NOXEL : Unseriös,schlamperei oder was ist da los?
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Re(7): NOXEL : Unseriös,schlamperei oder was ist da los?
05.01.2002, 13:12:11
Lieber, ebenfalls hochgeschätzter, Dr. Ko,

meine "Ausbrüche", wie Du es nennst, sind noch nie grundlos, sondern immer mit Bedacht (auch, wenn das nicht für jeden sichtbar sein mag) erfolgt. ;-)

Auch um Missverständnissen vorzubeugen: War es in diesem Fall so, dass der falsche Preis gerade um ein paar Schilling unter dem realen Bestpreis lag? Oder war es nicht eher so, dass der Fehler den Preis jenseits von gut und böse (konkret weit unter die Hälfte des wahren Preises - soweit Du selbst es kundgetan hast) katapultierte?

Aha, also doch ein klar erkennbarer FEHLER und nicht eine unseriöse Geschäftspraktik. Sind wir uns soweit einig?

Der Rest ergibt sich in diesem Fall wohl von selbst... Und da, auch wenn es eine hochgeschätzen Stammuser betrifft, kennt GrummelGrumpf keine Gnade. |-D Das Recht auf (noch dazu leicht als solche erkennbare) Fehler muss ein (fehleranfälliger) Mensch auch anderen (fehleranfälligen) Menschen zugestehen können. Arbeitest Du nicht? Oder meinst Du, dass Verkäufer ausserhalb der menschlichen Gesellschaft (weil hinter und nicht vor dem Pult) stehen?

Und dann noch: Der Händler hat seinen Fehler auch schneller korrigiert, als Du ihn gefunden hast (sagst Du selbst). Er kann nur nichts auf der Seite eines anderen Betreibers ändern oder korrigieren, hat aber sogar (siehe Posting mjy http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=49840&m=245800#245800  ) sofort den Geizhals verständigt. Was willst Du noch von ihm verlangen?

Ich kenne einen Händler, der mal, ist schon 'ne Weile her, im Schnäppchenführer durch einen Eintragungsfehler des Geizhals selbst (nicht mal durch einen eigenen Tipp- oder sonstigen Fehler) ganz toll verrissen wurde. Ist zwar schnell korrigiert worden, war aber echt fein: Der hat, bis ihn die ersten Kunden beschimpft haben (da war ich zufällig bei ihm), nicht mal gewusst, dass dort eines seiner Produkte präsentiert wurde und auch nichts vom völlig falschen Preis. Machen wir auch gleich nieder, gell. Ist echt in Mode, hat sich's ja verdient, der "unseriöse" Händler, oder? ?-)

Das mal zu meinen "Ausbrüchen". Ich bin ein Gerechtigkeitsfanatiker (und das hat ein wenig mit Rechtsprechung, in jedem Fall aber viel mit natürlichem Anstand zu tun). Schwerer Fehler, ich weiss. Setze mich daher häufig in die Nesseln.

Ganz anders der Fall, den Du hier zu konstruieren versuchst: Händler gibt EUR 398,- an, beim Kauf erhöht er auf EUR 402,-. Auch hier würde GrummelGrumpf keine Gnade kennen.
  
GrummelGrumpf

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Re(3): NOXEL : Unseriös,schlamperei oder was ist da los?
Fly
04.01.2002, 18:26:32
Drauf bestehen kannst Du. Bringen wird's aber nix.

Es mag sein, dass sich mit den Neuerungen im KSchG bezüglich Werbung etwas geändert hat, daher sei das Folgende mit Vorsicht zu geniessen (wer's besser weiss möge es korrigieren) aber sofern mich mein Erinnerungsvermögen nicht im Stich lässt ist ALLES ausser einem verbindlichen Angebot nicht einklagbar.

Mit anderen Worten, Geizhals, Homepage, Preise in der Preisliste und sogar Preiszettel die am Gerät kleben sind im Prinzip wertlos. Da es für uns "normalsterbliche" Kunden nicht grad üblich ist, dass seitenlange persönliche Angebote (die dann ggf. verbindlich sein können) geschrieben werden und sich die meisten Händler davor hüten, allgemeine verbindliche Angebote zu stellen, ist das, was einem verbindlichen Angebot noch am nächsten kommt die Frage was es denn kostet und die daraufhin folgende Antwort. Und selbst das nur unter sehr bestimmten Umständen.

Im Endeffekt läuft's aber drauf hinaus, dass das einzige, worauf Du Dich stützen kannst die Rechnung selbst ist. Und darauf kannst Du dann natürlich sehr wohl reagieren, wenn diese vom Angebot abweicht, mit Weigerung der Annahme der Rechnung und Ware (und Weigerung der Zahlung für diesselbe, logisch), weil die Ware in einer wesentlichen Eigenschaft (nämlich ihrem Preis) nicht dem Anbot entsprach.

Der Verkäufer hat das Recht, diesen Umstand daraufhin zu bessern (also wenn er daraufhin mit'm Preis nachgibt, seine Sache, er MUSS nicht!), tut er's nicht kommt das Geschäft halt nicht zustande.

So oder so ähnlich. :)

Ohne BWL jetzt, das einzige was Du machen kannst ist, anzurufen und mal zu fragen ob man mit dem Preis da was machen kann, weil'st sonst den Prozzi nicht annimmst und auf Kosten des Händlers zurückschickst. Ggf. kommt er Dir entgegen, vielleicht kann man sich auf 'nen Preis einigen der beide Seiten zufriedenstellt, so dass Du 'nen Prozzi um 'nen annehmbaren Preis hast und er nicht die doppelten Transportspesen für nix und wieder nix. Wenn das Ding noch nicht unterwegs ist hast natürlich 'ne relativ schlechte Verhandlungsbasis (weil's den Verkäufer nix kostet, ihn halt NICHT zu schicken, ausser einen Kunden...).


Shadows can be made real
if you kill in their name.

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