Kfz-Zulassung auf Person ohne Führerschein
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Re: Kfz-Zulassung auf Person ohne Führerschein
27.01.2008, 21:06:22
Natürlich, es lässt sich „realisieren“ wie du fragst. Fahrzeugeigentümer, Fahrzeugbesitzer und Fahrzeuglenker sind drei völlig selbständige Begriffe. Eine Person kann zwei oder gar alle drei Begriffe zugleich erfüllen (was in der Regel bei Privatfahrzeugen passiert) rein rechtlich können aber drei verschiedene Personen gegenüber einem Fahrzeug diesen Begriffe erfüllen.
Eigentümer ist der, der das Fahrzeug erworben hat, und das Eigentum innen hat. Besitzer ist die Person die die Posse des Fahrzeuges innen hat (er kann dieses gemietet haben, gestohlen haben, unentgeltlich geliehen haben, er kann auch das Fahrzeug auf der Straße gefunden haben und gedacht, dass es ein Herrenloser Gegenstand wäre und er muss nicht der Lenker sein, er kann wer anderer als Lenker einsetzen). Und letztendlich, die weltbekannte Situation: Lenker ist die Person die das Fahrzeug in Betrieb nimmt, wobei der Begriff „in Betrieb nehmen“ von der Judikatur etwa ausgedehnt wird. Sitzt man vor dem Steuer eines Fahrzeuges das sich, ohne in Betrieb genommen zu werden, sich bewegen kann (z.B. rollen), und sich tatsächlich bewegt, ist man (mindestens strafrechtlich!!!) als Lenker zu betrachten (Ausnahme: man ist aus physichen Gründen nicht in der Lage das Fahrzeug zu lenken, oder zu verhindern, dass dieses sich bewegt).
Nun, zu deinen Fragen: rein wirtschaftlich, aber auch rechtlich, wird empfohlen, dass Eigentümer, Besitzer und Lenker möglichst die gleiche Person bleiben sollen. Damit hat die Versicherung kein Problem und die Polizei auch nicht. Der Grund liegt auf der Hand: Manche Delikte sind für den Eigentümer strafbar, andere für den Besitzer und die meistens für den Lenker. Sind diese die gleiche Person, wird das Papierkram einfacher: alles wird in einem verrechnet und zugestellt. Sind diese Personen unterschiedlich, muss man jede Person per se anhören, befragen, bestrafen. Bei der Versicherung ist das Gleiche. Je nach der Polizze sind Fahrzeuglenker und Eigentümer versichert, möglich auch den Besitzer (wenn in der Polizze eine Klausel vereinbart wurde, die die Übertragung des Fahrzeuges an Dritten, auch Nichtlenker, erlaubt.
Sehr kurz gefasst: Alles muss bei der Versicherung vereinbart werden (und glaub mir: es kostet mehr, weil die Risiken gesplittert werden). Wenn nicht sehr wichtige Gründe dafür stehen, würde ich empfehlen solche Konstruktionen, die gar nicht lebensfremde sind (sieht Firmen) zu vermeiden.        
mfg, :-)
GREIFVÖGEL
27.01.2008, 22:50 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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