Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
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Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 16:01:31
Also i fang mal von vorne an,...:..

Am 25.4.2007 wurde dieser laptop: http://geizhals.at/a237672.html  beim Exacomp bestellt. Da er ihn aber nicht lagernd hatte, wurde er erst bestellt. gut, ein paar tage später wurde ich benachrichtigt, dass der laptop zum abholen bereit ist. Danach wurde der laptop auch sofort gekauft. Zu Hause ausgepackt, eingeschalten, da kam er aber übers bios nicht hinaus, da er keine festplatte erkannte. Auch gleich beim Exacomp angerufen, auch die meinten, dass wohl die Festplatte kaputt sein wird, und dass wir den Laptop wieder zurück bringen solln, er wird dann eingeschickt.

Wir wollten ihn gleich umtauschen, da er ja von anfang an kaputt war. Der Verkäufer meinte aber, dass dies nicht möglich sei, da sie ihre Geräte selbst von einem anderen Händler beziehen. OK, nichts dabei gedacht, dann schicken wir ihn halt ein. Dauert laut dem Verkäufer ja nur eine woche. Es hieß, dass er spätestens am freitag, dem 03.05.2007 wieder zum abholen bereit wäre. Am freitag waren wir dann auch im Geschäft. Der Verkäufer meinte aber, dass er erst Montag kommen wird, da aber sicher. Gut, gestern bekam ich einen anruf, heute werde ich ihn bekommen. Heute war ich auch wieder im Shop, jetzt heißt es, er wird frühestens übermorgen kommen.

Daraufhin wollten wir das Geld zurück, wir warten jetzt schon ewig auf einen Laptop, der von anfang an kaputt war. Daraufhin lachte uns der Verkäufer aus, und meinte, dass dies nicht möglich ist. Nachdem auch der Geschäftsführer lachend meinte, dass ein neues gerät nicht in frage kommt, war es uns zu bunt, sowas hab ich noch nie erlebt. Eigentlich war ich beim exacomp ja immer sehr zufrieden, jetzt werd ich den Shop aber wohl in Zukunft meiden.

Aber das wichtige ist jetzt: Kann der Händler wirklich einfach sagen, dass er ein kaputtes Gerät nicht umtauschen will? bzw. darf er dies? Außerdem haben sich die Verkäufer unmöglich aufgeführt,...

Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?

Ich will jetzt einfach das Geld zurück, bzw. einen neuen Laptop, kann ich da irgendetwas machen, oder ist der Händler im Recht? Kenn mich da nicht so aus, ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich ohne verschulden, jetzt etwas bezahlt habe, und schon seit 2 wochen nicht nutzen kann.

Edit:Geld wurde wieder zurückerstattet!


Mfg
Armin
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CPU: amd64 3000+, asus a8n-E, 2*512MB Kingston HyperX CL2-2-2-5-1T @ 200Mhz, Seagate 7200.7 160Gb NCQ, Casetek 1018, Nx6600Gt,
12.05.2007, 10:53 Uhr - Editiert von 1987, alte Version: hier
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Re(14): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 17:07:45
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=markt+%2B+dienstleistung&id=24579&text=text2&cookie%5Ftest=1


"Gewährleistungsbehelfe

Die Grundidee: Zuerst soll der Käufer und Übernehmer vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer und Übergeber Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache verlangen; nur in zweiter Linie kann man Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – sogar die Vertragsauflösung (Wandlung) verlangen. Diese gilt nicht nur für Kaufverträge sondern ebenso für Werkverträge.

Verbesserung und Austausch

Je nachdem, welcher Mangel zu beklagen ist, kann man also zunächst nur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder einen Austausch verlangen.

Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Käufer. Man kann sich also grundsätzlich aussuchen, ob der Vertragspartner reparieren oder austauschen soll. Das Wahlrecht hat aber eine Grenze: Wenn das gewählte Mittel unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, dann bleibt nur das jeweils andere Mittel.

TIPP:

    * Insbesondere bei fabriksneuen Waren „von der Stange“ – seien es Elektrogeräte oder Neuwagen – wird sich häufig der Austausch gegen eine mangelfreie Ware empfehlen.
    * Wenn man Verbesserung verlangt, sollte man schriftlich festhalten, dass es sich um eine „kostenlose Verbesserung“ und nicht um einen kostenpflichtigen Reparaturauftrag handelt.
    * Egal welchen Behelf man wählt, Sie sollten jedenfalls verlangen, dass der Verkäufer Ihre Aufforderung innerhalb einer angemessenen Nachfrist (Enddatum angeben) erledigt. Es darf nicht ewig dauern.




hier steht, dass es sich der kunde aussuchen kann, ob *TRÖT* oder umtausch. steht dies im gesetz auch so?
Armin
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Re(17): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
10.05.2007, 10:27:27
Interessant wäre aber zu wissen was unmöglich hier bedeutet

Um die Unmöglichkeit geht es hier gar nicht. Es ist bereits unverhältnismäßig (unzumutbare Erschwernis), wenn ein Händler zwecks Austausch ein zweites, neues (und in diesem Fall noch dazu selten verkauftes) Notebook kaufen müsste, um nach Austausch ein gebrauchtes Notebook (nämlich das des Kunden nach Reparatur) auf Lager zu haben.

Es handelt sich auch - nebst allem anderen - um Ware, die erfahrungsgemäß starker Preiserosion unterliegt, sodass bei 3 Monaten Lagerhaltung gut ein Drittel des Neuwerts verloren gehen kann. Einen solchen Verlust in Kauf zu nehmen, wenn eine Reparatur binnen 2-3 Wochen ebenso zum Ziel führte, wird kein Richter einem Verkäufer zumuten.
Aber für FCS?

FSC hat keinen Vertrag mit einem Konsumenten, sondern nur ein B2B-Geschäft mit einem Händler. Und hiewr geht es nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung (bitte nicht verwechseln!).
Wenn die ein neues lagernd haben, dann fragt sich ob der Anspruch des Kunden auf sie durchgreift.

Nein, nicht schnell genug (;)). Es wäre allerdings höchst interessant, einen Musterfall bis zur Höchstinstanz durchzufechten. Denn es gäbe theoretisch Ansatzpunkte für einen solchen Durchgriff - durchsetzen musst ihn eben; und das dauert.

Aber grundsätzlich haben in diesem Thread einige, auch der TE, das Problem, zwischen "Austausch" und "Sofortaustausch" unterscheiden zu können. Auf SOFORTaustausch ist auch der Gesetzgeber nicht aus.

GrummelGrumpf
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Re(8): Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
10.05.2007, 00:20:34
also dir wärs egal, wennst einen neuen laptop kaufst, und der wird dann am selben tag zur *TRÖT* eingeschickt, obwohl der kunde normal das recht hat
zu wählen, zwischen reüeratur oder umtausch?

Egal wärs mir nicht, aber ich hätte Verständnis dafür. Was soll der Händler denn bitte machen??  Und du hast eben KEINE Wahl zwischen Umtausch und Reparatur....

Ich zitiere dir §932 ABGB lit.2:
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Und offenbar ist sowas schlicht und ergreifend ausjudiziert geworden (siehe Posting von M.A.Morpheus, und der weiss wirklich SEHR gut von was er spricht) und daher wird man darüber nicht mehr diskutieren müssen.
Auch wenn es dir nicht passt, es ist halt so.....und außerdem scheinst du dich dem Händler gegenüber massiv im Ton vergriffen zu haben (ich glaube da der Darstellung von Exacomp), und DAS finde ich unter aller Kritik.

lg
Cereal
Mein Arzt hat mir geraten, meine Ernährung umzustellen: Also bin ich von McDonalds auf Burgerking umgestiegen

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Re: Exacomp - GEWÄHRLEISTUNG,...keine vorhanden?
08.05.2007, 18:55:20
Sehr geehrter Herr Armin,

Als aller erstes möchte ich schreiben das NIEMAND in unserem Geschäft Sie jemals ausgelacht bzw unmöglich behandelt hat. Dies ist ist eine Unterstellung. Bitte berücksichtigen Sie mit welchem Benehmen Sie in unserem Geschäft aufgetreten sind.
Wir verstehen es, das Sie verärgert sind wenn ein so teures Notebook nicht funktioniert,wir bestellen diese Ware nur auftragsbezogen und leider ist es uns auch nicht möglich diese auf Funktion zu überprüfen.

Ein 7tägiges Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz gibt es nur bei Onlinebestellungen und eine solche haben Sie nicht durchgeführt. Wir haben das defekte Notebook umgehend weitergeleitet, somit die gesetzlichen Auflagen unsererseits erfüllt. Das es in Ihrem Fall länger dauert als nach unserer Erfahrung, 1 Woche, liegt nicht an uns.

Wir haben uns bereits mehrmals mit FSC (bzw. der zuständigen Firma, welche die Reparatur durchführt) in Verbindung gesetzt und wurden auch nur vertröstet.

Wir können Notebooks, bei welchen bereits das Herstellersiegel durchbrochen ist auch nicht mehr an unseren Lieferanten retournieren. Deshalb tauschen wir keine Notebooks aus sondern senden Sie zur Reparatur. Würden wir die Notebooks austauschen so hätten wir dann ein gebrauchtes Notebook in unsrem Geschäft ohne Verwendung.


Wir können nur nochmals unser Bedauern ausdrücken, möchten Sie jedeoch bitten, in diesem Forum die Unterstellungen zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schmid
http://www.exacomp.at


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