Brauche eure Hilfe bez. Wohnungsrückgabe
Geizhals » Forum » Haushalt » Brauche eure Hilfe bez. Wohnungsrückgabe (44 Beiträge, 661 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Brauche eure Hilfe bez. Wohnungsrückgabe
15.01.2007, 12:52:03
Hallo!

Ich ziehe ende des Monats aus meiner Wohnung aus.
Da ich immerhin 6 Jahre dort gewohnt habe, gibts natürlich Abnützungserscheinungen.

Lt. meinem Vertrag muß ich die Wohnung "geräumt von eigenen Fahrnissen in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und erforderlicherweise ausgemalt" zurückgeben. "auf Schäden ist erforderlicherweise hinzuweisen"

Lt. Mietrechtsgesetzt würde das bedeuten, das ich nur über die normale Abnützung hinausgehende Schäden an der Ausmalung und der Wohnung beheben müsste.

Aber: es handelt sich um keine normale Mietwohnung sondern um ein Studentenheim, auf das nicht das MRG sondern das Studentenheimgesetz Anwendung findet.

Die Heimverwaltung hat mir jetzt mitgeteilt, das üblicherweise sie das Ausmalen und das versiegeln des Bodens übernehemen und mir die Kosten von der Kaution abgezogen werden. Auf meinen Einwand das ich ja dann keinen Einfluss auf die Kosten hätte und es vermutlcih billger käme, wenn ich das selbst machce, meinten sie, ihre Erfahrung zeigt, das das meistens nicht passt und sie dann trotzdem drübermalen müssen. Das vom Boden im Vertrag nichts steht, hat sie nicht interessiert, das rechnen sie anscheinend als "Reinigung"

Kurzum, ich sehe Probleme auf mich zukommen. Ich habe von einem früheren Mieter gehört, das die Heimverwaltung bei seiner Übergabe immer neue Mängel gefunden hat und er die Kaution nie wieder gesehen hat. Sie scheinen darauf aus zu sein, die Kaution gar nicht mehr auszahlen zu müssen.

So, jetzt die eigentliche Frage: was kann ich tun um die besten Chancen zu haben doch zu meinem Geld zu kommen? Einen Zeugen werde ich bei der Übergabe dabehaben. Aber wenn der Verwalter Mängel findet die er beheben will und ich nicht seiner Meinung bin, was dann?
Zusätzlich erschwerend ist der Umstand das ich bereits einen Nachmieter habe, der mit anfang Februar einzieht.

Inwiefern sind Fotos als Beweismittel zielführend und rechtlich als Beweismittel anerkannt?

In diesem Fall würde ich mich wie immer über Meinungen, aber eigentlich noch viel mehr über fundierte Wissensbeiträge freuen ;-)

Danke
Martin


________________________________________________________________________________

                                                  
Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 15:15:03)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 15:48:45)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 16:08:12)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 16:18:13)
......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 16:23:29)
........... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 16:37:44)
........... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 15.01.2007, 16:38:12)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 17.01.2007, 10:44:08)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 17.01.2007, 17:59:56)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 18.01.2007, 00:24:57)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung