im auto geschlafen mit 0,98 promill ....
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Re(5): im auto geschlafen mit 0,98 promill ....
05.06.2007, 11:14:48
nun ja, wenn der verdacht besteht, dass du im alkoholisierten zustand auf
öffentlichen verkehrsflächen gefahren bist, dann kann sehr wohl auch
eingeschritten werden


dieser Verdacht müsste aber von der Behörde bewiesen werden.

D.h., WENN es keine Zeugen [und schon gar kein Straßenaufsichtsorgan] gibt, die den Fahrer beim zufahren über öffentliche Starßen und anschliessendem Einparken auf der privaten Fläche gesehen haben (und den Fahrer auch noch lange Zeit später bei der Verhandlung zweifelsfrei identifizieren können) UND der alkoholisiert im Auto bei laufendem Motor Angetroffene sobald er wieder in vernehmungsfähigem Zustand ist zu Protokoll gibt - "I wor blunznfett, keine Ahnung, wer mi doher gfiaht hot - i selba wors oba net, weil i hob ganz sicha net mehr fohrn kennan" und dann noch ggf. ein Saufkumpan [der natürlich bei der Befragung angibt, selbst nicht alkoholisiert gewesen zu sein] bestätigt, den Alkoholisierten in dessen Auto in der Hauseinfahrt eingeparkt zu haben, dann gibt es allfällige rechtliche Konsequenzen für das Fehl-Verhalten nur aus dem Titel "un*TRÖT*es Parken auf Privatgrund" - sprich Besitzstörung und nicht auf Basis StVO.

Die Handlungsanleitung für Alko-Fahrer wäre also: wenn man alkoholisiert fahrend noch in der Lage ist zu bemerken, dass man jetzt sicher gleich einschlafen wird, dann gilt es, sich mit dem letzten Schwung von der öffentlichen Strasse runter auf eine private Zufahrt/Hauseinfahrt etc. "einzuparken". Alles Weitere ist fast egal, Hauptsache Privatgrund! Selbst wenn man dann nicht mehr in der Lage ist, den Motor abzustellen und den Zündschlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen, spielt das auch keine Rolle. ?-)

Na servas!

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