung nach nein, da das IG-L nicht ausführt, dass Landes-Verordnungen, die nach IG-L erstellt wurden zu Bundesrecht erhoben werden.

Diese Fragen kriege ich aber in der ersten Instanz niemals beantwortet, also geht das ganze mindestens vor den UVS. Das heißt ich kann rechtzeitig zur neuen Feinstaubsaison in 9 Monaten sagen, ob meine Argumentation korrekt ist.



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