Re: Frage zu AGB und Fernabsatzgesetz in D
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Frage zu AGB und Fernabsatzgesetz in D
31.01.2007, 19:54:02
Hi! Ich habe etwas bei einem ebay-Händler per Sofort-Kauf erworben. Nun kam die Ware und ich möchte sie nach Fernabsatzgesetz innerhalb der 14-tägigen Frist gerne wieder zurückgeben. Das habe ich dem Händler auch schon per Mail mitgeteilt und ihn auch gefragt, wie es mit der Rückportoerstattung aussieht denn: Er hat weder auf der Angebotsseite noch in seinem Shop bei ebay AGB angezeigt. Mir wurden diese auch zu keiner Zeit zugänglich gemacht. Auf meine Anfrage teilte mir der Verkäufer (er ist als gewerblicher Verkäufer bei ebay gemeldet) mit, dass die Rücksendung kein Problem sei, dass ich aber die Portokosten zu tragen habe. Nun bin ich aber der meinung, dass der Verkäufer die Kosten für die Rüksendung zu tragen hat, wenn der Wert der Ware über 40EUR liegt - was in meinem Fall so ist.
Hier mal ein Link zu einem ähnlichen Artikel. Der Preis ist identisch und es handelt sich um genau diesen Verkäufer.
KLICK
Wer kann mir helfen bzw. mich über die aktuelle Rechtslage aufklären?
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;-) DELL 2405FPW ;-) | Asus P5B Deluxe (wassergekühlt) | Intel  E6600 (wassergekühlt) | 2 x 1GB CellShock PC800 | MSI GeForce 7900GTO (wassergekühlt) | Soundblaster Audigy 2 ZS | WD1500ADFD Raptor | WD1500ADFD Raptor | Maxtor MaXLine III 250GB SATA 16MB Cache | Samsung SpinPoint P120 250GB SATA II (SP2504C) 8MB Cache | Plextor Premium 52/32/52 | NEC2500A | WinXP Pro
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Re: Frage zu AGB und Fernabsatzgesetz in D
01.02.2007, 09:26:09
Hallo! Leider finde ich nirgendwo AGB noch bin ich in irgendeiner Form über "meine Rechte" aufgeklärt worden 8-O
Weder in der Artikelbeschreibung konnte ich etwas finden, noch habe ich eine Mail mit seinen AGB bekommen, noch kann ich die irgendwo in seinem Shop finden. Was nun? Schicke ich die Ware zurück, kann es gut sein, dass der Verkäufer mir einfach die Versandkosten nicht erstattet und dann bin ich gelackmeiert, denn wegen dieses Betrages wird sich kein Anwalt um die Sache kümmern. Dass der Verkäufer so reagieren könnte legt sein Verhalten nahe: Die erste Mail mit der Anfrage nach  dem Vorgehen bei Berufung auf das FAG (Widerruf und Rückgabe) hat er noch beantwortet und gesagt, dass ich die Ware zurücksenden könne, dass er aber sicher die Kosten nicht tragen würde. Nachdem ich mich schlau gemacht und ihm geschrieben habe, dass er diese Kosten nach meinem Kenntnisstand sehr wohl zu tragen habe, hat er nicht mehr geantwortet.
Klar ist, dass es sich bei den Rücksendekosten um keinen großen betrag handelt, aber da der VK keine AGB abgedruckt hat in denen etwas Gegenteiliges gesagt wird, glaube ich mich zu entsinnen, dass er die Kosten zu tragen hat und dementsprechend möchte ich davon gerne Gebrauch machen.
Mir ist klar, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind...
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