Öffnen einer lieferung vor der bestätigung möglich!?
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Re: Öffnen einer lieferung vor der bestätigung möglich!?
24.10.2007, 21:56:47
Gibt es da ein eindeutiges gesetz dazu?
jo, das abgb

natürlich in verbindung mit den agb der post und deines lieferanten.


iaR wird die post als zusteller ausgewählt bzw. zumeist in den lieferbedingungen akzeptiert - also wärst du dann sogar daran gebunden - ist aber hier kein thema.

du kannst natürlich die annahme verweigern, wie in den post agb 3.9 beschrieben, und das ist der post auch total blunzn ob du das machst (ok, wenn du das öfters machst, wirst nur mehr gelbe zettel im briefkasten haben, weil kein postler gerne pakete hin und retour mitnimmt). sie hat ja nur den liefervertrag mit deinem lieferanten. und sobald du benachrichtigst bist, hat die post ihren teil erfüllt (von der retoursendung bei nichtabholung abgesehen). also bist du dann der einzige, der probleme bekommt, weil du ja das paket nicht angenommen hast.
die post is ja genau gesehen vertraglich verpflichtet das paket unversehrt beim empfänger abzuliefern, und deswegen würde dir nur ein wirklich dummer briefträger erlauben vorher hineinzuschauen ... was ich dir übrigens nicht glaube, dass dir das bisher immer erlaubt wurde.
ich hab das jahrelang selbst als postler so praktiziert - wenn sich jemand geziert hatte, dann entweder selbst vermerkt, dass die annahme verweigert wurde und sofort retour mit dem ramsch oder ich hab die kunden selbst unterschreiben lassen, dass sie die annahme verweigern.

davon abgesehen: was ist das problem, wenn du das paket annimmst (damit bestätigst du ja nur den empfang), und bei nichtgefallen oder beschädigung (die nicht äusserlich ist), das paket dem briefträger entweder am nächsten tag wieder mitzugeben bzw. aufs postamt zu gehen und dort wieder unfrei retour schickst?



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