Re(2): infos über die Rechte die aus einer eheähnlichen Gemeinschaft entstehen?
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Re(2): infos über die Rechte die aus einer eheähnlichen Gemeinschaft entstehen?
22.11.2007, 19:04:57
viel Halb-Wahr/Falschheiten, die du da schreibst

1. Kinder bekommen überhaupt keinen Unterhalt. Kinder bekommen Alimente.
2. Alimente sind völlig unabhängig vom Unterhalt für den ehemaligen Lebenspartner.
3. auch aus einer eheähnlichen Gemeinschaft kann ein Unterhaltsanspruch entstehen
4.
Hat eine Frau Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Mann, so
ruht dieser Unterhaltsanspruch, sobald sie eine Lebensgemeinschaft eingeht.
Erst mit Auflösung der Lebensgemeinschaft lebt der Unterhaltsanspruch wieder
auf.

Das kann stimmen, muß aber nicht. Kommt drauf an, wie das im Scheidungsvergleich bzw -urteil geregelt ist.
5.
Beide Personen einer Lebensgemeinschaft sind Eigentümer/innen jener
Gegenstände, die sie selbst gekauft haben. Bei einer Trennung kommt es nicht
zwangsläufig zur Teilung des während der Beziehung geschaffenen Vermögens.

das ist wie in einer Ehe
6.
NICHT HEIRATEN bedeutet daher:
Männer haben kein Recht auf ihre Kinder!

Blödsinn. Die Vaterrechte unterscheiden sich nicht. Der einzige Unterschied ist, daß der Vater eines ehelichen Kindes automatisch auch gesetzlicher Vertreter (erziehungsberechtigter) ist. Bei einem Unehelichen Kind ist das von der Zustimmung der KM abhängig.
7.
Frauen haben kein Recht auf Unterhalt für sich!

föllgig valsch

Alles hat Vor- und Nachteile! ;-)

Na wenistens da hast uneingeschränkt recht

mfg
AVS
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