Frage zu Gewährleistung
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Frage zu Gewährleistung
09.03.2007, 10:04:59
ich habe ein fahrrad bei der firma hervis im august gekauft.
bei der übergabe nach dem kauf war es lt. gesetz schon nicht verkehrstauglich (fehlende rückstrahler, zu wenig luft in den  reifen, seilzug zur schaltung verdreht mit anderem seilzug, ...). also forderte ich nachbesserung (nach etwas widerstand wurde dies auch vom genervten "techniker" gemacht)
erstes service (musste von mir bezahlt werden) lief auch nicht zufriedenstellend. eine woche später bemerkte ich, dass die ferdergabel defekt war. also ab ins geschäft und nachbesserung gefordert. das war ende jänner. mir wurde mitgeteilt, dass die gabel eingeschickt werden müsse und es ungefähr bis ende februar dauern würde bis ich mein rad wieder bekomme. ich stimmte zu (inzwischen muss ich halt meine alte krücke (bike) verwenden, zach aber es geht schon irgendwie).
seit ende jänner werde ich nun immer wieder um eine weitere woche vertröstet (die firma hat noch nicht repariert, die firma hat das teil noch nicht geliefert, ...)

zur information: das fahrrad ist mein hauptverkehrsmittel, habe durch das fehlen deutliche nachteile
meine geduld ist nun am ende.

nun meine frage:
ich will entweder mein repariertes fahrrad (sofort) oder mein geld zurück. geht das jetzt noch? muss ich hervis schriftlich eine letzte frist setzen oder kann ich einfach ins geschäft gehen und fordern? falls ich mein geld zurück bekommen sollte, darf die firma abschläge wegen gebrauchsspuren (bin ca. 700km damit gefahren) fordern?
wie wäre das korrekte vorgehen?

danke


edit: fahrrad kostete 650€ im abverkauf statt 990€
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     Woher soll ich wissen was ich schreibe,
          bevor ich lese was ich denke!
09.03.2007, 10:06 Uhr - Editiert von tautologe, alte Version: hier
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