Re: Abgabe für Hardware - der Stand der Dinge
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Re: Abgabe für Hardware - der Stand der Dinge
08.02.2007, 19:40:08
Für alle, die es interessiert, wie's denn nun wirklich derzeit aussieht (das dürften wenige sein, wenn ich so mitlese, denn dann ist es nicht mehr so lustig, Gott und der Welt alles und sonst noch was vorzuwerfen ;)):

Im Jänner 2006 wurden die in der Weihnachtszueit (wie praktisch, da kommt kein Einspruch) von der Literar Mechana in der Wiener Zeitung veröffentlichten Abgaben auf Drucker und PCs gültig. Seit damals sind diese Abgaben zu entrichten. Danach: großes Geschrei allenorts (2006), hier und jetzt mit "ein wenig" Verzögerung.

Daraufhin trat die Wirtschaftskammer mit der Literar Mechana in Verhandlungen. Prämisse 1 der WKÖ: "PC-Abgabe sehen wir als völlig ungerechtfertigt, über Drucker muss der Tarif verhandelt werden." Man einigte sich, die PC-Abgabe bis zur Tarifeinigung über Drucker zurückzustellen. Sie blieb aber gültig, musste weiter entrichtet werden.

Eine Einigung über den Drucker-Tarif erfolgte im Juli 2007. Danach sprach man über PCs. Nachdem die Literar Mechana weiterhin auf dieser Abgabe bestand, wollte die WKÖ eine Definition des Begriffes "PC". Schließlich zeigte sich sehr schnell, dass jedes Handy, jeder PDA und in Wahrheit jede Schreibmaschine unter die erste Definition gefallen wären.

Mitten in die Definitionsgeschichte, in der sich die LM aufrieb, platze die Bundesbeschaffungsstelle mit dem recht heftigen Vorwurf. man möchte doch keinesfalls allen Beamten unterstellen, während ihrer Arbeit urheberrechtlich geschützte Dokumente unrechtmäßig zu kopieren. Daraufhin wand sich die LM "ein wenig sehr" und versuchte, mit einem Sidestep ("dann vergebühren wir nur Laptops, die werden von Beamten kaum genutzt") zu entkommen, worauf die WKÖ auf die Notwendigkeit von Technikern und Außendienstlern verwies, solch portable Geräte zu benutzen. Sackgasse also; das Ziel waren - doch merkbar - private Benutzer.

Stand Herbst: Nachdem keine brauchbare Definition gefunden wurde, einigte man sich mit einer mitbestimmenden Person der LM in Verhandlungen grundsätzlich, die PC-Abgabe fünf Jahre lang auszusetzen. Ein Stillhalteabkommen, allerdings sollten dabei Rückzahlungen bisher bezahlter Abgaben erfolgen, auch, um die Rücklagen der Firmen aufzulösen, die diese Abgabe derzeit (noch) nicht abgeführt hatten. Diese Vereinbarung wurde aber im Aufsichtsrat der LM abgelehnt; Rückzahlungen kämen nicht in Frage.

Stand bis heute: Der Tarif wird nicht verhandelt, andererseits erfolgte bis heute auch keine Eintreibung durch die Literar Mechana. Was zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden kann, daher müssen die Produzenten und Erstimporteure auch die Abgaben kassieren und zumindest rückstellen, weil sie sonst sehr plötzlich von hohen Nachzahlungen (rückwirkend bis Jänner 2006) betroffen wären.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten (eine Verbandsklage ist in diesem Fall nicht möglich, weil der Verband nicht Betroffener ist):

1. Weiter warten.

2. Musterprozess. Dazu bedarf es einen betroffenen Mitgliedes UND einer Erklärung der LM, dass dieser Prozess auch von ihr als Musterprozess anerkannt wird.

In Österreich gilt nämlich nicht das amerikanische Recht, das Prozessentscheidung aus einen Verfahren als (großteils) bindende Vorgaben für ähnliche Verfahren vorsieht. Das wird zwar hier oft fälschlich angenommen, entstammt aber den grassierenden Fernsehkrimis, nicht der Realität. Hier können manche Urteilsbegründungen brauchbare, nahezu zwingende Hinweise geben, das war's aber schon.

Die Anerkenntnis der Literar Mechana eines allfälligen Urteils als Muster für weitere Entscheidungen wird nicht erfolgen - derzeit sieht man dort ein viel zu hohes Risiko, einen solchen Prozess zu verlieren.

3. Eine Feststellungsklage. Eine solche erfolgt vor einem Schiedsgericht und wäre - halbwegs flott - binen etwa neun Monaten abgewickelt.

Um einen dieser Wege zu gehen, müssten sinnvollerweise einige Großimporteure und Hersteller von PCs sich über die weitere Veorgehensweise einigen. Die WKÖ hat auch eine Gruppe an einen Tisch gebracht. Nur fehlt innerhalb der Gruppe (die meisten großen Hersteller und einige Distris) bis heute die Entscheidung, welche weiteren Schritte unternommen werden sollen.

Das glaubt man erst, wenn man eine weitere Information hat:

In Deutschland läuft seit langem ein Musterprozess. Der befindet sich derzeit in der dritten, also letzten Instanz. Ich denke, dass alle Seiten das Ende noch abwarten wollen. Dieses Urteil, wie auch immer es lautet, hat zwar für Österreich kaum echte Bedeutung; die Rechtslage ist eine doch merklich andere. Die Urteilsbegründung könnte allerdings Wege auch für Österreich aufzeigen.

Also fasst Euch noch ein wenig in Geduld, drei Viertel des Weges haben die meisten ohnehin verschlafen, der Rest dauert nicht mehr lange. ;)

Inzwischen werden wir (trotz Aufrufs, "solche" Händler zu meiden) bei PCs und Notebooks, die wir selbst produzieren, die Urheberrechtsabgabe als separaten Posten auf Offerten und Rechnungen auswiesen, um den Käufern eine Rückforderung (bz. Rückzahlung) zu ermöglichen.

Ich bin immer für Transparenz und Glaubwürdigkeit unseres Geschäfts gestanden, das habe ich in sechseinhalb Forumsjahren und auch davor ofz genug bewiesen. Ich sehe jetzt keinen Sinn darin, Kunden zu belügen und ihnen damit und darüber hinaus allfällige Rückzahlungen vorzuenthalten. Unsere Kunden waren seit jeher und sind auch heute intelligent genug, mit der Wahrheit umgehen zu können.

Quelle: Wirtschaftskammer, ein heute geführtes Telefonat - das jeder andere auch hätte führen können - mit einer wirklich kompetenten und mit den Verhandlungen vertrauten Person. ;)
  
Euer CWsoft
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