Kann Polizei Strafzettel nachschicken bei Tempoüberschreitung?
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Re(7): Kann Polizei Strafzettel nachschicken bei Tempoüberschreitung?
dss
25.11.2007, 22:36:12
Ja. Du kannst dir die jeweiligen Entscheidungen unter http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/  suchen. Das ganze begründet sich im Prinzip schon an einer Erkenntnis des VwGH von 1952.

Unter der Geschäftszahl 0614/52 findet man die Erkenntnis:
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen
Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der
verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten
Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich
darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit
normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.


Man kann es auch noch zB bei dem Fall mit der Geschäftszahl 91/03/0001 nachlesen.
Hinsichtlich der Überschreitung der Fahrgeschwindigkeit
durch einen Fahrzeuglenker hat der Verwaltungsgerichtshof in
ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß einem
verkehrstechnisch geschulten Organ der Straßenaufsicht ein wenn
auch nur im Schätzungsweg gewonnenes Urteil darüber
zuzubilligen ist, ob ein vorbeifahrendes Fahrzeug die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Ausmaß, also mehr als
einem Drittel der zulässigen Höchstgeshwindigkeit,
überschritten hat oder nicht, wobei bereits eine
Beobachtungsstrecke von rund 100 m ausreicht, entsprechende
Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse vorausgesetzt (vgl. dazu
unter anderem das hg. Erkenntnis vom 18. September 1991,
Zl. 91/03/0059, sowie die weitere darin angeführte
Vorjudikatur).

Darin steht auch dass eine Geschwindigkeitsübertretung von 30kmh zum Schätzen reicht.

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