Abgabe für Hardware
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Re(11): Abgabe für Hardware
07.02.2007, 21:53:24
warum einen anwalt wenn es foren gibt um sich über solch unfug zu informieren oder zu äußern.

Weil Du alleine (und andere auch) in diesem Thread harrsträubenden Unfug geäußert haben als sich ÜBER Unfug zu äußern. Das nennt man weder "sinnvolle Diskussion" noch bringt es irgendwelche sinnvollen Erkenntnisse - nur noch mehr Leute, die dann felsenfest davon überzeugt sind, dass der Unfug, den sie gerade gelesen haben, Wahrheit und gültige Rechtsmeinung ist.

Und wenn Du mir jetzt noch erklären kannst, was diese Ergebnisse Positives zu bringen im Stande sind, dann ernenne ich Dich taxfrei zum "Schlangenmensch des Jahres".
...und ich verstehe es nicht das sowas einfach ruck zuck eingeführt bzw.
beschlossen wird...

Nächster Blödsinn: Diese Abgabe ist über Jahre "herangewachsen" und alles andere als "ruck-zuck" beschlossen worden. Dass Du das nicht weisst, bevor Du schreibst, und Dich auch gar nicht informierst, wenn Du einem Thema nahetreten willst, gehört wohl auch zu "siehe oben". ;)
die abgabe ist einfach sch...

Ja.
und ich rate jedem der bei einen händler in österreich dies auf der rechnung angeführt bekommt den artikel dann nicht bei besagten zu kaufen und in de bestellen!

Welch ausgesprochen dumme Aussage! Du willst also alle dazu bringen, bei Händlern zu bestellen, die die Abgabe zwar verrechnen (sonst wären sie gesetzbrüchig - willst Du sie doch hoffentlich nicht dazu anstiften, oder?), aber gut verstecken?

Ich kann wirklich nur mehr sagen *kopfschüttel*, denn Du sagst ganz schlicht und unverblümt "Meidet ehrliche Händler!" und weiter "Kauft bei denen, die die Gesetze miissachten oder bei denen, die Euch bescheis.en!" Wirklich unfassbar.

Ja, das dürfen sie, ganz legal, keiner MUSS die URA getrennt anführen. Meine Intention, sie getrennt anzuführen sollte nur einer Erleichterung einer allfälligen Rückforderung. Du hättest als Käufer bei dem Fall der Abgabe keine Chancen, die Urheberrechtsabgabe auf PCs - die auf der Rechnung nicht angeführt ist, rückzufordern.
... vielleicht unternehmen sie dann endlich etwas dagegen

Hast das überlesen oider hast Du's nicht verstanden? "Sie" haben bereits etwas unternommen. Ein Musterverfahren läuft seit etwa einem Jahr.

Im übrigen stört es Dich kein bisschen, seit Jahren solche Abgaben auf alle möglichen Komponenten, Peripheriegeräte und Medien zu zahlen. Nur jetzt, wo einige Händler fair genug sind, die Urheberrechtsabgabe zwecks möglicher Rückforderung (weil nur in diesem Fall ist noch nicht das letzte Wort gesprochen) auch erkenntlich zu machen, kommt Dein Blut in Wallung? Findest das nicht selbst ein bisserl lustig? ;)

GrummelGrumpf
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Re(15): Abgabe für Hardware
08.02.2007, 08:18:21
also wenn das die gleiche abgabe ist wie bei den cd oder dvd rohlingen dann hat es der zu bezahlen der die ware das erste mal in österreich in den handel bringt!

Nein, es ist nicht dieselbe Abgabe. Geht auch an eine andere Verwertungsgesellschaft.
warum sollte ich als endkunde dann die kosten tragen?

Mir fehlen die Worte. Warum solltest Du für Ware überhaupt etwas bezahlen? Und warum schenken Dir Distribution und Handel nicht auch sämtliche Transportkosten, Vertriebskosten, Steuern, Lagerkosten etc.?

Junge, die Urheberrechtsabgabe bei CDs macht a bisserl mehr aus als eine CD überhaupt kostet. Und das soll Dir jemand schenken? Weil Du der Messias bist? Oder warum sonst? Immerhin fallen diese Kosten an.

Im Übrigen, ich hab schon kapiert, dass man nicht mit einem Nackten über's Wetter reden sollte. Trotzdem richtet sich die Urheberrechtsabgabe IMMER an den Verbraucher, der kopiert oder kopieren könnte; Lagerhallen können das nicht. Auf welchem Weg diese Abgabe dann zu den Verwertungsgesellschaften kommt, ist nur logistisch wichtig. Es führt schließlich auch die Versicherungsgesellschaft Deine Fahrzeugsteuern ab - witzig, dass Du noch nicht verlangt hast, dass die Versicherungen Dir diese Steuern auch schenken.

Entschuldige, dass ich mich jetzt von Dir und Deinen Ideen verabschiede, es reicht.

Schönes Wochenende noch (den Rest der Woche schenken wir uns)!

GrummelGrumpf
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Re(10): Abgabe für Hardware
FAK
09.02.2007, 14:59:48
Und Du wirst hoffentlich geschnallt haben, dass Du in diesem Fall auf den VfGH
sowieso verzichten wirst müssen, da es hier nicht um Verfassungsfragen geht;
dazu müsstest Du z.B. gegen das Urheberrecht in seinen Grundsätzen klagen.


Aber geh, du Oberbescheidwisser.

Nicht gegen "das Urheberrecht" ist zu klagen, sondern die Bestimmungen, die den konzessionierten Privatvereinen das Recht einräumen, willkürlich (!) alles mit Urheberrechtsabgaben zu belegen, bei denen sie v e r m u t e n, es könnten Werkrechte damit verletzt werden ohne dies in jedem konkreten Einzelfall Stück für Stück beweisen zu müssen..

Diese Willkürlichkeit, wonach sich die Raubritter immer neue Besteuerungsobjekte aussuchen können,  widerspricht ziemlich sicher den verfassungsmäßigen Bestimmungen, die die Erhebung von Steuern - und das ist eben eine, weil ihr keine nachweisbaren Gegenleistungen der Einheber  zugrunde liegen, wie es für Abgaben erforderlich wäre - an strikte gesetzliche Normen binden.

Um nun überhaupt zum VfGH zu kommen muss eben einmal ein Importeur die Erhebung/Abfuhr der URG bei so offensichtlich "willkürlichen" Objekten wie HDDs oder Faxgeräten verweigern, die Klagen der Raubritter-Gesellschaften bis zum OGH durchfechten und darauf hoffen, dass der OGH dann beim VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren anleiert.

Mit einer Verbandsklage ginge das einfacher und wahrscheinlich sogar rascher um zum VfGH und einem Gesetzesprüfungsverfahren zu gelangen. (Zwar ist die Zeit, als ich  Öffentliches Recht lernen musste schon lange her, aber so viel wird sich am Procedere nicht geändert haben).

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Re(11): Abgabe für Hardware
09.02.2007, 22:43:48
hallo!

so und ich hab zu den thema heute mal bei diesen verein "austromechana" angerufen und mich zu dieser abgabe mal genau erkundigt!
also die dame am telefon wusste zuerst nicht was sie dazu sagen soll aber hat mich dann zu einer kompetenten person weiter verbunden.
dieser sagte mir das eigentlich derjenige der waren einführt bzw. in österreich erstmals in den handel bringt diese abgabe zu zahlen hat!
steht da auch nochmal genau!!

http://www.austromechana.at/show_content2.php?s2id=54

so meine frage an diese person"warum verrechnen div. händler diese abgabe dann an endkunden weiter"
antwort"das liegt im ermessen des händlers um nicht auf die kosten sitzen zu bleiben bzw. eventuell den einkaufspreis der artikel damit zu senken und seinen profit zu erhöhen"

jetzt frag ich mich!?
warum muss ich das bezahlen um den händlern noch mehr geld in den allerwertesten zu stopfen?

also ab heute weiß ich das ich solche sachen nicht mehr von österreichischen händlern beziehe die es an mich weiter verrechnen!
ist doch deren kaffee diese sogenannte künstlermaut die sie zu tragen haben und einen frechheit ist es diese an endkunden unwissentlich weiter zu verrechnen um den profit zu erhöhen.

kapitalisten kann ich da nur sagen!!

@grummelgrumpf:
du irrst wenn du meinst das der endkunde die kosten tragen muss bzw. einfach zu bezahlen hat da dies eigentlich nicht so vorgesehen ist und in der willkür des händlers liegt diese weiter zu verrechnen!!!!|-D
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09.02.2007, 22:46 Uhr - Editiert von compuhans, alte Version: hier
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Re(14): Abgabe für Hardware
10.02.2007, 15:11:17
oder habe ich etwas versäumt.

Schon. Eine ganze Menge sogar. Bei aufmerksamer Durchsicht dieses Threads würdest Du feststellen können

a) um welche Urheberrechtsabgabe es hier, in diesem Thread geht (ja, es gibt eine ganze Reihe verschiedene davon.

b) dass es hier nicht um die Urheberrechte an Musikstücken, sondern an ebenso urheberrechtlich geschützen Dokumenten, geht.

c) dass "zuständig" ein unheimlich gummiartiger Begriff ist. Ich habe schon erläutert wenn ich nicht irre, allerdings in einem anderen Thread), wer für die hier diskutierte Abgabe "zuständig" (im Sinne von "verantwortlich") ist - nämlich die Literar Mechana.

d) dass in diesem Thread ein Beitrag existiert, der sowohl Chronologie, Zuständigkeit (Literar Mechana), Weiterleitung (Erstimporteure in die EU und Produzenten) Zielgruppe (PRIVATE Anwender, von denen angenommen wird, dass sie genau das tun, was vergebührt werden muss: Kopieren urheberrechtlicher Dokumente) sehr schön auflistet.

e) dass (siehe d)) Zuständigkeit, Weiterleitung, Zielrichtung DREI verschiedene Paar Schuhe sind, die Du bislang so locker im Eintopf zuzubereiten suchst.

f) dass die Urheberrechtsabgabe bei manchen Produkten (von denen hier aber nicht die Rede ist), mehr als den Warenpreis ausmacht, sodass ein "soll gefälligst der Händler/Importeur/Produzent (an den die Abgabe nicht gerichtet ist, weil er den Urheberrechtsschaden schließlich nicht anrichtet, der die Abgabe nur weiterleiten soll) aus eigener Tasche zahlen" mehr als nur kindisch anmutet. Du verlangst mit gleichem Recht, dass Zölle, Transportkosten, Handling- und Lagerkosten, Strom, Telefon, Personalkosten von denselben Händlern/Importeuren immer aus eigener Tasche (wie bitte? wo soll das Geld denn dort hinein gekommen sein?) zu zahlen sind - was Dir endlich zu nahezu kostenlosen Produkten verhelfen würde. ;)

Da braucht es keinerlei Belehrung mehr, es reichen Hausverstand und Verständnis des Gelesenen (nicht nur der Zeilen, die die eigene Ansicht stärken) vollkommen aus.

GrummelGrumpf
03.08.2007, 14:36 Uhr - Editiert von GrummelGrumpf, alte Version: hier
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Re: Abgabe für Hardware - der Stand der Dinge
08.02.2007, 19:40:08
Für alle, die es interessiert, wie's denn nun wirklich derzeit aussieht (das dürften wenige sein, wenn ich so mitlese, denn dann ist es nicht mehr so lustig, Gott und der Welt alles und sonst noch was vorzuwerfen ;)):

Im Jänner 2006 wurden die in der Weihnachtszueit (wie praktisch, da kommt kein Einspruch) von der Literar Mechana in der Wiener Zeitung veröffentlichten Abgaben auf Drucker und PCs gültig. Seit damals sind diese Abgaben zu entrichten. Danach: großes Geschrei allenorts (2006), hier und jetzt mit "ein wenig" Verzögerung.

Daraufhin trat die Wirtschaftskammer mit der Literar Mechana in Verhandlungen. Prämisse 1 der WKÖ: "PC-Abgabe sehen wir als völlig ungerechtfertigt, über Drucker muss der Tarif verhandelt werden." Man einigte sich, die PC-Abgabe bis zur Tarifeinigung über Drucker zurückzustellen. Sie blieb aber gültig, musste weiter entrichtet werden.

Eine Einigung über den Drucker-Tarif erfolgte im Juli 2007. Danach sprach man über PCs. Nachdem die Literar Mechana weiterhin auf dieser Abgabe bestand, wollte die WKÖ eine Definition des Begriffes "PC". Schließlich zeigte sich sehr schnell, dass jedes Handy, jeder PDA und in Wahrheit jede Schreibmaschine unter die erste Definition gefallen wären.

Mitten in die Definitionsgeschichte, in der sich die LM aufrieb, platze die Bundesbeschaffungsstelle mit dem recht heftigen Vorwurf. man möchte doch keinesfalls allen Beamten unterstellen, während ihrer Arbeit urheberrechtlich geschützte Dokumente unrechtmäßig zu kopieren. Daraufhin wand sich die LM "ein wenig sehr" und versuchte, mit einem Sidestep ("dann vergebühren wir nur Laptops, die werden von Beamten kaum genutzt") zu entkommen, worauf die WKÖ auf die Notwendigkeit von Technikern und Außendienstlern verwies, solch portable Geräte zu benutzen. Sackgasse also; das Ziel waren - doch merkbar - private Benutzer.

Stand Herbst: Nachdem keine brauchbare Definition gefunden wurde, einigte man sich mit einer mitbestimmenden Person der LM in Verhandlungen grundsätzlich, die PC-Abgabe fünf Jahre lang auszusetzen. Ein Stillhalteabkommen, allerdings sollten dabei Rückzahlungen bisher bezahlter Abgaben erfolgen, auch, um die Rücklagen der Firmen aufzulösen, die diese Abgabe derzeit (noch) nicht abgeführt hatten. Diese Vereinbarung wurde aber im Aufsichtsrat der LM abgelehnt; Rückzahlungen kämen nicht in Frage.

Stand bis heute: Der Tarif wird nicht verhandelt, andererseits erfolgte bis heute auch keine Eintreibung durch die Literar Mechana. Was zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden kann, daher müssen die Produzenten und Erstimporteure auch die Abgaben kassieren und zumindest rückstellen, weil sie sonst sehr plötzlich von hohen Nachzahlungen (rückwirkend bis Jänner 2006) betroffen wären.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten (eine Verbandsklage ist in diesem Fall nicht möglich, weil der Verband nicht Betroffener ist):

1. Weiter warten.

2. Musterprozess. Dazu bedarf es einen betroffenen Mitgliedes UND einer Erklärung der LM, dass dieser Prozess auch von ihr als Musterprozess anerkannt wird.

In Österreich gilt nämlich nicht das amerikanische Recht, das Prozessentscheidung aus einen Verfahren als (großteils) bindende Vorgaben für ähnliche Verfahren vorsieht. Das wird zwar hier oft fälschlich angenommen, entstammt aber den grassierenden Fernsehkrimis, nicht der Realität. Hier können manche Urteilsbegründungen brauchbare, nahezu zwingende Hinweise geben, das war's aber schon.

Die Anerkenntnis der Literar Mechana eines allfälligen Urteils als Muster für weitere Entscheidungen wird nicht erfolgen - derzeit sieht man dort ein viel zu hohes Risiko, einen solchen Prozess zu verlieren.

3. Eine Feststellungsklage. Eine solche erfolgt vor einem Schiedsgericht und wäre - halbwegs flott - binen etwa neun Monaten abgewickelt.

Um einen dieser Wege zu gehen, müssten sinnvollerweise einige Großimporteure und Hersteller von PCs sich über die weitere Veorgehensweise einigen. Die WKÖ hat auch eine Gruppe an einen Tisch gebracht. Nur fehlt innerhalb der Gruppe (die meisten großen Hersteller und einige Distris) bis heute die Entscheidung, welche weiteren Schritte unternommen werden sollen.

Das glaubt man erst, wenn man eine weitere Information hat:

In Deutschland läuft seit langem ein Musterprozess. Der befindet sich derzeit in der dritten, also letzten Instanz. Ich denke, dass alle Seiten das Ende noch abwarten wollen. Dieses Urteil, wie auch immer es lautet, hat zwar für Österreich kaum echte Bedeutung; die Rechtslage ist eine doch merklich andere. Die Urteilsbegründung könnte allerdings Wege auch für Österreich aufzeigen.

Also fasst Euch noch ein wenig in Geduld, drei Viertel des Weges haben die meisten ohnehin verschlafen, der Rest dauert nicht mehr lange. ;)

Inzwischen werden wir (trotz Aufrufs, "solche" Händler zu meiden) bei PCs und Notebooks, die wir selbst produzieren, die Urheberrechtsabgabe als separaten Posten auf Offerten und Rechnungen auswiesen, um den Käufern eine Rückforderung (bz. Rückzahlung) zu ermöglichen.

Ich bin immer für Transparenz und Glaubwürdigkeit unseres Geschäfts gestanden, das habe ich in sechseinhalb Forumsjahren und auch davor ofz genug bewiesen. Ich sehe jetzt keinen Sinn darin, Kunden zu belügen und ihnen damit und darüber hinaus allfällige Rückzahlungen vorzuenthalten. Unsere Kunden waren seit jeher und sind auch heute intelligent genug, mit der Wahrheit umgehen zu können.

Quelle: Wirtschaftskammer, ein heute geführtes Telefonat - das jeder andere auch hätte führen können - mit einer wirklich kompetenten und mit den Verhandlungen vertrauten Person. ;)
  
Euer CWsoft
+43 676 587 8890
(persönlich zu finden in Perchtoldsdorf bei i-design)
09.02.2007, 21:07 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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