Ausschluss von pixmania.de und Co. aus geizhals.cc/de
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Umfrage: Ausschluss von pixmania.de und Co. aus geizhals.cc/de
14.11.2007, 12:26:36
Redaktioneller Hinweis: der Inhalt dieses Postings bezieht sich auf die NewVisions Media Beratungs- und Handels GmbH, die im Feber 2008 Konkurs angemeldet hat (http://forum.geizhals.at/t554261.html ). Die Domains/Marken werden nun von einer neuen Inhaberin verwendet.

Hallo zusammen,

Ich möchte u. a. auf die Themen Gewährleistung und Garantie eingehen.

Beispiel: Pixmania kommt aus Frankreich und dort gibt es nun einmal nicht die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung in der Art und Weise wie wir es in Deutschland kennen: Fernabsatzgesetz ala Deutschland? 2 Wochen? Ab 40€ muss der Händler die Versandkosten übernehmen? => Pustekuchen

Wenn Pixmania nun ein Umtauschrecht gewährt, dann können die auch von sich aus festlegen in welchem Umfang und auf welcher Art und Weise dies geschieht.

Nicht nur die gesetzliche Gewährleistung, sondern auch die Herstellergarantie können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beispiel: Samsung S850 Digitalkamera
=> http://geizhals.at/deutschland/a234379.html

Wie bei so vielen anderen Dingen auch, ist Pixmania mit dem Preis an erster Stelle.

Samsung Deutschland gewährt auf seine Digitalkameras eine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren. Hierfür wird auf der deutschen Seite extra geworben: http://www.samsung-cameras.de

Auf der Seite von Samsung Frankreich sehe ich keinerlei zusätzliche Garantie, sodass ich annehmen muss, dass hier nur 12 Monate bestehen.
(Ich finde auf der ganzen Seite keinen Hinweis zur Garantie)


Zusätzlich kommt natürlich noch hinzu dass der Lieferumfang von Land zu Land leicht abweichen kann. Auch kann das Handbuch nur in einer anderen Sprache verfasst sein oder das Zubehör (Stromstecker) ist nicht eingedeutscht.


Diese Hinweise fehlen leider auch hier auf geizhals.cc

Meiner Meinung nach reicht ein einfaches "Hinweis: Firmensitz in Frankreich" nicht aus.
Wer kennt denn schon als Ottonormalverbraucher die genannten Unterschiede?

Das gleiche gilt für newvisions (Österreich) und Co.


Dem Kunden wird suggeriert, dass er bei diesem Händler das gleiche Produkt kauft als bei einem deutschen Händler. Und dies ist eben nicht der Fall, da zum Produkt selbst schließlich
auch der Service und die Garantie zählt.


Nur weil ein Händler eine deutsche DE-Domäne hat und eine eingedeutschte Oberfläche darf er noch lange nicht unter geizhals.cc/de gelistet werden.

Deshalb möchte hier an dieser Stelle dafür plädieren, dass bei geizhals.cc das Ursprungsland des Händlers als Grundlage für die Einstellung in die jeweilige Länderkategorie verwendet wird.





14.11.2007, 13:22 Uhr - Editiert von Kintac, alte Version: hier
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Re: Ausschluss von pixmania.de und Co. aus geizhals.cc/de
14.11.2007, 12:45:28
Beispiel: Pixmania kommt aus Frankreich und dort gibt es nun einmal nicht die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung wie wir es in Deutschland kennen


Das wäre mir neu, das ist EU-Recht und Frankreich ist in der EU.

Ab 40€ muss der Händler die Versandkosten übernehmen? => Pustekuchen


Diese Regelung gibt es AFAIR in der Form in Österreich leider auch nicht...

Nicht nur die gesetzliche Gewährleistung, sondern auch die Herstellergarantie
können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beispiel: Samsung S850 Digitalkamera
=> http://geizhals.at/deutschland/a234379.html


In der Hinsicht ist Samsung sicherlich nicht berühmt, es wurde auch schon mehrfach hier im Forum diskutiert, wie absurd und entgegen aller EU-Prinzipien diese Vorgangsweise ist.

Zusätzlich kommt natürlich noch hinzu dass der Lieferumfang von Land zu Land leicht abweichen kann. Auch kann das Handbuch nur in einer anderen Sprache
verfasst sein oder das Zubehör (Stromstecker) ist nicht eingedeutscht.


Soweit ich weiß, hat jeder deutsche Konsument ein Recht auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung bei einem Kauf innerhalb der EU. Diese muß vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Bezüglich des Lieferumgangs - dieser kann bei manchen Herstellern sicher abweichen, allerdings ist es auch nicht garantiert, daß z.B. ein deutscher Händler keine Ware aus einem anderen Land anbietet.

Stromstecker unterscheiden sich in Frankreich nicht von den in Deutschland gebräuchlichen.

Meiner Meinung nach reicht ein einfaches "Hinweis: Firmensitz in Frankreich" nicht aus. Wer kennt denn schon als Ottonormalverbraucher die genannten Unterschiede?


Wir würden gerne sämtliche Informationen dazu irgendwo präsentieren, nur wissen wir leider selbst nicht immer genau, was die Händler da eigentlich anbieten. Wir können nur darauf bauen, daß die EU zumindest grundlegende Konsumentenrechte gewährleistet, d.h. daß diese nicht zu stark von länderspezifischen Regelungen ausgehöhlt werden können.

Deshalb möchte hier an dieser Stelle dafür plädieren, dass bei geizhals.cc das
Ursprungsland des Händlers als Grundlage für die Einstellung in die jeweilige
Länderkategorie verwendet wird.


Das wäre an sich denkbar, wir müßten dann nur sehr viele neue Länderkategorien schaffen, die wir derzeit kaum füllen könnten.


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