Überholendes Auto Überholen
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Re: Überholendes Auto Überholen
dss
08.12.2007, 21:54:54
Aus der StVO
  § 16. Überholverbote.

  (1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
  a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende,
     gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht
     genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist,
  b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und
     des eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls
     geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen
     Überholvorgang zu gering ist,
  c) wenn er nicht einwandfrei erkennen kann, daß er sein Fahrzeug
     nach dem Überholvorgang in den Verkehr einordnen kann, ohne
     andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern,
  d) auf und unmittelbar vor Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten,
     sofern der Verkehr in einem solchen Bereich nicht durch Arm-
     oder Lichtzeichen geregelt wird.
  (2) Außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen darf der Lenker
eines Fahrzeuges nicht überholen:

  a) mehrspurige Kraftfahrzeuge auf Straßenstrecken, die durch das
     Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sind; es
     darf jedoch überholt werden, wenn rechts zu überholen ist",
  b) bei ungenügender Sicht und auf unübersichtlichen
     Straßenstellen, z. B. vor und in unübersichtlichen Kurven und
     vor Fahrbahnkuppen; es darf jedoch überholt werden, wenn die
     Fahrbahn durch eine Sperrlinie (§ 55 Abs. 2) geteilt ist und
     diese Linie vom überholenden Fahrzeug nicht überragt wird,
  c) mehrspurige Fahrzeuge auf Kreuzungen, auf denen der Verkehr
     nicht durch Arm- oder Lichtzeichen (§ 36) geregelt wird; es
     darf jedoch überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer
     Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen
     ist (§ 15 Abs. 2),
  d) überholende mehrspurige Fahrzeuge; es darf jedoch überholt
     werden
     1. auf der Autobahn, wenn getrennte Fahrbahnen vorhanden sind,
        die in der Fahrtrichtung mindestens drei Fahrstreifen
        aufweisen,
     2. auf anderen Straßen, wenn die Fahrbahn durch eine Sperrlinie
        (§ 55 Abs. 2) geteilt ist, in der Fahrtrichtung mindestens
        drei durch Leitlinien (§ 55 Abs. 3) gekennzeichnete
        Fahrstreifen aufweist und die Sperrlinie vom überholenden
        Fahrzeug nicht überragt wird.



Es darf daher ein überholendes Fahrzeug nur überholt werden wenn es eine Sperrlinie und 3 markierte Fahrstreifen in Fahrrichtung gibt.

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Re(3): Überholendes Auto Überholen
dss
21.12.2007, 13:12:00
Das ist ja auch nur der §16. ;) Im §15 steht



  § 15. Überholen.

  (1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines
Fahrzeuges nur links überholen.
  (2) Rechts sind zu überholen:
  a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links
     einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die
     Fahrzeuge links eingeordnet haben,
  b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem
     rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen
     dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt
     werden.
  (2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt
einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts
überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um
links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts
anderes ergibt.
  (3) Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat den bevorstehenden
Überholvorgang nach § 11 über den Wechsel des Fahrstreifens und nach
§ 22 über die Abgabe von Warnzeichen rechtzeitig anzuzeigen.
  (4) Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der
Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug,
das überholt wird, einzuhalten.
  (5) Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die
Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang
angezeigt worden ist (Abs. 3) oder er den Überholvorgang nach den
Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben mußte. Dies gilt
nicht für die Führer von Schienenfahrzeugen.


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