Bewerbung/Vorstellungsgespräch - Fahrtkostenersatz ja/nein?!
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Re: Bewerbung/Vorstellungsgespräch - Fahrtkostenersatz ja/nein?!
11.06.2010, 10:47:10
Rechtlich gesehen ist die Lage eindeutig: wenn das Unternehmen den Fahrtkostenersatz bei einem von ihm angebotenen Vorstellungsgespräch nicht dezidiert im vorhinein ausschliesst, so steht er dem Bewerber zu. Die Frage nach dem Eindruck ist eine Andere.

Ich komme aus Wels und bin auch schon in zwei Wochen zu vier Vorstellungsgesprächen nach Wien getuckert; für die Firmen, die ernsthaft an mir interessiert waren, war das ganze gar kein Thema, hatte allerdings in der Vergangenheit auch schon den Fall (in aller Regel von Headhuntern), dass Unwissenheit dieser Regelung geltend gemacht wurde; dieser Link von der Wirtschaftskammer hilft in solchen Fällen: http://bit.ly/dDBp2E

Aus Arbeitnehmersicht seh ich das auch so, dass der Fahrtkostenersatz für das Unternehmen ein minimaler Kostenfaktor ist, wenn es darum geht gutes Personal zu finden. Wenn so ein Punkt schon zu Diskussionen führt, möcht ich gar nicht wissen, wie es um die restliche Kultur in dem Unternehmen aussieht. Für mich als Bewerber macht so eine Assoziationskette das Unternehmen schon recht unattraktiv.
Hatte auch schon den Fall, dass ich von einem Unternehmen Fahrtkosten nachgefordert habe, wir uns dann nicht einig geworden sind ud ich aber 2 Jahre später wieder geholt worden bin um noch einmal vorstellig zu werden.
Zugegeben, ich befinde mich in der glücklichen Lage, dass ich bisher noch nie auf nur ein einzelnes Angebot angewiesen war, aber das ändert an der prinzipiellen rechtlichen Lage nichts.

Mein Tipp: Wenn Du den Job wirklich willst und die Fahrtkosten in deinem finanziellen Rahmen sind: hinfahren.
Im nachhinein, wenn Du den Job nicht bekommst oder dich dagegen entscheidest, freundlich nachfragen, wie das Unternehmen die Sache mit dem Fahrtkostenersatz in aller Regel handhabt. Entweder kommt dann eh eine schlüssige Antwort, oder aber ein "davon wissen wir nichts/das hatten wir noch nie/das machen wir nicht"; in diesem Fall hilft er oben genannte WKO Link in aller Regel.
Solltest Du den Job bekommen würde ich abwägen, wie eine Anfrage rüberkommt. Entweder ist es dir eh egal, weil Du ja nun die Stelle hast, oder Du hast einen Vorgesetzten, bei dem du das Thema mit wenig Bedenken vorbringen kannst.

Rechtlich ist die Sache recht eindeutig aber wie so oft: Der Ton macht die Musik.

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