Bei Gelb über die Kreuzung
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Re(6): Bei Gelb über die Kreuzung
26.02.2007, 09:56:02

Und genau das stört mich so an diesen einschlägigen Threads: "Wie
vermeide ich jetzt die Strafe, die ich mir redlich verdient habe? Gibst's da
nicht ein Gesetz, das sagt, mnan dürfe mich nicht bestrafen?"  GrummelGrumpf


Gut, wenn dich solche Threads so stören, lies sie einfach nicht! (Nur so aus Interesse, woran liegts, dass dus doch tust? Oberlehrersyndrom, Masochismus oder einfach nur Langeweile?)

Zum letzten Mal jetzt zur Sache:

1. Es gibt nun einmal die Bestimmung, dass man trotz Gelb weiterzufahren hat, wenn kein sicheres anhalten möglich ist (und das ist nicht Judikatur, sondern steht direkt im Gesetz). Und auch wenn du es nicht glauben willst, gibts solche Fälle - sonst wärs auch kaum in der StVO geregelt (§38 Abs 2). Und genau aus diesem Grund springen die Ampeln auch auf gelb und nicht gleich auf rot.

2. Normalerweise halte ichs auch für vernünftig Anonymverfügungen einfach einzuzahlen und sich nicht weiter den Kopf drüber zu zerbrechen. Für Fällen, wo es nicht so eindeutig ist, ob eine Strafe korrekt ist, oder nicht (was meiner Meinung nach hier der Fall ist) gibts in einem Rechtsstaat (und sowas ähnliches ist auch Österreich) Rechtsmittel und Instanzen. Letztere (und kein GrummelGrumpf oder ein Polizist, der vielleicht grad einen schlechten Tag hat - solls auch geben, sind auch nur Menschen) haben dann zu entscheiden, wer sich eine Strafe "redlich verdient" hat, und wer nicht.

3. Und solange ich für 15 km/h zu schnell auf einer leeren Autobahn (interessanterweise wird ja lieber dort geblitzt, wo es was zu holen gibt, weniger dort, wo es Sinn macht - dort wär offenbar gar nicht so viel zu holen) oder einen 5 Min überzogenen Parkschein zahlen muss (ohne Frage berechtigt - ob sinnvoll zweifelhaft), nehme ich mir und anderen - ganz ohne schlechtes Gewissen - das Recht heraus, die erwähnten Instanzen zu bemühen, sofern die Sachlage nicht so eindeutig ist und dazu unter Umständen auch vorweg Erfahrungen auszutauschen.

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Re(7): Bei Gelb über die Kreuzung
26.02.2007, 13:23:16
Gut, wenn dich solche Threads so stören, lies sie einfach nicht!

Ah! Gute Idee! Hervorragende Idee! Immer diese Milchmädchen...

Du wüsstest auch gleich, was sich hinter dem Betreff befindet, gell? "Bei Gelb über die Kreuzung" kann alles mögliche bedeuten. Erst beim Lesen erfahre ich, dass es einer der von mir so heiß geliebten Threads ist. Dann bin ich aber auch schon involviert.

1. Es gibt nun einmal die Bestimmung, dass man trotz Gelb weiterzufahren hat, wenn kein sicheres anhalten möglich ist (und das ist nicht Judikatur, sondern steht direkt im Gesetz).

Das war nicht die Frage, oder? ;) Vielmehr ging es in meiner Beantwortung der Postings "Da war ich dann so überrascht, dass ich nicht mehr bremsen konnte." um die Missachtung der Grün-Blink-Phase.
Für Fällen, wo es nicht so eindeutig ist, ob eine Strafe korrekt ist, oder
nicht (was meiner Meinung nach hier der Fall ist) gibts in einem Rechtsstaat
(und sowas ähnliches ist auch Österreich) Rechtsmittel und Instanzen.

Und deshalb brauchen wir immer zusätzliche Gesetze und noch zusätzliche Gesetze ... und letztendlich auch Ohrwascheln und Poller an jeder Kreuzung ... und .... und. Weil immer ein paar Menschen gleicher als gleich sein - und daher keine (von den doch sehr natürlichen und einem Haushaltshirn begreiflichen) Grenzen akzeptieren - wollen.
Letztere (und kein GrummelGrumpf oder ein Polizist, der vielleicht grad einen schlechten Tag hat - solls auch geben, sind auch nur Menschen) haben dann zu
entscheiden, wer sich eine Strafe "redlich verdient" hat, und wer nicht.

Ich würde mir eine Entscheidung nicht anmaßen, wohl aber die Fragen begründet beantworten. Paragraphenreiter sollten den Unterschied kennen.
Und solange ich für 15 km/h zu schnell auf einer leeren Autobahn
(interessanterweise wird ja lieber dort geblitzt, wo es was zu holen gibt,
weniger dort, wo es Sinn macht - dort wär offenbar gar nicht so viel zu holen)
oder einen 5 Min überzogenen Parkschein zahlen muss (ohne Frage berechtigt -
ob sinnvoll zweifelhaft), nehme ich mir und anderen - ganz ohne schlechtes
Gewissen - das Recht heraus, die erwähnten Instanzen zu bemühen

Klar, kostet doch nur unser, und nicht primär Dein Geld. Und wenn schon die Allgemeinheit über die Steuermittel die Hauptlast trägt, warum nicht dann gleich die Menschenrechtskommission bemühen?

GrummelGrumpf
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