Re(5): Mietvertrag
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Re(5): Mietvertrag
15.08.2007, 12:44:56
ja, der will offensichtlich eine haftungserklärung von dir. aber darauf würd ich auf keinen fall einsteigen. der reklamiert sich selbst und seine töchter als nutzungsberechtigte in den mietvertrag und du sollst dann auch noch dafür haften, wenn die was kaputtmachen?
und du haftest dafür, dass die mitbenützer (also vermieter und seine töchter) bei mietende die wohnung rechtzeitig räumen. ich mein, was isn das für ein schwachsinn??? wenn du die wohnung mal kündigst, und seine tochter zieht nicht aus, wirst dem vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er die wohnung deswegen nicht weitervermieten kann, weil sie drinsitzt!

wenn damit leben kannst, dass seine tochter für eine beschränkte zeit auch dort wohnt, dann würd ich das ganz genau im mietvertrag festhalten, wie schon oben kurz beschrieben. also wer wann welche zimmer benutzen darf. nicht dass die ganze family in der bude hast.

und das einzige, was ich in einem mietvertrag an haftungserklärung akzeptieren würde, ist für eigene gäste/besucher und untermieter. wegen der mitbenützerin würd ich einen haftungsausschluss in den vertrag schreiben, dass du für schäden, verursacht durch frau X nicht haftest und für die einhaltung des mietvertrages durch frau X nicht verantwortlich bist. die sollen das doch gefälligst unter sich ausmachen, immerhin sinds doch verwandt, und nicht auf dich als mieter abschieben.

und wenn er nicht bereit ist, den mietvertrag abzuändern, würd ich das ganze bleiben lassen. weil wenn dir jemand schon versucht, solche vertragsbestimmungen aufs aug' zu drücken, dann ists wahrscheinlich ein ungustl und ihr treffts euch sicher vor gericht wieder.



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