Webkauf: Rücktrittsrecht nur bei Privat oder auch bei Firma?
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Re(3): Webkauf: Rücktrittsrecht nur bei Privat oder auch bei Firma?
17.04.2007, 08:52:58
abseits des konkreten Gegenstands der Firmentätigkeit, kaufen auch Unternehmer (und grössere Firmen) viele Güter tatsächlich sehr viele (Konsum- und geringwertige Wirtschafts-) Güter wie Konsumenten ein.

Wenn z.B. eine Pharma-Firma einen Computer, eine Kaffemaschine, Kopierpapier oder Klopapier einkauft, versteht sie davon per se eben auch nicht notwendigerweise mehr als ein "normaler" Konsument. Die "Kaufmanneigenschaft" bezieht sich ja primär auf die Rechtsgeschäfte, die zum Kern der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Untertnehmens gehören: Mitarbeiter beschäftigen, Produkte/Dienstleistungen herstellen, vermarkten, physisch/logistisch vertreiben, etc. etc. Wenn besagte Pharma-Firma also z.B. chemische Vorprodukte für Ihre Pillendreherei einkauft, kann sie sich dabei natürlich nicht als "ahnungslosen Konsumenten" hinstellen. Oder wenn ein Taxi-Unternehmer, eine Spedition oder eine Fahrschule Autos kaufen.


Ansonsten ist die dem Konsumentenschutz zugrunde liegende Prämisse hier in bösartiger demagogischer Absicht so verzerrt wiedergegeben, dass es sachlich falsch ist. Das Konsumentenrecht geht keineswegs von "grenzdebilen" Konsumenten aus, schon gar nicht als Normalfall. Konsumentenschutz ist vielmehr dazu da, um Marktteilnehmern (besonders Anbietern) ein gnadenloses Ausnutzen der Vorteile, die sich aus asymmetrischer Information am Markt oder asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen Anbietern und Nachfragern ergeben, zu Lasten Ihrer Kunden (!) gesetzlich zu limitieren oder im Idealfall gänzlich zu unterbinden.

Denn hier ist es ja genau so, dass eine Firma über "ihre" Produkte und ihren jeweiligen  Geschäftszweck (hoffentlich!!) mehr versteht, als die Käufer. Das soll sie aber nicht in die Lage versetzen, Ihre Kunden auf Basis dieses Wissens "an die Wand zu spielen". Z.B. mittels Knebelverträgen, oder weil man für fehlerhafte produkte kmeine Verantwortung übernehmen will, oder, oder, und, und! >:-D

Dass manche Facetten des Konsumentenrechts in bestimmten Situationen auch "überzogen" sind, oder "überzogene" Effekte haben können, steht natürlich ausser Frage. In Summe jedoch ist das Konsumentenrecht, gut, wichtig und absolut notwendig. Es stellt ein Merkmal eines gut funktionierenden und hochentwickelten Rechtsstaats dar, in dem wir gerne leben möchten. In z.B. Usbekistan wird das Konsumentenrecht deutlich weniger ausgeprägt sein. Ja ich weiß, das dürfte nicht die Hauptsorge der Usbeken sein. Aber darum lebe ich eben lieber in Österreich als in Usbekistan.

Fazit: Die Vorteile des Konsumtenschutzes überwiegen die Nachteile mindestens im Ausmass 1:100. Und das lässt sich ja nicht von vielen rechtlichen Regelungen oder Politikfeldern behaupten. |-D

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